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Luna`s Service: Protokoll BUNA 18.11.2014

Dieses Protokoll erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, oder Richtigkeit. Ich schreibe hier die Dinge auf, die ich im Ausschuss höre und so wie ich diese verstehe. In diesem Protokoll habe ich mal die inhaltlichen Formulierungen aus der Vorlage unter die TOPs kopiert. Als Fazit aus dem heutigen BUNA kann ich sagen, es war laaaaaaaang und anstrengend der Tagesordnung zu folgen, sowie den einzelnen Wortbeiträgen. Es waren heute überraschend viele Bürger anwesend, die sicherlich nicht gut gelaunt den Ausschuss wieder verlassen haben. Über Kommentare würde ich mich freuen.

Tagesordnung

TOP 1 Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 31 i.V.m. § 19 der Geschäftsordnung

Frage 1: Bürger wohnt im Gildezentrum. Tiefgaragenplätze werden renoviert und die Parksituation ist unzumutbar. Anregung: a) Sperberstrasse schließen und Fußgängerzone daraus machen. b) aus dem Gildezentrum eine Grünfläche machen c) Am Lerchenweg ist ein gelbes Licht welches sehr ungemütlich ist.

Verwaltung antwortet: Haben gestern mit dem Bürger telefoniert. Zu a) Tiefgaragenplätze sind Eigentümersache b) wird geprüft und es soll erneut in 3 Wochen mit dem Bürger telefoniert werden. Öffentliche Flächen können jedoch nicht so einfach umgestaltet werden. c) Lampen werden auf LED Lampen umgerüstet mit weißem Licht, Gebiet für Gebiet und irgendwann ist auch seine Strasse dran. Das geht nach System und irgendwann ist auch seine Strasse dran.

Frage 2: Bürger wohnt auf der Franziskanerstrasse. a) auf welcher rechtlichen Grundlage wird bestimmt, wie viele und wo Strassenlaternen errichtet werden b) Bürger Hubertusstrasse wurden bei der Strassenbeleuchtung übergangen, warum. c) auf welcher rechtlichen Grundlage kann die Stadt Strasenbeleuchtung verweigern d) aus welchem Grund wurde am Hüngert ein Wendehammer errichtet mit Beleuchtung

Verwaltung antwortet: Normalerweise wird auf Themen zur Tagesordnung nicht geantwortet, aber in diesem Fall wird TOP 14 vorgezogen.

Bürger wendet ein, dass es nicht nur um Themen auf der Tagesordnung geht.

Verwaltung sagt: Lassen Sie mich mal aussprechen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Beleuchtung in der Stadt. Die Stadt könnte auch alle Beleuchtungen abschalten. Daher ist es müßig darüber zu diskutieren. Es gibt aber einen Rechtsanspruch auf Benutzung öffentlicher Wege. Die Stadt hat dann eine Verkehrssicherungspflicht die durch Beleuchtung erfüllt wird. Es wird nicht beleuchtet, damit die Bürger etwas sehen, sondern um auf eine Gefahr hinzudeuten. Ein Fläche ist erst dann öffentlich, wenn der Rat dies bestimmt.

Weitere Bürger melden sich zu Wort. Es wird Ihnen mitgeteilt, dass jetzt Fragen von Bürgern beendet ist. Einige Bürger verlassen den Raum

Grüne erklären, dass es jetzt absolut bürokratisch von der Verwaltung wird. Es wäre auch möglich provisorische Beleuchtung zu installieren. Insgesamt sind die Antworten der Verwaltung sehr unbefriedigend.

CDU sagt, dass sie die Wut der Bürger verstehen können. Es scheint jedoch hier ein Kommunikationsproblem vorzuliegen. Hätten die Bürger inhaltlich Bescheid gewußt, hätten diese reagieren können. Es sollte jetzt zeitnah und bürgerfreundlich geregelt werden. Ein Diskurs mit den Bürgernwäre da notwendig. Bei Beleuchtung muss man auch den Bürgern sagen, dass dies kostet. Jetzt sollte den Bürgern auch eine Antwort gegeben werden, wann dort ein “Licht” aufgeht.

Verwaltung sagt: Es ist eine Frage des Geldes, welches durch die Bürger bezahlt wird. Wenn wir beleuchten, dann müssen wir richtig beleuchten. Bei Defekten muss die Stadt dann raus und reparieren. Technisch ist alles möglich, es ist jedoch immer eine Frage des Geldes.

CDU fragt: Was ist wenn keine 80 % im Neubaugebiet bewohnt sind, wird dann garnichts dort gemacht ?

Verwaltung antwortet: ich wohne auf einer unbeleuchteten Strasse.

