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Nein zur Sperrklausel!

Die von CDU, SPD und GRÜNEN beabsichtigte Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen wird von den Piraten scharf kritisiert.

 

Sprecherin Silke Hartkopf: “Offenbar versucht man nun sich mit Hilfe des Verfassungsgerichtshofes NRW unliebsame Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Die Gründe, die für eine Sperrklausel genannt werden, wirken vorgeschoben. Das wahre Motiv ist blankes Eigeninteresse. Man will offenbar an die “guten alten Zeiten” anknüpfen, in der Macht und Einfluss nicht durch kleinere Parteien und Wählergruppen gestört wurde. Wir lehnen das ab und befürchten eine noch geringere Wahlbeteiligung, wenn Sperrklauseln zu dem Wegfall von Stimmen führen.”

 

„Dass die Generalsekretärin der Bundes-SPD sich bei ihrem Besuch in Solingen sogar für eine Fünf-Prozent-Hürde ausspricht, ist nicht verwunderlich. Schließlich hat die Gründung von zwei Kleinparteien, GRÜNE und LINKE, erheblich dazu beigetragen, dass die SPD immer mehr Wähler verloren hat.“

 

“Die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde wäre in Wahrheit eine Sperrklausel gegen ein Plus an Meinungsvielfalt, Bürgernähe und Demokratie. Bei der Kommunalwahl 2014 haben in Solingen insgesamt 5940 Bürger (fast 11% der abgegebenen Stimmen) eine der Parteien gewählt, die unterhalb der Drei-Prozent-Hürde liegen. Sollen diese Stimmen für kleine Parteien einfach verfallen? Falls der Verfassungsgerichtshof NRW dem Vorhaben von CDU ,SPD und GRÜNEN folgen sollte, werden die NRW Piraten dagegen klagen.”

 

“Ich gehe davon aus, dass der Vorstoß zur Einführung einer Sperrklausel erneut scheitert”, so Ratsmitglied Gerd Schlupp. “Der Nachweis, dass die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen erheblich gefährdet ist, wird im Gutachten der Ruhr-Universität Bochum, welches im Auftrag der SPD erstellt wurde, nicht erbracht. Dass Sitzungen in einigen Städten länger dauern als früher, dass Mehrheitsbildungen bei mehr Parteien im Rat schwieriger werden und (Ober-) Bürgermeister gerne eine stabile Mehrheit hinter sich haben, dürften die Richter wohl kaum als Beweis der Funktionsunfähigkeit von Stadtparlamenten bewerten.”

 

“Die Situation in Solingen zeigt beispielhaft, wie problemlos ein Rat arbeiten kann, in dem zahlreiche Gruppierungen vertreten sind. Alle notwendigen Entscheidungen werden getroffen, auch der Ablauf der Ratssitzungen gibt keinen wesentlichen Grund zu Beanstandungen.”

 

“Im Rahmen des Gutachtens der Ruhr-Universität wurden u.a. alle (Ober-) Bürgermeister von Städten und Gemeinden von über 25000 Einwohner in einem Fragebogen nach ihren Erfahrungen bezüglich der Zusammenarbeit mit den Räten befragt. Wir sind gespannt darauf, ob und wie OB Feith diesen Fragenkatalog beantwortet hat. Deshalb werden wir zur nächsten Ratssitzung eine diesbezügliche Anfrage stellen.”

 

Gutachten der Ruhr-Universität Bochum:

http://www.sowi.rub.de/mam/content/regionalpolitik/forschung/2015_sperrklauselend.pdf

Der Text des Fragebogens an die (Ober-) Bürgermeister ist im Anhang des Gutachtens zu finden!

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