Allgemein Bürgerbegehren Datenschutz Demokratie Deutschland Freiheit Grundrechte News Pressemitteilung

ePetition: PIRATEN gehen aktiv gegen Leistungsschutzrecht vor

Mit einer ePetition sammelt die Piratenpartei Deutschland ab sofort Unterschriften, um die Bundesregierung endgültig zu einer Ablehnung des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage zu bewegen. Die PIRATEN fordern die Bundesregierung auf, sich stattdessen auf die dringende Reform des Urheberrechts zu konzentrieren. Begleitend zu dem Zeichnungsaufruf warnen die PIRATEN ausdrücklich, dass das neue Recht unter anderem die Meinungsvielfalt stark einschränken und die Recherchearbeit für Journalisten erschweren könnte. Die ePetition benötigt 50.000 Unterschriften, um im Bundestag behandelt zu werden, und kann auf der Seite der Petition 35009 gezeichnet werden.

»Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage stellt den ersten Schritt auf dem Weg zu einem eingezäunten Internet dar, das mittels digitaler Mautstationen die lückenlose Monetarisierung kleinster Informationseinheiten für große Medienkonzerne sichert. Das Leistungsschutzrecht ist das Ende der freien Infrastruktur des Internets und der Teilhabe aller an Informationen, Wissen und Nachrichten«, kritisiert Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland, das Gesetzesvorhaben.

Mit der heutigen Veröffentlichung der Petition startet eine E-Mail- und Social-Media-Kampagne, in der die PIRATEN über Umfang und Auswirkung des Leistungsschutzrechts informieren. Weiterhin sind für Oktober ein Runder Tisch mit relevanten Vertretern der Debatte sowie begleitende Demonstrationen geplant, um Aufmerksamkeit für das Leistungsschutzrecht in der breiten Öffentlichkeit zu schaffen.

Die Piratenpartei Deutschland fordert weiterhin jeden Interessenten auf, sich mit einem persönlichen Anschreiben und der Bitte an seinen Bundestagsabgeordneten zu wenden (Link zu Abgeordnetenliste), das Leistungsschutzrecht für Presseverleger zugunsten einer Reform des Urheberrechts für mehr Rechtssicherheit für Urheber und Nutzer abzulehnen.

Die wichtigsten Argumente gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus Sicht der PIRATEN:<

  • Die Rechtsunsicherheit durch das Leistungsschutzrecht wird wahrscheinlich dazu führen, dass sämtliche Presseerzeugnisse aus Suchmaschinen ausgelistet werden. Dies bedeutet eine Einschränkung der leicht zugänglichen Meinungsvielfalt und behindert dadurch Bildung und journalistische Recherche.
  • Der Urheber der Presseerzeugnisse ist durch das Urheberrechtsgesetzes bereits ausreichend geschützt. Das geplante Gesetz verschafft Urhebern keinen zusätzlichen Schutz. Außerdem ist unklar, wie und ob sie überhaupt an den zusätzlichen Einnahmen durch eventuelle Lizenzverkäufe durch die Verlage beteiligt werden.
  • Das Leistungsschutzrecht stärkt die wirtschaftliche Kraft großer Verlagshäuser zu  Ungunsten kleinerer Verlage und fördert somit eine Oligopolisierung des Medienmarkts
  • Der Begriff “Suchmaschine” ist im Gesetzesentwurf nicht weiter definiert, so dass das geplante Leistungsschutzrecht unter Umständen auch auf andere Webseiten angewandt werden kann, die Inhalte indexieren und auf Suchanfragen Ergebnisse in einer geordneten Form wiedergeben.
  • Presseverlage haben bereits technische Möglichkeiten zur Verfügung, die  Veröffentlichung ihrer Erzeugnisse oder von Teilen davon in Suchmaschinen aktiv zu unterbinden.
  • Es besteht die Gefahr, dass das Leistungsschutzrecht verfassungswidrig ist, da es möglicherweise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verstößt.
  • Bereits im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) wird in §49 Art.1 die häufig angeführte Vergütungsregelung für Ausschnitte, die über das Zitatrecht hinausgehen, ausreichend geregelt.

Das geplante Leistungsschutzrecht bringt nach Ansicht der PIRATEN keinen sachlichen Nutzen, da keine wirtschaftliche, technische oder rechtliche Lücke existiert, die geschlossen werden muss. Es bedient ausschließlich die Interessen von Lobbyisten der Verlagsindustrie. Die zusätzliche Rechtsunsicherheit begünstigt außerdem zunehmende Abmahnungen auch gegen andere Webseiten mit Suchfunktion.

Dem Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht folgend sollen Verlage für ein Jahr das ausschließliche Recht erhalten, ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen. Suchmaschinen und Aggregatoren sollen zur Kasse gebeten werden, wenn sie auch nur kleinste Teile von Presseerzeugnissen nutzen wollen. Nach Auffassung der PIRATEN greift die Regierung damit in nicht akzeptabler Weise in die Meinungsvielfalt eines freien Internets ein und beeinträchtigt dabei die weitere Entwicklung der vernetzten Wissens- und  Informationsgesellschaft.

Alle Hintergründe und Argumente für und gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sind nachzulesen auf: http://leistungsschutzrecht.info

 

Quellen:

[1] Verabschiedeter Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage:
http://www.irights.info/index.php?q=node/2266