Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. In einem Antrag bei der nächsten Plenarsitzung fordert die Piratenfraktion die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern.
Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern: dem Netzwerkbetreiber wird auferlegt “zumutbare Maßnahmen” zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, “in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen” verhindert werden, dass sich “außenstehende Dritte” unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen.
Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich.
Dazu Nicolaus Kern aus Marl, Mitglied der Landtags NRW:
“Unkomplizierter Internetzugang über frei zugängliches W-LAN sollte nicht ein Urlaubsphänomen bleiben, dass man nur im Ausland erleben kann. Die jetzt geplante Verschärfung der Störerhaftung ist ein Störsender für ehrenamtliche Initiativen im Kreis Recklinghausen wie Freifunk Rheinland e.V. Diese Intiativen muss man unterstützen und nicht noch per Gesetz Beinchen stellen. So wird der Kreis Recklinghausen ein IT-Entwicklungsland bleiben.”
Den Antrag der Piratenfraktion NRW findet ihr hier.
Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. In einem Antrag bei der nächsten Plenarsitzung fordert die Piratenfraktion die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern.
Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern: dem Netzwerkbetreiber wird auferlegt “zumutbare Maßnahmen” zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, “in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen” verhindert werden, dass sich “außenstehende Dritte” unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen.
Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich.
Dazu Nicolaus Kern aus Marl, Mitglied der Landtags NRW:
“Unkomplizierter Internetzugang über frei zugängliches W-LAN sollte nicht ein Urlaubsphänomen bleiben, dass man nur im Ausland erleben kann. Die jetzt geplante Verschärfung der Störerhaftung ist ein Störsender für ehrenamtliche Initiativen im Kreis Recklinghausen wie Freifunk Rheinland e.V. Diese Intiativen muss man unterstützen und nicht noch per Gesetz Beinchen stellen. So wird der Kreis Recklinghausen ein IT-Entwicklungsland bleiben.”
Den Antrag der Piratenfraktion NRW findet ihr hier.