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KOMMUNALAUFSICHTSBESCHWERDE GEGEN DIE STADT BONN

Die Bonner Piratenpartei ist der Auffassung, dass die durch den Bonner Stadtkämmerer am 30.10.2013 erlassene Haushaltssperre lediglich eine kurzfristige Maßnahme zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit sein darf. Da angesichts des gewaltigen zusätzlichen Defizits von 93 Millionen Euro zu den bereits geplanten 100 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2013/2014 eine kurzfristige Besserung der Situation nicht zu erwarten ist, muss gemäß §81 der Gemeindeordnung NRW schnellstmöglich ein Nachtragshaushalt erstellt werden.

“Wir werden nicht zulassen, dass die verantwortlichen Ratsparteien, um sich über den Wahltermin zu retten, den Nachtragshaushalt so lange verschleppen und dadurch Bonner Betriebe, Projekte und Initiativen gefährden.”, sagt Michael Wisniewski, Vorsitzender der Piratenpartei Bonn und Spitzenkandidat für die Bezirksvertretung Bad Godesberg.

Die Piratenpartei Bonn hat daher am heutigen Morgen bei der Bezirksregierung eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht, um diesen Sachverhalt überprüfen zu lassen. Der genaue Beschwerdetext findet sich weiter unten.

Wie ist es zu der jetzigen Situation gekommen?
Der im Dezember 2012 vom Rat der Stadt Bonn verabschiedete Haushalt war von vorneherein mit heißer Nadel gestrickt und hatte einen Puffer von nur 869.627 Euro. Ein geradezu lächerlicher Betrag im Vergleich zu dem jetzt bekannt gewordenen Defizit und dem Haushalt von rund einer Milliarde. Dabei waren Probleme bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses abzusehen. Die Piratenpartei hat damals vor den Folgen gewarnt und die sich abzeichnende Entscheidung des Rates als falsch bezeichnet. Dieser hat nicht nur diese Warnung oder die des Stadtkämmerers ignoriert, sondern sich über Monate hinweg die Situation schön gerechnet. Die Verantwortung für das enorme Ausmaß des Desasters hat also ausschließlich der Rat mit seiner Mehrheit aus CDU und Grünen zu tragen.
Auch die chronische Unterfinanzierung aller Kommunen scheint es den Ratsmitgliedern der etablierten Parteien nicht wert zu sein, ihre Kollegen im Land und im Bund zum dringend notwendigen Umdenken zu zwingen.

Die Aufstellung eines Nachtragshaushalts wird die damaligen Fehler deutlich machen und die Verantwortlichen benennen. Das ist angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl in 6 Monaten eine Situation, die die Ratsmehrheit mit Sicherheit nicht anstrebt. Statt dessen ist zu befürchten, daß sie versuchen wird das Problem auszusitzen, dabei einen rechtswidrigen Haushalt in Kauf nehmen und die unpopuläre Lösung in die nächste Wahlperiode schieben wird.

Wir fordern Rat und Verwaltung auf jetzt Farbe zu bekennen statt die Verantwortung weiterhin beim Stadtkämmerer abzuladen und endlich die Chance zu nutzen die damaligen Fehler zu korrigieren, indem ein rechtlich und wirtschaftlich einwandfreier Nachtragshaushalt aufgestellt wird.

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Beschwerdetext:

KOMMUNALAUFSICHTSBESCHWERDE

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,

Ende Oktober erließ der Bonner Stadtkämmerer Prof. Dr. Sander eine ” Haushaltswirtschaftliche Sperre zur Ausführung des Doppelhaushaltes 2013/2014 gem. §24 GemHVO NRW. Es hatte sich abgezeichnet, dass im o.g. Doppelhaushalt für beide Jahre mehr als 100 Millionen Euro fehlen werden.

Unserer Meinung kommt dies einer Entmachtung des Stadtrates gleich, da die Entscheidungen über Art und Umfang der Kürzungen auf den Stadtkämmerer übertragen werden. Außerdem sollte die Haushaltssperre nur ein kurzfristiges Instrument sein.

Hiermit bitten wir Sie zu prüfen, ob diese langfristige Haushaltssperre rechtlich zulässig ist oder ob die Stadt Bonn nicht vielmehr nach der Gemeindeordnung NRW §81 Absatz 2 Nummer 1 zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes verpflichtet ist .

Da der Stadtrat die Verantwortung für einen Nachtragshaushalt zu tragen hat, befürchten wir, dass dies bei einigen Fraktionen des Bonner Stadtrates angesichts der im nächsten Jahr anstehenden Kommunalwahlen nicht erwünscht ist und bitten Sie, der Stadt Bonn im Falle einer positiven Prüfung eine angemessene Frist zu setzen. Dabei sollte beachtet werden, dass Mindereinnahmen und Mehraufwendungen teilweise schon seit Anfang Sommer 2013 bekannt sind.