Die Piraten hatten sich 2012 gegen die Aufnahme von E-Zigaretten ins Nichtraucherschutzgesetz ausgesprochen und auch eine entsprechende Änderung im Landtag beantragt. Die grüne NRW-Gesundheitsministerin Steffens setzte aber eine Aufnahme von E-Zigaretten ins umstrittene Gesetz durch. Dies geschah wider besseren Wissens, denn sie selbst hatte schon 2011 eine geheim gehaltene Studie beauftragt, die zum Ergebnis kam, das Rauchverbot nicht auf den Gebrauch von E-Zigaretten zu erstrecken.
Nun hat das Kölner Verwaltungsgericht erklärt, dass E-Zigaretten eben nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen, da das Dampfen nicht mit den Gefahren des Tabakrauchens vergleichbar und das pauschale Verbot somit willkürlich ist. Die E-Zigarette verbrennt keinen Tabak und produziert infolgedessen auch keinen sogenannten Nebenstromrauch.
Die Solinger Piraten begrüßen diese Entscheidung, da die “Dampfer” zu Unrecht in ihrer Freiheit beschnitten wurden und der Konsum eine Alternative zum Rauchen darstellt. Die Piratenfraktion im Landtag NRW hat sich auch gegen das europaweite Verbot der E-Zigarette und die Einstufung als “Arzneimittel” eingesetzt. Nach der überarbeiteten EU-Richtlinie zu E-Zigaretten, die bis 2016 in Deutschland umgesetzt werden muss, bleiben nikotinhaltige Liquids nun zumindest bis zu einer bestimmten Konzentration frei verkäuflich.
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