Vorsitzender fragt: Warum stehen denn am Hüngert Lampen ?

Verwaltung antwortet: Strassen im Gewerbegebiet ist was anderes als Strassen für Einwohner. Bei Strassen in Wohngebieten ist es schwieriger Beleuchtung zu instalieren, im Gewerbegebiet plant die Stadt mit. Zudem weißt er zurück, dass in der Stadt einiges aus dem Ufer läuft. Problem ist, dass an Baustellen zu wenig Kollonen arbeiten, da die Tiefbaufirmen zu viele Aufträge angenommen hatten. Eigentlich sollte die Baustelle schon fertig sein, dann hätte es das Problem mit der Beleuchtung nicht gegeben. Dies wurde schon bemängelt. Insgesamt tut der Verwaltung die Situation sehr leid, vor allem bzgl. des Spielplatzes. Er möchte noch auf die Aussage der Grünen eingehen. Es soll geändert werden, dass Änderungen in die Planungen mit einbezogen werden, so dass dies auch dann für Bürger ersichtlich ist worauf sie sich einlassen.

CDU sagt, dass dies jetzt aber den anwesenden Bürger nicht hilft.

Verwaltung antwortet, dass sie darauf ja noch eingehen wollten. Fransiskanerstrasse soll durchgezogen werden, damit die Fahrzeuge auf den neuen Stellplätzen stehen können. Um den Spielplatz herum wird die Strasse durchgezogen. Es wird um Verständnis gebeten, wenn die Baufahrzeuge tagsüber dort anwesend sind. Es wird gehofft, dass die Bauarbeiter bald wieder kommen, da sie schwer erkrankt waren. So kann evtl. im April das ganze beendet werden, ca. 5 Monate später als geplant. Strasse mit Beleuchtung soll dann fertig sein.

Es wird gefragt, warum kein Provisorium errichtet werden kann.

Verwaltung sagt: Kann man machen, aber die Kosten gehen in die Erschließungskosten die zu 90% von den Bürgern übernommen werden müssen. Wenn man andere Regelungen möchte wird man dies in Zukunft in den Verkaufspreise miteinbeziehen. Mit der Notbeleuchtung ist das aber nicht so einfach. Wir reden da nicht über 500 €. Es gibt aber keine Quellen um zu erfahren, wie viel eine Notbeleuchtung kostet.

CDU sagt, es muss aber jetzt mal ne Lösung geben. Das da keine Beleuchtung ist ist unzumutbar. Das ganze Vorgehen innerhalb des Verkaufs ist nicht in Ordnung. Daher sollte es dazu eine Lösung geben.

Zentrum erklärt, sich bereits einen Kostenvoranschlag eingeholt zu haben. Die Firma baut diese auf. Kann von einem auf dem anderen Tag installiert werden. Firma Solis.

Verwaltung sagt, dass 3 Lampen vielleicht zu wenig sind. Hinzu kommt, dass die Lampen vielleicht zu hell sind und sich dadurch Bürger gestört werden.

Bürger seufzen und sagen Kindergarten.

Verwaltung erklärt, dass ist unser täglich Brot. Damit müssen wir uns beschäftigen.

Vorsitzender erklärt, dass er diesen Punkt verlassen möchte und nicht bis Mitternacht hier sitzen will.

CDU fragt, ob die Anwohner grundsätzlich bereit sind zu zahlen.

Bürger erklären, dass sie alles mögliche schon mitgezahlt haben (Bussardstrasse) und verlassen wütend den Raum.

Hier brennt die Hütte

TOP 2 Raumkonzept für die Gemeinschaftsgrundschule Vorst – Entwurfsplanung und Kostenberechnung des Architekturbüros Post aus Kaarst (Sitzungsvorlage wird nachgereicht)

ANTRAG: In der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses / Bau- und Umweltausschusses am 23.09.2014 lautete TOP 4 der Tagesordnung “Raumkonzept für die Gemeinschaftsgrundschule Vorst (IX / 84)”. Aufgrund eines Antrages zur Geschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde dieser TOP vertagt. Die Ratsfraktionen sollten Gelegenheit bekommen bis zum 26.09.2014 die aufgeworfenen Fragen schriftlich zu formulieren und diese an die Verwaltung zu richten. Eine Beantwortung der Fragen war für den BUNA am 22.10.2014 vorgesehen. Im Nachgang zur Sitzung bittet die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit Schreiben vom 26.09.2014 um weitere Untersuchungen / Überprüfungen (Anlage 1). Mit Schreiben vom 12.10.2014 (Anlage 2) bittet die Ratsfraktion CDU um Beantwortung von insgesamt 12 Fragen.

