Allgemein

Offener Brief an den Bürgermeister der Kreisstadt Olpe

 

 Olpe, den 07.06.2016

 

Betr. Beschwerde  gegen die Kostenschätzung der Stadtverwaltung, gemäß §26 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW.

           

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Kostenschätzung einer Verwaltung zu einem Bürgerbegehren wird in amtlicher Eigenschaft abgegeben und muss dem Wahrheits- und Sachlichkeitsgebot entsprechen. Solche Kostenschätzungen dürfen nicht bewußt irreführend oder falsch sein. 

Dieses scheint jedoch bei der Kostenschätzung zu unserem Bürgerbegehren „Soll die Stadt Olpe auf den Bau eines neuen Rathauses verzichten?“ der Fall zu sein.

Die Maßnahmenwirtschaftlichkeitsuntersuchung, deren Fortschreibung und die Berechnungsergebnisse des Herrn Geyer in der Bürgerwerkstatt stellen  dem Bürger dar, dass es wirtschaftlicher ist, ein Gebäude abzureißen und neu zu bauen, statt es zu sanieren. Damit wird der Bürger mit einer sachlich und fachlich falschen Darstellung getäuscht und für seine Entscheidung, im Falle eines Bürgerentscheids zum Rathaus, unrichtig informiert.

Zur Sache

Sanierungskosten:

Inzwischen werden die Sanierungskosten außer von uns Piraten, auch von mehreren Olper Architekten öffentlich in Frage gestellt. Auch energetisch ist gemäß Energieausweis für das Rathaus kein Sanierungsbedarf ableitbar. In den letzten 16 Jahren wurden laut Aussagen der Stadtverwaltung 3,5 Millionen Euro für die Sanierung des Rathauses der Stadt Olpe aufgewendet.

Davon als Einzelmaßnahmen in den Jahren 

2001-2004 Etagensanierung   mit 450.000,00 €

2003-2008 Brandschutzsanierung  850.000,00 €

2005       Modernisierung der Wärmeversorgung 110.000,00 €

2006       Eine neue EDV – Vernetzung   105.000,00 €

2009       Aufzugsanierung    114.000,00 €

Da fortlaufend im Millionenbereich saniert wurde, ist ein Sanierungsbedarf in Frage

zu stellen, zumal erst 2001-2004 eine Etagensanierung erfolgt ist. 

Auch finanziell wird die Stadt Olpe bei einem Neubau benachteiligt. Die jetzigen Heizkosten belaufen sich gemäß Energieausweis des Rathauses  auf  76.629,00 €. Nach Einbau  von neuen  3-fach Isolierglasfenstern reduziert  sich dieser Aufwand auf  ca. 42.600,00 €. Die Mieteinnahmen betragen 45.450,00 €. 

Mit + 2.891,00 € Gewinn lässt  sich ein Rathausneubau, der ja keine Mieteinnahmen haben wird, sicher nicht heizen. Die laufenden Kosten werden trotz besserer energetischer Qualität des Baukörpers erheblich höher liegen und die Stadt laufend schädigen. 

Neubaukosten:

Zu den Neubaukosten wurden uns Ihrerseits zunächst 12,45 Mio. Euro genannt.  Auf Grund einer 

Neuberechnung der erforderlichen Nutzfläche von 3.342 m²  auf  3.576 m²  erhöhen sich gemäß Ihren Angaben die Baukosten des neuen Rathauses auf  13,37 Mio. Euro. 

Zu unserem Erstaunen ermittelt  Herr Geyer,  nach seinen Aussagen ebenfalls auf  Basis der Statistiken des Baukosteninformationszentrums (BKI)  für  den 

— Rathausneubau am Bahnhof  11,5 Mio. Euro und für den

— Rathausneubau an der Realschule   11,4 Mio. Euro.

Was stimmt den nun?

Richtig ist, das alle Angaben falsch sind.

Die Werte des BKI sind statistische Werte, die aus Meldungen von Kosten für ausgeführte Bauten erstellt werden.  In diesen Werten können also noch keine höheren Kosten der 

EnEV 2014 enthalten sein, da noch keine Bauten nach EnEV erstellt und abgerechnet wurden.

(Dies wurde mir nach telefonischer Rückfrage beim BKI bestätigt)  Die EnEV 2014 verschärft die Anforderungen bei Nichtwohngebäuden auf   20% höhere  Anforderungen an die Transmissionswärmeverluste und 25% höhere Forderungen  an den Primärenergiebedarf. Dies dürfte auch die Baukosten um ca 15-20%  erhöhen. 

Da das Gebäude sicher nicht vor 2018 fertig gestellt ist, gilt für öffentliche Bauten ab 2018 die Klimaneutralität. Das bedeutet  Primärenergiebedarf  Null. Also fast ausschließliche Nutzung erneuerbarer Energien.  Dies wird ebenfalls 10-15% Kostensteigerung mit sich bringen.

Kostenmäßig ganz vernachlässigt wurden die  Standorte des neuen Rathauses  am Bahnhof und an der Realschule. Es gehört zu den elementaren Planungspflichten,  bei Neubauten Kenntnisse  des „Bemessungswasserstandes“ durch ein hydrogeologisches Gutachten zu erhalten.

Viele, durch Nässung nicht nutzbare Bauwerke , überflutete Keller und Tiefgaragen sind Zeugen solcher Unterlassungen. 

Ein solches Gutachten für beide Standorte wird schon auf Grund der Nähe zur Bigge „drückendes Wasser“  für die geplante Tiefgarage ausweisen und besondere Bausicherungsmaßnahmen wie eine Bodenwanne, Überschwemmungsschutz, Auftriebssicherung oder ähnliches aufweisen. Das treibt  die Baukosten noch einmal um ca. 25-45% in die Höhe und führt zu dem Risiko, bei mangelhafter Planung und Bauausführung, eine nicht nutzbare Bauruine  erstellt zu haben. 

Wird ein solches Gutachten nicht erstellt, so ist nach gängiger Rechtsprechung der Tatbestand grober Fahrlässigkeit gegeben, mit allen Haftungsrisiken der Beteiligten. Versicherungsschutz  ist dann nicht mehr gegeben.

Alle oben genannten Gründe (EnEV2014, Klimaneutralität, drückendes Wasser) sind nicht in der Kostenschätzung enthalten und werden die Neubaukosten von 13,37 Mio. Euro sicher um 

45-80 % auf 19,4 bis 24 Mio. Euro erhöhen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie haben, da Sie neu im Amt sind die große Chance sich und die Verwaltung ehrlich zu machen.  Wir bitten Sie diese Chance auch zu nutzen.

Wir  bitten um Richtigstellung der Kostenaufstellung  ( Sanierungs-  und Neubaukosten des Olper Rathauses) für das Bürgerbegehren „Soll die Stadt Olpe auf den Bau eines neuen Rathauses verzichten?“.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Hempelmann

Piratenpartei Olpe

Büropirat

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