Folgende Anfrage haben wir heute an die Verwaltung der Stadt Kaarst versandt:
Sehr geehrte Frau Palmen,
ich möchte Sie bitten, von der Verwaltung folgende Fragen im nächsten Sozialausschuss beantworten und mir die Antworten schriftlich zukommen zu lassen. Vielen Dank.
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Anfrage für den Sozialausschuss zum Thema Flüchtlinge
1. Hält sich die Stadt Kaarst vollständig an die gesetzlichen Vorgaben aus dem § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) (Grundleistungen, Barleistungen)?
Insbesondere bitte ich um die Angabe, ob die Barleistungen vollständig ausbezahlt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html
2. Wie setzt die Stadt Kaarst konkret die Vorgaben aus dem § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) (Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt) um?
Sieht die Verwaltung in diesem Punkt Optimierungssbedarf?
http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__4.html
3. Wie setzt die Stadt Kaarst konkret die Vorgaben aus dem § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) (Arbeitsgelegenheiten) um?
Sieht die Verwaltung in diesem Punkt Optimierungssbedarf?
http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__5.html
Guten Tag Piraten in Kaarst, ich würde mich freuen via e Mail den Antrag zu bekommen. Vielen Dank im Voraus! Theresia Liebs
PS. gibt es vlt. die Möglichkeit in Eure Verteilerliste zu kommen?
Hallo,
den emailverteiler gibt es hier: https://lists.piratenpartei-nrw.de/wws/info/kaarst
Wenn mit Antrag der Mitgliedsantrag für die Piraten NRW gemeint ist, dann gibt es den hier:
wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/01/Mitgliedsantrag_NRW.pdf