Anmeldungen an den Grundschulen hat begonnen

Text und Meinung: Wilk Spieker

Wie jedes Jahr beginnt zur Zeit in den Kommunen die Anmeldunge für das Grundschuljahr 2014/2015. Bis November müssen die Eltern der Kinder die bis zum 30.09.2013 6 Jahre alt werden ihre Kinder beim Schulamt der zuständigen Stadt anmelden. Für das Jahr 2014 gibt es einige Neuerungen , auf die wir hier hinweisen möchten. Gegnüber den letzten Jahren wird sich die Schülerzahl der Eingangsklassen ändern. Waren es früher 18 Kinder in der Eingangsklasse ist diese Zahl nun auf 15 Kinder gesenkt worden. Dies kann ein Vorteil sein, muss es aber nicht. Durch den demographischen Wandel hat sich die Zahl der Schüler in den letzten Jahren deutlich verringert, Schulen mussten geschlossen werden. Vielerorts mussten Grundschulverbünde gebildet werden. Diese haben meistenes einen Hauptstandort und einen weiteren Teilstandort. Eltern im Einzugsgebiet dieser Schulen können einen Standort favorisieren. Neu ist, dass nun die Schulleitung die Verteilung der Schüler vornimmt. Es kann somit sein, dass ein Kind mit einem etwas kürzeren Weg zum Hauptstandort dann zum Teilstandort mit längerem Weg “verteilt” wird, damit der Teilstandort die Mindestgröße erreichen kann. Weiterhin ist es so, dass die Gesamtzahl der Eingangsklassen aus der Gesamtzahl der Kinder beider Standorte gebildet wird. Also bei 75 Anmeldungen z.B. gibt es 3 Klassen – 2 am Hauptstandort, 1 am Teilstandort. Bei ungünstiger Konstelation können Kinder auch abgelehnt werden, wenn nämlich keine 4 Eingangsklasse gebildet werden kann. Ich persönlich sehe diese Entwicklung kritisch, da sie durchaus zum Nachteil der Kinder gereichen kann.
Eine weiter Neuerung ist die aktuelle Änderung des Schulrechts. Der Landtag hat am 16.10.2013 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen und somit den Weg frei gemacht für die Inklusion. Nun können in 2014 Kinder mit Behinderung der Klassen 1-5 inklusiv beschult werden, also an einer Regelschule angemeldet werden. Dies wird von mir sicherlich begrüßt, jedoch bemängele ich, dass die notwendige Finanzierung nicht sichergestellt ist. Hier muss noch vor Beginn des Schuljahres 2014 eine Nachbesserungen erfolgen, die Kommunen in OWL sind finanziell nicht in der Lage die gesamten Kosten zu tragen.

Schulrecht allgemein

Schulrechtsänderung

Wahlprogramm Bildung BTW 2013

Inklusion Blog 2012


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