Weitere / Andere Anträge liegen nicht vor. Die Fragen wurden seitens der Verwaltung beantwortet. In den Fraktionen bestand noch Erörterungsbedarf. Daher sollte dieser TOP in der nächsten BUNA-Sitzung wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.

SITZUNG: Grüne und CDU sind sich einig. In diesem Jahr wird keine Entscheidung mehr getroffen. Es kann jetzt nichts gebaut werden, mit dem dann Standards zementiert werden. Verwaltung regt an, dass der Anbau jetzt erstellt wird und über den Gelenkbau kann dann wieder gesprochen werden. Über den Anbau wurde den Fraktionen eine Kostenberechnung zukommen gelassen.

CDU sagt, dass sie damit bei der Verwaltung sind. Sie bitten sich jedoch noch 6-8 Wochen aus und wollen Herrn Finger auf die Finger schauen.

ERGEBNIS: es wird verschoben inklusive TOP 2.1

TOP 2.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 21.10.2014 

TOP 3 Gebührenbedarfsberechnung für die Kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ für das Jahr 2015 

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der BUNA empfiehlt dem Rat: „1. Die von der Verwaltung vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung für das Haushaltsjahr 2015 wird genehmigt. 2. Die derzeit gültigen Abfallentsorgungsgebühren werden ab dem 01.01.2015 um 5 % gesenkt (s. Anlage 3).“

Begründung: Abfallentsorgung Da Veränderungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite der Kostenrechnenden Einrichtung (KRE) “Abfallentsorgung” eingetreten sind, ist eine neue Gebührenbedarfsberechnung aufzustellen. Die umlagefähigen Gesamtkosten der KRE Abfallentsorgung haben sich im Vergleich zur Vorjahreskalkulation von rd. 3.559.992,– € auf rd. 3.591.392,– € erhöht ( = + 0,88 %, s. Anlage 2). Die Ausführung der Aufgaben der Kostenrechnenden Einrichtung (KRE) „Abfallentsorgung“ erfolgt in wesentlichen Bereichen durch beauftragte Dritte. Direkte Personalkosten entstehen lediglich für die Abfallberatung. Im Jahr 2015 betragen die Kosten nach dem KGST-Gutachten 4/2013 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ für die Stelle der Abfallberaterin inkl. Sachkosten und TUIV-Zuschlag 91.324,00 € ( = + 6,06 %, s. Anlage 1, A.III.1.). Abweichend zur Vorjahreskalkulation wird für diese Stelle der entsprechende Wert nach der Stellenbewertung aufgrund der Personaldurchschnittskostentabelle des vorstehend genannten KGST-Gutachtens angesetzt. Analog der bei den Verwaltungskostenerstattungen angewandten Kostenermittlung (s.u.) wird durch die Verwendung von Durchschnittswerten bei der Bemessung der Personalkosten unterschiedliche persönliche Verhältnisse und Zufälligkeiten (z.B. Dienstalter, Familienstand etc.) ausgeglichen und dadurch eine höhere Kontinuität bei der Kostenkalkulation erzielt.

