Anfragen Kommunales Ratsarbeit

Anregung der Piraten zum Thema Neuaufstellung/Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf

Folgende Anregung der Piratenpartei Kaarst wurde heute an die Parteien im Rat der Stadt Kaarst zur weiteren Diskussion versandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu oben genanntem Tagesordnungspunkt möchten wir bereits jetzt
folgende Anregung geben, die Sie gerne mit in Ihre Überlegungen
aufnehmen möchten, mit dem Ziel, in Zusammenhang mit geplanten
Maßnahmen des Flughafens Düsseldorf einen angemessen Schutz - auch der
Kaarster Bürgerinnen und Bürger - vor Fluglärm und davon abhängende,
gesundheitliche Belastungen zu erreichen:

Wir regen an, bei der Neuaufstellung/Fortschreibung des Regionalplans
Düsseldorf, den Absatz 4 auf Seite 132

"Die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) an den
Flughafen Düsseldorf und Weeze festgelegten Lärmschutzbereiche werden
nachrichtlich in den Regionalplan übernommen. Die darin zulässigen
Nutzungen sind im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm geregelt."

NICHT zu übernehmen, sondern durch folgenden Absatz ersetzen zu lassen:

"Bei allen, die Flughäfen betreffenden Entscheidungen, sind die
Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen und die
europäische Gesetzeslage und Richtlinien zu berücksichtigen. Dies gilt
auch bei noch nicht umgesetzem, nationalem Recht."

Begründung:

1. Das LuftVG enthält keine Grenzwerte für Fluglärm.

2. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist auf Flugplätze
ausdrücklich nicht anwendbar. Es enthält keine Vorgaben für
Fluglärmimmissionen

3. Das FluLärmG definiert lediglich die Schwelle, ab der eine
Fluglärmbelastung als unzumutbar anzusehen ist.

4. Die Definition der Unzumutbarkeitsgrenze stellt jedoch keine
objektive Begrenzung der Lärmbelastung nach oben dar.

5. Mit den heutigen Regelungen wie unter 1 - 4 beschrieben verstösst
der Staat gegen seine Schutzpflicht seiner Bürger.

6.  Deshalb sehen wir nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen
Handlungsbedarf.

7. Darüber hinaus stellt sich die Frage der Haftung, wenn wider
besseren Wissens verfassungsrechtliche Bedenken von Handlungsträgern
ignoriert würden.

=> Mit Kenntnis dessen kann S.132, Absatz 4 so nicht übernommen werden.

Update: Wer diese Anregung inhaltlich gut findet und unterstützen möchte,
bitte per Mail an

neue-regionalplanung@brd.nrw.de

senden.
Frist: 31.03.2015

Links: SRU-Gutachten Kurzfassung http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_03_KF_Fluglaerm.pdf?__blob=publicationFile SRU-Gutachten Langfassung http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_SG_Fluglaerm_HD.pdf;jsessionid=F5A888DF2CDCB04C9986CCA3A325EA7A.1_cid335?__blob=publicationFile

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