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Inklusion: Gemeinden im Kreis Recklinghausen müssen sich der Verfassungsklage anschließen!

52 NRW-Kommunen wehren sich gegen hohe Kosten bei der Umsetzung von Inklusion in Schulen. Sie haben beim NRW-Verfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde gegen
das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erhoben. In der Liste der klagenden Kommunen findet sich nur eine einzige aus dem Kreis Recklinghausen: Oer-Erkenschwick.

Hierzu Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin und Bochumer Abgeordnete der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Jetzt tritt genau das ein, wovor wir Piraten schon vor zwei Jahren gewarnt haben: Ministerin Löhrmann fährt die Inklusion gegen die Wand. Wer für sich in Anspruch nimmt, kein Kind zurücklassen zu wollen, muss auch die Verantwortung für das Gelingen von Inklusion übernehmen. Eine angemessene Finanzierung ist dafür die Grundvoraussetzung.”

“Die Finanzierung der Inklusion überfordert die Kommunen hier bei uns im Kreis Recklinghausen. Bei allen Bemühungen bleibt die Inklusion in erster Linie ein Stückwerk – von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind wir
meilenweit entfernt”, ergänzt Melanie Kern, Vorsitzende der Gruppe Piraten im Kreistag Recklinghausen. “Unsere Kommunen haben weder die benötigten Finanzmittel, noch die benötigte Zahl an Sozialarbeitern und Sozialpädagogen.
Man versucht, aus den begrenzten Mitteln das Beste zu machen und hofft insgeheim darauf, dass sich Eltern und Schüler mit dem zufrieden geben, was dabei herauskommt. So kann es nicht weiter gehen – die Städte im Kreis Recklinghausen müssen sich alle der Verfassungsbeschwerde anschließen.”