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JMStV – Jugendmedienschutz-staatsvertrag


Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich ein Vertrag zwischen dem Staat, also der Bundesrepublik Deutschland, und den einzelnen Bundesländern. Ein Staatsvertrag muss immer von allen Ländern angenommen werden um in Kraft zu treten.

In diesem Fall wird eine Neuregelung von Jugendschutzbestimmungen in Rundfunk und Telemedien festgelegt. Diese Kompetenz liegt bei den Ländern (Landesmedienanstalten) und um einen einheitlichen Jugendschutz zu gewährleisten wird ein solcher Staatsvertrag mit allen 16 Bundesländern geschlossen. Ohne Zweifel gibt es in den Medien Inhalte, die nicht für Jugendliche geeignet sind und es sind bereits strenge Jugendschutzbestimmungen in Kraft. Deshalb stellt sich natürlich die Frage, worum es in dieser Änderung des Staatsvertrages von 2002 genau geht.

  • Alterskennzeichnungspflicht von Onlineinhalten
  • “Sendezeiten” im Internet je nach Alterskennzeichnung

Der Jugendmedienschutz-staatsvertrag muss noch von den einzelnen Landesparlamenten angenommen werden, während die jeweiligen Ministerpräsidenten der Neuregelung bereits zugestimmt haben.

Aus einem Gespräch im Mai mit Theo Krause, Mitglied der CDU und Direktkandidat aus Olpe im NRW-Landtag wurde deutlich, dass das Abstimmverhalten der gewählten Volksvertreter im Parlament häufig auf Vorentscheidungen von Ausschüssen basiert. Die Abgeordneten würden sich tatsächlich nicht umfassend mit den jeweiligen Themengebieten auseinandersetzen da solche “Spezialthemen” häufig ihre Kompetenz überschreiten.

Generell ist es natürlich löblich, wenn Menschen zugeben wenn ihre Kompetenz überschritten ist, in einem weiteren Schritt würde man jedoch erwarten dass versucht wird sich diese Kompetenzen anzueignen – statt die Entscheidung auf ein nicht legitimiertes Gremium abzuschieben. Ohne entsprechende Kompetenzen ist man nicht in der Lage den Willen der Wähler angemessen zu vertreten.

Die Kontrolle von Inhalten in den “neuen Medien” sei nötig um Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen zu schützen. Auf eine Nachfrage, ob wirksamer Jugendschutz nicht besser von Eltern ausgehen sollte die ihre Kinder beim Konsum von Medien begleiten und als Ansprechpartner bereit stehen, wurde darauf verwiesen, dass dies in vielen Familien heute nicht mehr möglich sei. Eine höchst Interessante Ansicht für einen Vertreter einer Partei die sich den besondern Schutz der Familie und konservative Werte auf die Fahnen schreibt. Es hat den Anschein, als sei man auch dort der Beliebigkeit verfallen statt für eine grundsätzliche Veränderung zum Guten zu sorgen.

Als Piratenpartei können wir aber über den JMSTV nur den Kopf schütteln, so ist zum Beispiel geplant, sämtliche Webseiten entsprechend ihrer Eignung für Kinder und Jugendliche durch den Betreiber der Seite markieren zu lassen, sodass fuer die beim Endnutzer eingestellte Altersgruppe ungeeignete oder nicht klassifizierte Webseiten nicht verfügbar sind. Wir fragen uns allerdings, was einen ausländischen Webseitenbetreiber dazu bewegen soll, seine Seite gewissenhaft zu markieren. Ausländische Seiten wären dann nurnoch im sehr geringen Maße verfügbar – und wieso sollte sich der Betreiber damit auseinandersetzen müssen, was in Deutschland wie eingestuft wird?

Bei Onlineenzyklopädien wie beispielsweise Wikipedia, die mitlerweile als Standardnachschlagewerk gilt, muesste jeder Artikel einzeln markiert werden, was bei über 100.000 Artikeln eine Mammutaufgabe darstellt. Da kann die Hausaufgabe in der achten Klasse auch mal schnell dran scheitern, dass ein Autor (Wikipedia ist von jedem frei editierbar) versehentlich die Markierung beschädigt hat.

Das Internet besteht aber auch nicht nur aus Webseiten, es enthält auch eine Menge Echzeitkommunikation – wie soll diese jeweils gekennzeichnet werden?

Neben den inhaltlichen Fragen lässt auch die Praxis, wichtige Verträge von gewählten Volksvertretern einfach “durchzuwinken” tief blicken. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass Staatsverträge in der Regel nicht abgelehnt werden, da eine erneute Erstellung viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Offenbar fühlen sich Landespolitiker eher der Ordnungspolitik verpflichtet als den Wählern. Generell war man erstaunt, wieso Bürger wegen einem Staatsvertrag das persönliche Gespräch mit einem Abgeordneten suchen, immerhin würde in den Medien kaum über diese Verträge berichtet.

Zum Jugendmedienschutz-staatsvertrag gibt es eine Reihe von Briefvorlagen, Petitionsaufrufen und Informationsmaterial. Noch ist es nicht zu spät, die Entscheidung wird jedoch vermutlich noch 2010 getroffen werden. Schreibt euren Abgeordneten, konfrontiert sie mit den Fakten, macht klar, dass die Entscheidungen in den Parlamenten auch nach einer Wahl sehr wohl von den Bürgern beobachtet werden!