In dieser Gebührenbedarfsberechnung sind auch die Kosten der sog. Querschnittsämter zu berücksichtigen (Verwaltungskostenerstattungen). Dabei handelt es sich um Ämter, die Verwaltungsleistungen als zentrale Einrichtungen der Gesamtverwaltung und damit auch für die KRE „Abfallentsorgung“ erbringen. Die Ermittlung der Verwaltungskostenerstattungen erfolgt nach dem Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der KGSt., das jährlich fortgeschrieben wird. Insgesamt sind für das Jahr 2015 Verwaltungskostenerstattungen in Höhe von 248.418,– € € zu berücksichtigen ( = + 7,36 %, siehe Anlage 1, A. III.2.). Die Kostenveränderung resultiert aus der Anpassung der Arbeitszeitanteile einiger Mitarbeiter der Bereiche Finanzen und Tiefbau an die aktuelle Aufbau- und Arbeitsorganisation sowie die Angleichung des bisher verwendeten Vorsorgungszuschlages für die Pensionsrückstellungen an die Höhe des im KGST-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“ angesetzten Zuschlagssatzes von 50 % (s. KGST-Materialien Nr. 4/2013, S. 30). Bei den Gesamt-Unternehmerleistungen ergibt sich insgesamt gegenüber der Vorjahreskalkulation eine Steigerung von auf 888.718,– € auf 992.874,– € ( = + 11,72 %, s. Anlage 2). Die Tonnage der Hausmüll-, Sperrgut-, Bio-, Grünbündel- und Elektroschrottsammlung wurde auf der Grundlage der Abfall-Statistiken vom 01.7.13 – 30.6.2014 geschätzt. Aufgrund der Einführung der sog. „Pflicht-Biotonne“ (s.u. ) wird mit einer Erhöhung der Anzahl der Bioabfallbehälter sowie der Bioabfallmenge um 3 % kalkuliert. Die Erhöhung der Gesamtunternehmerleistungen ist hauptsächlich begründet durch die Einführung einer Maßnahme zur Entleerung der städt. Papierkörbe, die seit dem 01.5.2014 durch ein externes Unternehmen durchgeführt wird (Beschluss des HWFA vom 03.4.2014). Für das Jahr 2015 sind für diese externen Leistungen rd. 79.350,– € veranschlagt. Die Gesamt-Deponierungskosten steigen gegenüber der Vorjahreskalkulation um 1,43 % auf rd. 2.373.918,– € (siehe Anlage 2). Der Rhein-Kreis Neuss hat mit Schreiben vom 01.9.14 mitgeteilt, dass sich die Abfallgebühren des Kreises für das Jahr 2015 gegenüber den aktuellen Gebühren nicht verändern werden. Die Kostensteigerung ist hauptsächlich begründet durch die o.a. Erhöhung der Bioabfallmenge. Die Kosten für die Leistungsabrechnung mit dem Bauhof verringern sich von rd. 232.250,- – € auf 189.600,– € (s. Anlage 2). Die Kosten der externen Papierkobentleerung sind ab 2015 bei der Kostenart „Unternehmerleistungen“ berücksichtigt (s.o.). Daher wurde aufgrund dieser Maßnahme der Kostenansatz für die Papierkorbbewirtschaftung durch den Bauhof entsprechend reduziert. Altpapier Seit dem 1.1.2010 führt die Fa. Schönmackers im Stadtgebiet Kaarst die Sammlung von Altpapier aus privaten Haushalten in Altpapiersammelbehältern (120l, 240l, 770l – und 1.100l) im Rahmen einer gewerblichen Sammlung durch. Die Erfassung und schadlose Verwertung wird ordnungsgemäß und flächendeckend ausgeführt. Diese gewerbliche Altpapiersammlung steht im Einklang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der derzeit aktuellen Rechtsprechung. Das bedeutet, dass die Papiersammlungin der Stadt Kaarst für die Bürger kostenneutral ist. Demzufolge werden im Jahr 2015 für die Altpapiersammlung keine Kosten in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Betriebsabrechnung 2013 Gem. § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen (Überschüsse) am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen (Fehlbeträge) sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Mit der Erstellung der Betriebsabrechnung der KRE “Abfallentsorgung” für das Jahr 2013 wurde die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) bestehende gesetzliche Verpflichtung erfüllt. Die gesamten Kosten des Jahres 2013 wurden ermittelt, um durch Gegenüberstellung der in diesem Zeitraum tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben den entsprechenden Überschuss oder Fehlbetrag festzustellen. Diese ermittelte Kostenüber- bzw. – unterdeckung ist gem. § 6 Abs. 2 KAG innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Aufgrund des Ergebnisses der vorgenannten Betriebsabrechnung wurde für das Jahr 2013 ein Überschuss in Höhe von 145.295,87 € festgestellt (s. Anlage 4). Ermittlung der Gebührensätze 2015 Die Abfallentsorgungsgebühren werden je Restmüllbehälter berechnet. Die lineare Mischgebühr je Gefäß deckt sämtliche Kosten des beschriebenen Entsorgungsangebotes. Basis für die Behältergebühr ist die Gebühr pro Liter Restmüllvolumen. Die Kosten nach Volumen betragen für das Jahr 2015 1,351468 € / l (s. Anlage 1, C2). Die Gesamtkosten von 3.924.983,96 € (Anlage 1 A) vermindert um die Erträge in Höhe von 59.035,44 €, die Rücklagenentnahme in Höhe von 315.526,33 € und zuzgl. des Gebührenausfalls durch den Bonus für Eigenkompostierer ( = 20 %iger Gebührenabschlag je RMB mit Eigenkompostierung ohne Nutzung der Biotonne) in Höhe von insgesamt 40.970,00 € ergeben die umlagefähigen Kosten für das Jahr 2015 in Höhe von 3.591.392,19 € (siehe Anlage 1, C). Aufgrund der geltenden Preisgleitklausel im Abfallentsorgungsvertrag sowie der aktuellen Entwicklung der Personalkosten ist in den nächsten Jahren mit Steigerungen bei den direkten Personalkosten, den Unternehmerleistungen sowie den an den Kreis Neuss zu zahlenden Abfallgebühren zu rechnen, die den Hauptanteil an den Gesamtkosten ausmachen. Eine weitere Kostenerhöhung ergibt sich durch die flächendeckende Einführung der Biotonnenpflicht (s. § 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Danach sind Bioabfälle „spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln“. Eine grundsätzliche Pflicht zur Biotonne bestand bislang nicht. Wer auf seinem Grundstück alle anfallenden Abfälle kompostierte, konnte sich auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien lassen. Aufgrund der vorstehend genannten gesetzlichen Verpflichtung ist mit einem Anstieg des Biobehälterbestandes und damit verbunden mit entsprechend höheren Kosten für die Bioabfallentsorgung zu rechnen. Weitere zusätzliche Kosten, deren Höhe derzeit noch nicht absehbar ist, könnten durch die geplante bundesweite Einführung der sog. „Wertstofftonne“ entstehen Die Vorgaben der euopäischen Abfallrichtlinie sind in Deutschland mit einem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt worden. Mit diesem Gesetz hat das Bundeskabinett festgelegt, dass bis zum Jahr 2015 für alle Bürger in Deutschland flächendeckend eine Wertstofftonne eingeführt werden soll. Wenn dieses Gesetz umgesetzt wird, könnten damit zusätzliche verwertbare Abfälle gesammelt werden, wie z.B. Kunststoffgegenstände, Haushaltsartikel, Spielzeug oder kleine Elektrogeräte, die heute noch im Restmüll landen und verbrannt werden. Zudem würde man aber auch die Verpackungsabfälle, die bislang über die gelben und grünen Säcke oder auf den Wertstoffhöfen gesammelt werden, mit der neuen orangefarbigen Tonne entsorgen. Bis zum Ende des Jahres will der Gesetzgeber mit einer Verordnung detailliert regeln, was in die Wertstofftonne darf, wer die Aufträge für die Einsammlung, Sortierung und Verwertung vergibt und wie die Finanzierung organisiert wird. Es wird vorgeschlagen, die derzeit gültigen Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2015 um 5 % zu senken. Die Gebührenausgleichsrücklage „Abfallentsorgung“ weist zurzeit einen Bestand in Höhe von 910.348,49 € auf. Im Rahmen der Betriebsabrechnung 2014 wird eine Rücklagenentnahme in Höhe von 226.293,14 € berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um den Überschuss aus dem Jahr 2010 in gleicher Höhe (siehe Betriebsabrechnung 2010), der entsprechend § 6 Abs. 2 KAG aufgelöst wird.

