Der Europäische Gerichtshof hat die VDS gekippt und die europäische Richtlinie für mit den Grundrechten unvereinbar bewertet. Leider hat der EuGH eine Hintertür gelassen und diesen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte auf das “absolut Notwendige” beschränkt.
Die SPD jubelt gleich mit und verweist auf Texte die belegen, dass die Vorratsdaten Deutschland nicht sicherer machen. Das Stimmt. Dies war jedoch auch 2007 schon bekannt als Frau Zypries als SPD-Justizministerin persönliche Briefe an EU-Entscheider geschrieben hat der VDS doch bitte zuzustimmen.
Bei der CDU hat sich diese Erkenntnis noch nicht durchgesetzt. Da fordert der Verfassungsminister Thomas de Maizière weiterhin die grundgesetz- und europarechtswidrige VDS – nachdem er die Datensammelei der NSA verurteilt hat. Kognitive Dissonanz in Reinform.
Die Piraten begrüßen das Urteil des EuGH und fordern die VDS und ähnliche Bestrebungen auf den Müllhaufen der unrühmlichen Geschichte zu werfen.
Dazu ein Kommentar von Schrödinger: Vorratsdatenspeicherung – worum geht es da eigentlich?
Dabei gibt es weitere Projekte der öffentlichen Überwachung die keine positive Wirkung haben, die aber weiterhin betrieben werden. Dazu zählt aktuell insbesondere die umfassende Überwachung des öffentlichen Raumes mit Videokameras. Diese habe nur lokal einen Verdrängungseffekt. Dieser lässt aber mit zunehmender Flächendeckung nach. Dies ist bereits mehrfach wissenschaftlich bestätigt worden.(1)
Bis sich die Einsicht der Schädlichkeit dieser Überwachungsform durchsetzt, wird es aber noch dauern. Lernen durch Schmerz heisst die Devise.
(1)
Der Bevölkerung würde eine Sicherheit vorgegaukelt, die durch die Videoüberwachung allein nicht gewährleistet wird. (GdP)
Da ein gesamtgesellschaftliches Interesse an der Videoüberwachung allein auf Grund der wenigen positiven kriminologischen Auswirkungen bei gleichzeitig deutlich negativen Wirkungen nahezu ausgeschlossen werden kann, könnte man zu dem Schluss kommen, dass nicht Sachargumente sondern sachfremde Interessen oder politisches Kalkül ausschlaggebend sind.
Die Effektivität von Videoüberwachung zur Verbesserung der subjektiven Sicherheit erweist sich demnach zumindest als fragwürdig, wobei dem Schluss von Gill & Spriggs zufolge, Kamerapräsenz von Passanten mitunter sogar als Indikatoren für latente (urbane) Gefahren interpretiert werden kann – ein negativer Zusammenhang zwischen Videoüberwachung und subjektivem Sicherheitsgefühl wäre also ebenfalls nicht auszuschließen
Der Europäische Gerichtshof hat die VDS gekippt und die europäische Richtlinie für mit den Grundrechten unvereinbar bewertet. Leider hat der EuGH eine Hintertür gelassen und diesen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte auf das “absolut Notwendige” beschränkt.
Die SPD jubelt gleich mit und verweist auf Texte die belegen, dass die Vorratsdaten Deutschland nicht sicherer machen. Das Stimmt. Dies war jedoch auch 2007 schon bekannt als Frau Zypries als SPD-Justizministerin persönliche Briefe an EU-Entscheider geschrieben hat der VDS doch bitte zuzustimmen.
Bei der CDU hat sich diese Erkenntnis noch nicht durchgesetzt. Da fordert der Verfassungsminister Thomas de Maizière weiterhin die grundgesetz- und europarechtswidrige VDS – nachdem er die Datensammelei der NSA verurteilt hat. Kognitive Dissonanz in Reinform.
Die Piraten begrüßen das Urteil des EuGH und fordern die VDS und ähnliche Bestrebungen auf den Müllhaufen der unrühmlichen Geschichte zu werfen.
Dazu ein Kommentar von Schrödinger: Vorratsdatenspeicherung – worum geht es da eigentlich?
Dabei gibt es weitere Projekte der öffentlichen Überwachung die keine positive Wirkung haben, die aber weiterhin betrieben werden. Dazu zählt aktuell insbesondere die umfassende Überwachung des öffentlichen Raumes mit Videokameras. Diese habe nur lokal einen Verdrängungseffekt. Dieser lässt aber mit zunehmender Flächendeckung nach. Dies ist bereits mehrfach wissenschaftlich bestätigt worden.(1)
Bis sich die Einsicht der Schädlichkeit dieser Überwachungsform durchsetzt, wird es aber noch dauern. Lernen durch Schmerz heisst die Devise.
(1)
Der Bevölkerung würde eine Sicherheit vorgegaukelt, die durch die Videoüberwachung allein nicht gewährleistet wird. (GdP)
Da ein gesamtgesellschaftliches Interesse an der Videoüberwachung allein auf Grund der wenigen positiven kriminologischen Auswirkungen bei gleichzeitig deutlich negativen Wirkungen nahezu ausgeschlossen werden kann, könnte man zu dem Schluss kommen, dass nicht Sachargumente sondern sachfremde Interessen oder politisches Kalkül ausschlaggebend sind.
Die Effektivität von Videoüberwachung zur Verbesserung der subjektiven Sicherheit erweist sich demnach zumindest als fragwürdig, wobei dem Schluss von Gill & Spriggs zufolge, Kamerapräsenz von Passanten mitunter sogar als Indikatoren für latente (urbane) Gefahren interpretiert werden kann – ein negativer Zusammenhang zwischen Videoüberwachung und subjektivem Sicherheitsgefühl wäre also ebenfalls nicht auszuschließen