Die Bonner Piratenpartei lehnt die Pläne der Verwaltung ab, das Ordnungsamt zur Lärmpolizei zu machen und die gesamte Stadt zum Sperrgebiet für private Veranstaltungen unter freiem Himmel zu erklären.
Die Piraten sehen darin einen unverhältnismäßigen, vorauseilenden Gehorsam gegenüber Einzelinteressen, der dringend andere Mediationsformen benötigt als dies Ordnungsbehörden und Verwaltungsauflagen bieten können. Wie die Möglichkeiten der Kulturförderungen preiswert, unbürokratisch und zielführend umzusetzen sind, legen die Piraten im Folgenden dar.
Im Januar diesen Jahres wurde die Bonner Stadtverwaltung mit der Entwicklung eines Lärmkonzeptes für die Bonner Innenstadt beauftragt. Anlass waren die Probleme einiger kommerzieller Veranstalter, aufgrund vereinzelter Beschwerden von Anwohnern.
Die Stadtverwaltung hat nun ein Konzept vorgelegt, dass diesen Veranstaltern zwar möglichst viele Freiräume schafft, dies geschieht aber fast vollständig zu Lasten von nicht-kommerziellen, privaten Veranstaltungen. Eine Lärmpolizei soll am gesamten Bonner Rheinufer Kontrollen und Lärmmessungen bei privaten Veranstaltungen durchführen. Der Oberbürgermeister sprach in diesem Zusammenhang sogar mehrfach davon, eine Einsatzhundertschaft zur Auflösung dieser Veranstaltungen anfordern zu wollen.
Die Bonner Piratenpartei lehnt dieses Vorhaben strikt ab. Dazu erklärt Felix Kopinski, Kulturpolitischer Sprecher der Bonner Piratenpartei und Spitzenkandidat zur Kommunalwahl: „Kultur und vor allem Subkultur braucht Freiräume zur Entwicklung. Ohne einen Nährboden für Subkultur, ist Kulturpolitik wie ein Fußballverein ohne Nachwuchsförderung. Am Ende kann man nur noch teure Spieler von außerhalb einkaufen. Die jungen Kulturschaffenden brauchen Bonns Unterstützung.“.
Die Bonner Piraten fordern wesentliche Veränderungen beim Umgang mit Veranstaltern und Kulturschaffenden, die ohne Gewinnabsichten oder Brauchtumsbezug arbeiten:
– Reservierung von seltenen Ereignissen
Den gesetzlichen Spielräumen zur Genehmigung lärmintensiver Veranstaltungen sind sehr enge Grenzen gesetzt. Lediglich zehn sogenannte „seltene Ereignisse“ lassen das Überschreiten eines vorgegebenen Lärmpegels zu. Um kommerziellen Veranstaltern möglichst hohe Anreize zu bieten, werden immer öfter alle zehn „Ereignisse“ für nur einen einzigen Veranstalter reserviert. Mindestens zwei der zehn Genehmigungsmöglichkeiten, sollten daher nicht kommerziellen bzw. nicht brauchtumsbezogenen Veranstaltungen vorbehalten bleiben.
– Lärmkataster
Zeitlich und räumlich sind die Genehmigungsmöglichkeit auf zehn „seltene Ereignisse“ begrenzt. Dennoch gibt es in Bonn bereits mindestens 30 dieser „Ereignisse“, zum Beispiel auf dem Münsterplatz, am alten Zoll und beim Kunstrasen in der Rheinaue. Um trotz enger Rahmenbedingungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, benötigt die Stadt ein Lärmkataster, aus dem hervor geht, welche Flächen inwieweit separat genehmigungsfähig bzw. aktuell schon reserviert sind.
– Ernennung eines Nacht-Bürgermeisters
Bislang haben nur Stadtverwaltung und Beschwerdeführer eine konkrete Vertretung ihrer Anliegen. Niemand verteidigt im Ernstfall die Interessen von Jugendlichen und alternativer Kultur, wenn es – zumeist nachts – um die Auflösung unangemeldeter Veranstaltungen geht. Hier braucht Bonn einen Vermittler, der gegenüber Ordnungsbehörden weisungsbefugt ist und notfalls vor Ort deeskalierend eingreifen kann.