Zum Ausgleich der voraussichtlichen Unterdeckung des Jahres 2015 soll ein Betrag in Höhe von in Höhe von 315.526,33,– EUR (= Überschuss aus dem Jahr 2011, s.. Anlage 3) der Rücklage entnommen werden. Um auch in Zukunft eine möglichst hohe Gebührenstabilität zu erreichen, soll der über die geplanten o.g. Entnahmen hinaus bestehende Rücklagenbestand zum Ausgleich der aufgrund der o.g. Gebührensenkung entstehenden Unterdeckungen sowie der beschriebenen zu erwartenden Kostensteigerungen der Jahre 2016 und 2017 verwendet werden. Die Laufzeit des bestehenden Abfallentsorgungsvertrages endet zum 31.12.2017. Durch die vorgenannte Maßnahme wird eine konstante Gebührenentwicklung bis zum Laufzeitende des Vertrages bewirkt und eine mögliche Schwankung der Gebühr vermieden. Die Gebührensätze je Abfallbehälter und Abfallsack für das Jahr 2015 ergeben sich aus der Anlage 3.

Rechtslage: Die Gebührenbedarfsberechnung bildet die Grundlage für die Ermittlung der in der Gebührensatzung festzulegenden Gebührensätze. Die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses bzw. des Rates ergibt sich aus §§ 1, 2 und 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Kaarst. Prüfung: Der Bereich Rechnungsprüfung der Stadt Kaarst hat die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 und die Betriebsabrechnung für das Jahr 2013 geprüft und für ordnungsgemäß befunden.

SITZUNG:

Die UWG beantragt für 1 und 2 eine getrennte Abstimmungen durchzuführen.

Verwaltung erklärt, dass das Regelvolumen der Mülltonne von Münster überprüft wurde und dies für rechtens erklärt wurde. Die Bürger können auch Müllgemeinschaften einrichten.

(OK, ich starte hiermit einen persönlich Aufruf “wer teilt seine Tonne mit mir ?”)

Die Senkung von 5% könnte noch höher ausfallen, wenn die Verwaltung sich mal mit dem Altpapier auseinandersetzen würde. Damit wurde auf 90000 € verzichtet, da der Kreis nach Altpapier angefragt hatte und die Stadt dies ignorierte. Verwaltung solle beim Kreis ein aktuelles Angebot einholen, welchen Preis der Kreis für Altpapier zahlt.

