Pressemitteilung der Piratenfraktion im Landtag NRW vom 16.09.2016
Zur heutigen Landtagsdebatte gegen die Einführung einer Bargeldobergrenze erklärt Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Jedes Argument für eine Bargeldobergrenze ist widerlegt. Ich befürchte, dass die Gegner des Bargelds über diesen Weg eher nach totaler Kontrolle über die Bevölkerung streben. Und das steht in einer unrühmlichen Tradition deutscher Geschichte.
Die Einschränkung des Bargeldverkehrs, die schleichende Abschaffung des Bargeldes die früher oder später in einem kompletten Bargeldverbot münden wird, beschneidet aber nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sie schafft auch die technischen Voraussetzungen für einen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Menschen.
Eine Bargeldobergrenze erleichtert die Erstellung von Konsumentenprofilen. Eine Bargeldobergrenze negiert ein freies, selbstbestimmtes Einkaufen. Ein Bargeldverbot hätte zur Folge, dass die Bürger nicht länger in Lage wären ihr Erspartes so wie sie wollen von der Bank abzuheben.
Fakt ist: Uneingeschränkte Haltung von Bargeld und uneingeschränkter Zahlungsverkehr mit Bargeld sind elementare Voraussetzungen für die Wahrung der finanziellen Privatsphäre der Menschen in Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Und niemand glaubt ernsthaft, dass kriminelle Handlungen unterbleiben, nur weil es in Deutschland eine Bargeldobergrenze für Euros gibt.“
Pressemitteilung der Piratenfraktion im Landtag NRW vom 16.09.2016
Zur heutigen Landtagsdebatte gegen die Einführung einer Bargeldobergrenze erklärt Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Jedes Argument für eine Bargeldobergrenze ist widerlegt. Ich befürchte, dass die Gegner des Bargelds über diesen Weg eher nach totaler Kontrolle über die Bevölkerung streben. Und das steht in einer unrühmlichen Tradition deutscher Geschichte.
Die Einschränkung des Bargeldverkehrs, die schleichende Abschaffung des Bargeldes die früher oder später in einem kompletten Bargeldverbot münden wird, beschneidet aber nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sie schafft auch die technischen Voraussetzungen für einen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Menschen.
Eine Bargeldobergrenze erleichtert die Erstellung von Konsumentenprofilen. Eine Bargeldobergrenze negiert ein freies, selbstbestimmtes Einkaufen. Ein Bargeldverbot hätte zur Folge, dass die Bürger nicht länger in Lage wären ihr Erspartes so wie sie wollen von der Bank abzuheben.
Fakt ist: Uneingeschränkte Haltung von Bargeld und uneingeschränkter Zahlungsverkehr mit Bargeld sind elementare Voraussetzungen für die Wahrung der finanziellen Privatsphäre der Menschen in Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Und niemand glaubt ernsthaft, dass kriminelle Handlungen unterbleiben, nur weil es in Deutschland eine Bargeldobergrenze für Euros gibt.“