Anfragen Kommunales Ratsarbeit

Neue Anfrage zur EU-DSGVO

Unsere Ratsfraktion stellte folgende Anfrage, die in der nächsten Ratssitzung beantwortet werden soll:

1. Pflegt die Datenschutzbeauftragte der Stadt Kaarst aktuelle Verarbeitungsverzeichnisse gemäß Artikel 30 EU-DSGVO?

2. Wird vor der Einführung und Erweiterung von datenverarbeitenden elektronischen Systemen eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 EU-DSGVO durchgeführt und dokumentiert?

3. Orientiert sich die Datenschutzbeauftragte der Stadt Kaarst am 9-Punkte-Plan des LDI NRW? Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind geplant oder werden bereits umgesetzt?

Begründung:

Ab Ende Mai 2018 müssen Kommunen und Gemeinden das neue Datenschutzrecht und den Umgang mit personenbezogenen Daten überprüfen. Verantwortlich für die Umsetzung ist laut Artikel 4 Nr. EU-DSGVO die Bürgermeisterin.

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