Verwaltung sagt, dass die Preise verglichen wurden und damals war es wirtschaftlicher es so zu belassen. Der Kreis hat zwar ausgeschrieben, aber auch nur für ein Jahr. Der Preis ist jedoch nicht der Erlös. Wieviel der Kreis an die Kommune weiter gibt, ist nicht klar. Wir haben Flächendeckend eine blaue Tonne die einem Unternehmen gehört.

Jetzt wird sich darüber aufgeregt, dass die Verwaltung alles torpediert wodurch Einnahmen erzielt werden könnten. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sollte die Stadt auch auf Singlehaushalte und ältere Menschen eingehen, die tatsächlich nicht so viel Müll produzieren. Dafür bedarf es einer Lösung.

Verwaltung erklärt, dass der Wert von Altpapier großen Schwankungen unterliegt. Wenn eine neue Ausschreibung gemacht wird, wird das Thema Altpapier miteingebunden werden. Ziel einer konservativen Verwaltung ist ein konstantes Gebührenniveau in der Stadt Kaarst, mit einer möglichst schlanken Verwaltung.

Ratsmitglieder melden sich zu Wort. Biotonne ist jetzt verpflichten. Die Bürger sollten über die Rahmenbedingungen informiert werden. Kommunikationsprobleme sollten vermieden werden. Altpapier hat heute nicht mehr den Wert wie früher.

Ich bin bei der Diskussion Altpapier jetzt raus. 

Abstimmung

Punkt 1 wird genehmigt 16 dafür 1 dagegen

Punkt 2 wird genehmigt 16 dafür 1 Enthaltung

TOP 4 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Kaarst vom 12.11.2009

Abstimmung: einstimmig angenommen

TOP 5 Gebührenbedarfsberechnung für die Kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ für das Jahr 2015

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der BUNA empfiehlt dem Rat: „1. Die von der Verwaltung vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ für das Haushaltsjahr 2015 wird genehmigt. 2. Die Gebührensätze werden ab dem 01.01.2015 wie folgt festgesetzt: a) Schmutzwasser 2,04 € je cbm Abwasser b) Niederschlagswasser 0,76 € je qm anrechenbare befestigte bzw. bebaute Grundstücksfläche“

Begründung: Da Veränderungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite der Kostenrechnenden Einrichtung (KRE) „Abwasserbeseitigung” eingetreten sind, ist eine neue Gebührenbedarfsberechnung aufzustellen. Die umlagefähigen Gesamtkosten der KRE „Abwasserbeseitigung“ sind im Vergleich zur Kalkulation 2014 um 4,08 % von rd. 7.483.389,– EUR auf rd. 7.788.989,– EUR gestiegen (s. Anlage 2). Die direkten Personalausgaben entstehen nur für zwei Mitarbeiter des Bereiches Tiefbau.Die Kosten steigen aufgrund linearer Lohnsteigerungen und tariflicher Erhöhungen einschließlich der Personalkosten für den „Kanal-Notdienst“ von rd. 173.260,– EUR auf 188.780,– EUR ( + 8,96 %, s. Anlage 2). Abweichend zur Vorjahreskalkulation wird für diese beiden Stellen der entsprechende Wert nach der Stellenbewertung aufgrund der Personaldurchschnittskostentabelle des KGST-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ angesetzt. Durch die Verwendung von Durchschnittswerten bei der Bemessung der Personalkosten werden unterschiedliche persönliche Verhältnisse und Zufälligkeiten (z.B. Dienstalter, Familienstand etc.) ausgeglichen und dadurch eine höhere Kontinuität bei der Kostenkalkulation erzielt.

