Die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll diese ohne große Diskussion verabschiedet werden. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung aus.
Das neue Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen. Sie soll Smartphones hacken dürfen, um Messenger wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet.
Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“. Durch die „drohende Gefahr“, also die bloße Vermutung einer Gefahr, wird die Polizeitätigkeit vorverlagert in einen Bereich, in dem noch gar keine konkrete Gefahr droht. Verbrechen so weit im Vorfeld zu verhindern, mag im ersten Moment wünschenswert erscheinen, erhebt aber unverdächtiges, grundrechtlich geschütztes Handeln in den Bereich des verdächtigen und bedroht damit die Unschuldsvermutung. Strafbefugnisse im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auf Gefahr verwischen die Grenze zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit und stellen auch die Gewaltenteilung insgesamt in Frage.
Betroffen von diesen Eingriffen in Grundrechte sind potentiell alle Menschen. Es reicht schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Doch muss klar sein: manche wird es früher und härter treffen als andere – nämlich diejenigen, die bereits besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind. Durch den im Polizeigesetz vorgesehen Ausbau von Strategischen Fahndungen werden von Rassismus betroffene Menschen noch weit mehr als jetzt von „racial profiling“-Kontrollen getroffen werden. Auch Wohnunglose, psychisch Kranke, politisch Aktive, Streikende, Fussballfans und viele weitere werden die Maßnahmen verstärkt zu spüren bekommen.
2017 hatte Deutschland die niedrigste Kriminaltitätsrate seit einem Vierteljahrhundert. Trotzdem werden derzeit in mehreren Bundesländern die Polizeigesetze verschärft. Den Landesregierungen reichen vage Terrorängste und ein diffuses Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung als Rechtfertigung. Das ist der Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat!
Wir sagen deshalb – wie in vielen anderen Bundesländern auch – NEIN zum neuen Polizeigesetz in NRW; NEIN zum massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen von Menschen und NEIN zu massenhafter Überwachung unter dem Deckmäntelchen von Sicherheit und Ordnung!
Kommt zu den Demonstrationen am 30.6. ab 14 Uhr auf dem Kaiserplatz in Bonn und am 7.7. ab 13 Uhr vor dem DGB-Haus in Düsseldorf!
Die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll diese ohne große Diskussion verabschiedet werden. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung aus.
Das neue Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen. Sie soll Smartphones hacken dürfen, um Messenger wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet.
Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“. Durch die „drohende Gefahr“, also die bloße Vermutung einer Gefahr, wird die Polizeitätigkeit vorverlagert in einen Bereich, in dem noch gar keine konkrete Gefahr droht. Verbrechen so weit im Vorfeld zu verhindern, mag im ersten Moment wünschenswert erscheinen, erhebt aber unverdächtiges, grundrechtlich geschütztes Handeln in den Bereich des verdächtigen und bedroht damit die Unschuldsvermutung. Strafbefugnisse im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auf Gefahr verwischen die Grenze zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit und stellen auch die Gewaltenteilung insgesamt in Frage.
Betroffen von diesen Eingriffen in Grundrechte sind potentiell alle Menschen. Es reicht schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Doch muss klar sein: manche wird es früher und härter treffen als andere – nämlich diejenigen, die bereits besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind. Durch den im Polizeigesetz vorgesehen Ausbau von Strategischen Fahndungen werden von Rassismus betroffene Menschen noch weit mehr als jetzt von „racial profiling“-Kontrollen getroffen werden. Auch Wohnunglose, psychisch Kranke, politisch Aktive, Streikende, Fussballfans und viele weitere werden die Maßnahmen verstärkt zu spüren bekommen.
2017 hatte Deutschland die niedrigste Kriminaltitätsrate seit einem Vierteljahrhundert. Trotzdem werden derzeit in mehreren Bundesländern die Polizeigesetze verschärft. Den Landesregierungen reichen vage Terrorängste und ein diffuses Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung als Rechtfertigung. Das ist der Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat!
Wir sagen deshalb – wie in vielen anderen Bundesländern auch – NEIN zum neuen Polizeigesetz in NRW; NEIN zum massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen von Menschen und NEIN zu massenhafter Überwachung unter dem Deckmäntelchen von Sicherheit und Ordnung!
Kommt zu den Demonstrationen am 30.6. ab 14 Uhr auf dem Kaiserplatz in Bonn und am 7.7. ab 13 Uhr vor dem DGB-Haus in Düsseldorf!