In Amsterdam ist dies bereits gängige Praxis, dort wird seit 2003 ein Nachtbürgermeister gewählt.
– Lärmmessungen bei den Beschwerdeführern
Immer wieder werden die Ordnungsbehörden schon prophylaktisch mit Lärmmessgeräten wegen einzelner Beschwerdeführer
tätig. Einige wenige, besonders sensible Menschen scheinen die gesamte Innenstadt in einen Veranstaltungsfriedhof verwandeln zu wollen. Lärmmessungen sollten daher zuerst bei den Beschwerdeführern durchgeführt werden, ehe man vor Ort Veranstaltungen überwacht. Dadurch kann die Frage geklärt werden, ob es sich um die Interessen von Querulanten handelt oder ob tatsächlich eine übermäßige Lärmbelastungen der Grund für Beschwerden sind.
Felix Kopinski nennt ein weiteres Beispiel, wie Kulturschaffenden in Bonn geholfen werden kann und welche Vorteil dies für Bonn bieten würde:
„Während an anderer Stelle Kulturangebote mit Millionensubventionen gepäppelt werden, sind Freie- und Subkultur selbst zu Schnäppchenpreisen scheinbar unerwünscht. Dabei wollen die Kulturinitiativen meistens keine Subventionen, sondern nur die Freiheit, Krach machen zu dürfen und dabei nicht die Anwohner zu belästigen. Das Beispiel des Schlachthofgeländes in Endenich spricht Bände, denn bereits seit 2012 könnten dort innenliegende Räume als schallisolierte Probe- oder Veranstaltungsräume genutzt werden. Aber die Stadtverwaltung nennt immer wieder neue Gründe, weshalb eine Zwischennutzung dort angeblich nicht möglich sein soll.“
Die Bonner Piratenpartei lehnt die Pläne der Verwaltung ab, das Ordnungsamt zur Lärmpolizei zu machen und die gesamte Stadt zum Sperrgebiet für private Veranstaltungen unter freiem Himmel zu erklären.
Die Piraten sehen darin einen unverhältnismäßigen, vorauseilenden Gehorsam gegenüber Einzelinteressen, der dringend andere Mediationsformen benötigt als dies Ordnungsbehörden und Verwaltungsauflagen bieten können. Wie die Möglichkeiten der Kulturförderungen preiswert, unbürokratisch und zielführend umzusetzen sind, legen die Piraten im Folgenden dar.
Im Januar diesen Jahres wurde die Bonner Stadtverwaltung mit der Entwicklung eines Lärmkonzeptes für die Bonner Innenstadt beauftragt. Anlass waren die Probleme einiger kommerzieller Veranstalter, aufgrund vereinzelter Beschwerden von Anwohnern.
Die Stadtverwaltung hat nun ein Konzept vorgelegt, dass diesen Veranstaltern zwar möglichst viele Freiräume schafft, dies geschieht aber fast vollständig zu Lasten von nicht-kommerziellen, privaten Veranstaltungen. Eine Lärmpolizei soll am gesamten Bonner Rheinufer Kontrollen und Lärmmessungen bei privaten Veranstaltungen durchführen. Der Oberbürgermeister sprach in diesem Zusammenhang sogar mehrfach davon, eine Einsatzhundertschaft zur Auflösung dieser Veranstaltungen anfordern zu wollen.
Die Bonner Piratenpartei lehnt dieses Vorhaben strikt ab. Dazu erklärt Felix Kopinski, Kulturpolitischer Sprecher der Bonner Piratenpartei und Spitzenkandidat zur Kommunalwahl: „Kultur und vor allem Subkultur braucht Freiräume zur Entwicklung. Ohne einen Nährboden für Subkultur, ist Kulturpolitik wie ein Fußballverein ohne Nachwuchsförderung. Am Ende kann man nur noch teure Spieler von außerhalb einkaufen. Die jungen Kulturschaffenden brauchen Bonns Unterstützung.“.