Im Vergleich zur Vorjahreskalkulation verringern sich die Verwaltungskostenerstattungen von 486.040,– EUR auf 453.926,– EUR ( = – 6,61 %, s. Anlage 2). Die Kostensenkung resultiert aus der Anpassung der Arbeitszeitanteile diverser Mitarbeiter der Bereiche „Kämmerei“ und „Tiefbau, Grünentwicklung, Baubetriebshof“ an die aktuelle Arbeitsorganisation dieser Bereiche. Die Kosten für die Unterhaltung der Ortskanalisation und der Pumpstationen steigen um 107.500,– €. (= + 36,82 %, s. Anlage 2). Gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser müssen alle öffentlichen Abwasserleitungen alle 15 Jahre auf die Funktion und Dichtheit mittels Kanal TV überprüft werden. Die Untersuchungen der letzten 2 Jahre haben einen größeren Umfang der punktuellen Sanierungen der öffentlichen Kanäle aufgezeigt. Deshalb ist im Vergleich zu den Vorjahren ein höherer Aufwand für die Sanierung überwiegend punktueller Schäden erforderlich. Die Ausgaben der letzten Jahre für die Unterhaltung der Ortskanalisation und der Pumpstationen haben trotz sparsamer Mittelbewirtschaftung regelmäßig den Haushaltsansatz überschritten und betrugen im Durchschnitt der letzten vier Jahre über 440.000,– €. Für das Jahr 2015 wird der Unterhaltungsaufwand auf insgesamt 492.000,– € geschätzt. Die Kalk. Abschreibungen steigen aufgrund einiger Neuzugänge beim Anlagevermögen um rd. 23.805,– EUR ( = + 1,46 %, s. Anlage 2). Bei der Kalk. Verzinsung ist eine Kostensteigerung in Höhe von rd. 45.671,– ( = + 7,09 %, s. Anlage 2) zu verzeichnen. Durch die vorgenannten Zugänge beim Anlagevermögen unter Berücksichtigung des anzurechnenden Abzugskapitals ergibt sich ein entsprechend höherer Basiswert für die Ermittlung der Kalk. Zinsen. Laut Mitteilung des Erftverbandes steigt der Verbandsbeitrag für das Jahr 2015 geringfügig um 0,43 % auf 4.117.031,– EUR. Die übrigen Kostenarten weisen gegenüber der Kalkulation 2014 keine oder nur geringfügige Kostenveränderungen auf. Betriebsabrechnung 2013 und Abwicklung von Überschüssen bzw. Fehlbeträgen aus Vorjahren Gem. § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden Mit der Erstellung der Betriebsabrechnung der KRE ”Abwasserbeseitigung” für das Jahr 2013 wurde die gesetzliche Verpflichtung gem. § 6 Abs. 2 KAG erfüllt, die gesamten Kosten dieses Jahres zu ermitteln und durch Gegenüberstellung der in diesem Zeitraum tatsächlichentstandenen Einnahmen und Ausgaben den entsprechenden Überschuss oder Fehlbetrag zu beziffern. Das Jahr 2013 schließt nach Abgrenzung der betriebs- und zeitfremden Ausgaben mit einem Gesamt-Fehlbetrag in Höhe von -101.428,40 EUR ab. Dieser gliedert sich wie folgt auf:

Kostenstelle Schmutzwasserbeseitigung -40.804,20 EUR Kostenstelle Niederschlagswasserbeseitigung -60.624,20 EUR

Diese Fehlbeträge aus dem Jahr 2013 sollen im Jahr 2015 ausgeglichen werden und sind demzufolge im Plan-Betriebsabrechnungsbogen 2015 unter der Kostenart „Abwicklung von Fehlbeträgen aus Vorjahren“ ausgewiesen. Ermittlung der Gebührensätze 2015 Die Schmutzwassergebühr wird errechnet aus dem Quotienten der Gesamtkosten der Schmutzwasserentwässerung ( = Dividend) und der geschätzten Gesamt- Frischwasserverbrauchsmenge des Vorvorjahres ( = Divisor), s. Anlage 1.

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr ist die nach der Auswertung der Flächenerfassungsbögen festgestellte Gesamtsumme der ermittelten gebührenrelevanten versiegelten Flächen (Grundstücke, Straßen und Plätze), von denen das Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangen kann. Die Gebühr wird ermittelt aus dem Quotienten aus den Gesamtkosten der Niederschlagswasserentwässerung ( = Dividend) und der Gesamtsumme der gebührenrelevanten versiegelten Fläche ( = Divisor), s. Anlage 1 (s. Kostenträgerrechnung Plan-BAB 2015). Die Gebührenbedarfsberechnung kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der vorstehend beschriebenen Kostenerhöhungen eine Anhebung der Abwasserbeseitigungsgebühren unvermeidlich ist. Unter Berücksichtigung der geschätzten Veranlagungsmengen sind folgende gegenüber dem Vorjahr um 2,5 % (SW-Gebühr) bzw. 7,0 % (NW-Gebühr) erhöhte Gebührensätze erforderlich, um eine volle Deckung der umlagefähigen Gesamtkosten zu erzielen (s. Anlage 1):

Gebühr / a 2015 2014 2013 a) Gebühr je Kubikmeter Schmutzwasser 2,04 EUR 1,99 EUR 1,99 EUR b) Gebühr je Quadratmeter anrechenbare befestigte bzw. bebaute Grundstücksfläche 0,76 EUR 0,71 EUR 0,71 EUR

Es wird um Zustimmung gebeten.

