Allgemein NRW-Wahl 2012

Piraten im Landtag machen Ernst mit Bürgerbeteiligung

Bei der NRW-Landtagswahl hat die Piratenpartei mehr Bürgerbeteiligung versprochen. Jetzt wird geliefert. Die Landtagsfraktion der Piratenpartei hat eine ‘Antragsfabrik’ im Internet eingerichtet, über die alle Bürger Anträge an den Landtag oder die Landesregierung formulieren können.

Die Antragsfabrik ist unter der Adresse www.antragsfabrik.de erreichbar. Sie gibt den Bürgern in NRW erstmals die Möglichkeit, sich an der Arbeit im Parlament direkt zu beteiligen. Die Abgeordneten der Piratenpartei arbeiten dabei als Mittler für die Bürger. Es wurden bereits über 20 Kleine Anfragen erstellt, von denen fünf von der Landesregierung auch schon beantwortet wurden.

Die Solinger Piraten hoffen, dass die Bürger aus der Klingenstadt von der neuen Mitwirkungsmöglichkeit Gebrauch machen. Sie stehen Solingern, die die Antragsfabrik nutzen möchten, mit Rat und Tat zur Seite.

Anträge können über ein Online-Formular eingegeben werden. Es ist lediglich eine Registrierung im Piraten-Wiki erforderlich. Wer registriert ist, kann die Anträge anderer Teilnehmer kommentieren, sie befürworten, sie ablehnen oder Verbesserungvorschläge machen.

Sobald der Antrag die von der Geschäftsordnung des Landtags vorgegebenen formalen Kriterien erfüllt, kann er von einem oder mehreren Abgeordneten der Piraten übernommen, im Landtag eingebracht oder an die Landesregierung weitergeleitet werden.

Es gibt verschiedene Antragsarten, deren Besonderheit man bei der Formulierung eines Antrags beachten muss.

Kleine Anfrage

Jedes Mitglied des Landtags kann von der Landesregierung durch ‘Kleine Anfragen’ Auskünfte verlangen. Die Kleine Anfrage darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und nicht mehr als fünf Unterfragen enthalten.

Große Anfrage

Große Anfragen an die Landesregierung müssen kurz, sachlich und bestimmt gefasst sein und können mit einer kurzen Begründung versehen werden. Frageberechtigt sind eine Fraktion oder sieben Mitglieder des Landtags.

Mündliche Anfrage

Jedes Mitglied des Landtags ist berechtigt, kurze mündliche Anfragen an die Landesregierung zu richten, die in einer Fragestunde beantwortet werden.

Antrag

In Anträgen kann die Landesregierung zu bestimmten Handlungen
aufgefordert werden.

Entschließungsantrag

Entschließungsanträge (im Unterschied zu Änderungsanträgen) enthalten Meinungen, Anregungen, Empfehlungen oder Ersuchen, die mit einem Beratungsgegenstand im Zusammenhang stehen.

Eilantrag

Anträge mit besonderer Dringlichkeit können auf Antrag einer Fraktion als Eilanträge in die Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden, wenn eine Behandlung des Themas wegen Fristablaufs ansonsten nicht mehr möglich ist. Die Dringlichkeit muss besonders begründet werden.

Änderungsantrag

Änderungsanträge zu Anträgen oder Gesetzentwürfen sind zulässig, sofern sie den Gegenstand des ursprünglichen Entwurfs nicht auswechseln. Werden durch einen Änderungsantrag wesentliche Aussagen geändert, so ist dies kenntlich zu machen.

Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe müssen von mindestens sieben Mitgliedern des Landtags unterzeichnet sein. Für Gesetzentwürfe und Anträge der Fraktion genügt die Unterschrift des Fraktionsvorsitzes, seiner Stellvertretung oder der Parlamentarischen Geschäftsführung.

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