Fakt: PIRATEN-Klage läutet das Ende der Störerhaftung bei WLAN-Hotspots ein. Der Generalanwalt des EuGH ließ in seinem Plädoyer kaum Zweifel daran, dass der deutsche Alleingang bei der WLAN Störerhaftung nicht haltbar ist.
So dürfte auch bald das Urteil des Gerichts lauten, und die Peinlichkeit, dass erst der EuGH die Störerhaftung kassiert, wollte sich die Bundesregierung ersparen und will das Gesetz nun doch ändern.
Nun gab es auch viele andere Gruppen, die gegen die deutsche Gesetzgebung mit der Störerhaftung bei WLAN-Hotspots waren, doch nur ein Mitglied der Piratenpartei klagte bis zum EuGH.
Doch wir bleiben zunächst noch vorsichtig optimistisch.
Die vorgesehene Neuregelung des Telemediengesetzes ist noch nicht öffentlich, da könnten CDU und SPD ja wieder juristische Katastrophen einbauen.
“Durch das Gutachten (EuGH) hat sich die Lage geändert”, sagt die CDU. “Aber jetzt haben wir einen guten Kompromiss.” und “Wir werden den Regierungsentwurf noch einmal deutlich verbessern.” sagt die SPD.
Wer nun überall die Schlagzeile “Union und SPD schaffen Störerhaftung ab” sieht, der denke bitte immer daran, dass die PIRATEN-Klage bis zum EuGH unsere Bundesregierung in diese Richtung zu mehr Freiheit bei WLAN-Hotspots gezwungen hat.
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