Die Bonner Piraten fordern wesentliche Veränderungen beim Umgang mit Veranstaltern und Kulturschaffenden, die ohne Gewinnabsichten oder Brauchtumsbezug arbeiten:
– Reservierung von seltenen Ereignissen
Den gesetzlichen Spielräumen zur Genehmigung lärmintensiver Veranstaltungen sind sehr enge Grenzen gesetzt. Lediglich zehn sogenannte „seltene Ereignisse“ lassen das Überschreiten eines vorgegebenen Lärmpegels zu. Um kommerziellen Veranstaltern möglichst hohe Anreize zu bieten, werden immer öfter alle zehn „Ereignisse“ für nur einen einzigen Veranstalter reserviert. Mindestens zwei der zehn Genehmigungsmöglichkeiten, sollten daher nicht kommerziellen bzw. nicht brauchtumsbezogenen Veranstaltungen vorbehalten bleiben.
– Lärmkataster
Zeitlich und räumlich sind die Genehmigungsmöglichkeit auf zehn „seltene Ereignisse“ begrenzt. Dennoch gibt es in Bonn bereits mindestens 30 dieser „Ereignisse“, zum Beispiel auf dem Münsterplatz, am alten Zoll und beim Kunstrasen in der Rheinaue. Um trotz enger Rahmenbedingungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, benötigt die Stadt ein Lärmkataster, aus dem hervor geht, welche Flächen inwieweit separat genehmigungsfähig bzw. aktuell schon reserviert sind.
– Ernennung eines Nacht-Bürgermeisters
Bislang haben nur Stadtverwaltung und Beschwerdeführer eine konkrete Vertretung ihrer Anliegen. Niemand verteidigt im Ernstfall die Interessen von Jugendlichen und alternativer Kultur, wenn es – zumeist nachts – um die Auflösung unangemeldeter Veranstaltungen geht. Hier braucht Bonn einen Vermittler, der gegenüber Ordnungsbehörden weisungsbefugt ist und notfalls vor Ort deeskalierend eingreifen kann.
In Amsterdam ist dies bereits gängige Praxis, dort wird seit 2003 ein Nachtbürgermeister gewählt.
– Lärmmessungen bei den Beschwerdeführern
Immer wieder werden die Ordnungsbehörden schon prophylaktisch mit Lärmmessgeräten wegen einzelner Beschwerdeführer
tätig. Einige wenige, besonders sensible Menschen scheinen die gesamte Innenstadt in einen Veranstaltungsfriedhof verwandeln zu wollen. Lärmmessungen sollten daher zuerst bei den Beschwerdeführern durchgeführt werden, ehe man vor Ort Veranstaltungen überwacht. Dadurch kann die Frage geklärt werden, ob es sich um die Interessen von Querulanten handelt oder ob tatsächlich eine übermäßige Lärmbelastungen der Grund für Beschwerden sind.
Felix Kopinski nennt ein weiteres Beispiel, wie Kulturschaffenden in Bonn geholfen werden kann und welche Vorteil dies für Bonn bieten würde:
„Während an anderer Stelle Kulturangebote mit Millionensubventionen gepäppelt werden, sind Freie- und Subkultur selbst zu Schnäppchenpreisen scheinbar unerwünscht. Dabei wollen die Kulturinitiativen meistens keine Subventionen, sondern nur die Freiheit, Krach machen zu dürfen und dabei nicht die Anwohner zu belästigen. Das Beispiel des Schlachthofgeländes in Endenich spricht Bände, denn bereits seit 2012 könnten dort innenliegende Räume als schallisolierte Probe- oder Veranstaltungsräume genutzt werden. Aber die Stadtverwaltung nennt immer wieder neue Gründe, weshalb eine Zwischennutzung dort angeblich nicht möglich sein soll.“