Folgende Anregung der Piratenpartei Kaarst wurde heute an die Parteien im Rat der Stadt Kaarst zur weiteren Diskussion versandt: Sehr geehrte Damen und Herren, zu oben genanntem Tagesordnungspunkt möchten wir bereits jetzt folgende Anregung geben, die Sie gerne mit in Ihre Überlegungen aufnehmen möchten, mit dem Ziel, in Zusammenhang mit geplanten Maßnahmen des Flughafens Düsseldorf einen angemessen Schutz - auch der Kaarster Bürgerinnen und Bürger - vor Fluglärm und davon abhängende, gesundheitliche Belastungen zu erreichen: Wir regen an, bei der Neuaufstellung/Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf, den Absatz 4 auf Seite 132 "Die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) an den Flughafen Düsseldorf und Weeze festgelegten Lärmschutzbereiche werden nachrichtlich in den Regionalplan übernommen. Die darin zulässigen Nutzungen sind im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm geregelt." NICHT zu übernehmen, sondern durch folgenden Absatz ersetzen zu lassen: "Bei allen, die Flughäfen betreffenden Entscheidungen, sind die Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen und die europäische Gesetzeslage und Richtlinien zu berücksichtigen. Dies gilt auch bei noch nicht umgesetzem, nationalem Recht." Begründung: 1. Das LuftVG enthält keine Grenzwerte für Fluglärm. 2. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist auf Flugplätze ausdrücklich nicht anwendbar. Es enthält keine Vorgaben für Fluglärmimmissionen 3. Das FluLärmG definiert lediglich die Schwelle, ab der eine Fluglärmbelastung als unzumutbar anzusehen ist. 4. Die Definition der Unzumutbarkeitsgrenze stellt jedoch keine objektive Begrenzung der Lärmbelastung nach oben dar. 5. Mit den heutigen Regelungen wie unter 1 - 4 beschrieben verstösst der Staat gegen seine Schutzpflicht seiner Bürger. 6. Deshalb sehen wir nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen Handlungsbedarf. 7. Darüber hinaus stellt sich die Frage der Haftung, wenn wider besseren Wissens verfassungsrechtliche Bedenken von Handlungsträgern ignoriert würden. => Mit Kenntnis dessen kann S.132, Absatz 4 so nicht übernommen werden. Update: Wer diese Anregung inhaltlich gut findet und unterstützen möchte, bitte per Mail an neue-regionalplanung@brd.nrw.de senden. Frist: 31.03.2015 Links: SRU-Gutachten Kurzfassung http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_03_KF_Fluglaerm.pdf?__blob=publicationFile SRU-Gutachten Langfassung http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2012_2016/2014_SG_Fluglaerm_HD.pdf;jsessionid=F5A888DF2CDCB04C9986CCA3A325EA7A.1_cid335?__blob=publicationFile
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