Widersprüchliches und realitätsfremdes EuGH-Urteil zur WLAN-Haftung nach PIRATEN-Klage
GUT: “Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich”, heißt es da – um sogleich SCHLECHT einzuschränken: “Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen.” Dieses Urteil schützt zwar WLAN-Anbieter vor Schadensersatzansprüchen, jedoch ist der geforderte Passwort- und Identifizierungszwang vorgestrig und ein technologiefeindlicher Kniefall vor der Urheberrechtslobby. Nach dieser Logik müssten auch Telefonzellen, Briefkästen, Videorecorder etc. mit einem Identifizierungszwang versehen werden. Ein Identifizierungszwang ist völlig untauglich, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Denn auch bei Vergabe eines Passworts ist nicht rückverfolgbar, welcher WLAN-Nutzer eine konkrete Urheberrechtsverletzung begangen hat. Also zusätzlich noch Verschlüsselungs- und Perso-Zwang fürs WLAN??? Wer zahlt für die “Anordnung”?
Das ist so ziemlich das exakte Gegenteil der Rahmenbedingungen, in denen sich eine Kultur offener Netze entwickeln kann, die sich die Bundesregierung offiziell zum Ziel gesetzt hat…
Mehr dazu hier:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-des-EuGH-Urteils-zur-Stoererhaftung-Steinzeit-in-Luxemburg-3324825.html
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