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Piraten regen die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge an

Am 21.07.2015 haben wir eine  Anfrage Flüchtlinge an die Verwaltung gestellt, ob sich die Stadt an Vorgaben aus den § 3 bis 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) (Grundleistungen/Barleistungen, Gesundheitsversorggung und Arbeitsgelegenheiten hält.

Hinsichtlich der Grund- und Barleistungen sehen wir aufgrund der Antwort der Verwaltung keinen Handlungsbedarf.

Bzgl. der Gesundheitsversorgung prüft die Verwaltung nun aufgrund eines Beschlusses aus dem Sozialausschuss vom 22.09.2015, ob und wie das Bremer Modell (Gesundheitskarte für Geflüchtete) umgesetzt werden kann.

Hinsichtlich der Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 AsylbLG hat die Stadt Kaarst noch keine Aktivitäten übernommen. In der Antwort heisst es auszugsweise: “Alle Kräfte sind zurzeit auf die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration der ausländischen Flüchtlinge gerichtet.”

Da aber zur Integration unbedingt auch der Faktor Arbeit zählt, haben wir im gestrigen Sozialausschuss angeregt, das sich die Verwaltung und die im Rat vertretenen Parteien hinsichtlich der nahenden Haushaltsplanungen darüber Gedanken machen mögen, inwieweit von der Stadt outgesourcete Leistungen in Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete umgewandelt werden können. Neben dem integrativen Aspekt wäre auch der wirtschaftliche Nutzen für die Stadt nicht zu verachten.

Link: Vollständige Antwort der Verwaltung.

 

 

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