Rechtslage: Die Gebührenbedarfsberechnung bildet die Grundlage für die Ermittlung der in der Gebührensatzung festzulegenden Gebührensätze. Die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses bzw. des Rates ergibt sich aus §§ 1, 2 und 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Kaarst.

Prüfung: Der Bereich Rechnungsprüfung der Stadt Kaarst hat die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 und die Betriebsabrechnung für das Jahr 2013 geprüft und für ordnungsgemäß befunden.

ABSTIMMUNG: es wird angenommen

TOP 6 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Kaarst über die Festsetzung der Gebührensätze für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen (Tarifsatzung)

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der BUNA empfiehlt dem Rat: „Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Kaarst über die Festsetzung der Gebührensätze für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen vom 20.12.2013 (Tarifsatzung) wird in der dieser Sitzungsvorlage anliegenden Fassung beschlossen.“

Begründung: Da Veränderungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite der Kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ eingetreten sind, war eine neue Gebührenbedarfsberechnung aufzustellen. Die Gebührenbedarfsberechnung kommt zu dem Schluss, dass zur Erzielung einer vollen Deckung der Gesamtkosten der Kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ eine Erhöhung der derzeit bestehenden Entwässerungsgebühren zum 01.01.2015 erforderlich ist. Eine Änderungssatzung wird somit notwendig.

ABSTIMMUNG: es wird angenommen

TOP 7 Fällung von Bäumen am Luisenplatz Mündlicher Bericht

Es wurden von der Verwaltung Bäume gefällt, ohne Genemigung durch den BUNA, da Gefahr für Leib und Leben bestand. Fazit: Der Pilz muss weg. Nach dem Frost muss das Ganze neu begutachtet werden. Gestaltung Luisenplatz muss weiter im Blick gehalten werden.

Antrag der CDU: Einstimmig angenommen

TOP 8 Fällantrag für insgesamt 24 städtische Bäume im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 87 „SB-Frischemarkt Berliner Platz“ – Büttgen-

Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Der BUNA erteilt für die Realisierung eines neuen SB-Frischemarktes im Bereich des Berliner Platzes (Bebauungsplan Nr. 87 / Büttgen) eine Fällgenehmigung für insgesamt 24 städtische Bäume (gemäß den Anlagen 3 und 4), die der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Kaarst vom 16.09.2004, i.d.F. der 1. Änderung vom 25.09.2006, unterliegen. 2. Der Fällung der Bäume Nr. 13, 14, 15 und 45 der beigefügten Anlage 3 vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 87 „SB-Frischemarkt Berliner Platz“ für vorab durchzuführende, vorbereitende Maßnahmen (Kanalsanierung und Verlegung von Versorgungsleitungen), die für eine rechtzeitige Baufeldfreimachung zwingend erforderlich werden, wird zugestimmt. Die Fällung der 4 Bäume wird nach § 6 Ausnahmen und Befreiungen, Absatz 1, Buchstabe e genehmigt, da die Beseitigung der Bäume aus überwiegendem, auf andere Weise nicht zu verwirklichendem öffentlichem Interesse dringend geboten ist. 3. Die Fällung der Bäume 1-6, 8, 12-15, 20, 24, 25, 32-37 und 42-44 der Anlage 3 wird vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 87 „SB-Frischemarkt Berliner Platz“ für die Realisierung des neuen Lebensmittelmarktes einschließlich des Umfeldes (Erschließungsflächen und Parkplatz) beschlossen. Die Fällung der 20 Bäume wird nach § 6 Ausnahmen und Befreiungen, Absatz 1, Buchstabe b genehmigt, da sonst die nach den geplanten baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht verwirklicht werden könnte.

Begründung: Zur nachhaltigen Absicherung der Nahversorgung in der Ortsmitte Büttgen sowie zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Büttgen, führt die Stadt Kaarst derzeit das Bauleitplanverfahren Nr. 87 „SB-Frischemarkt Berliner Platz“ durch. Mit dem Bebauungsplanentwurf erfolgt zur Zeit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach den §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB), die Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 BauGB ist in der Dezembersitzung des Stadtrates geplant. Die Verwaltung hat aufgrund der Beschlussfassung im Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss (PVA) den Auftrag, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der SB-Frischemarkt Ende 2015 seinen Betrieb in der Ortsmitte aufnehmen kann. Neben der Schaffung von Planrecht sind im Vorfeld der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen weitere vorbereitende verfahrensrechtliche (Entwidmungs- verfahren) und bautechnische (Kanalsanierung und Verlegung von Versorgungs- leitungen) Maßnahmen erforderlich. Als Vorwegmaßnahmen stehen zunächst die Sanierung des städtischen Kanals von der Gartenstraße zum Rathausplatz und desweiteren Verlegungsmaßnahmen von Telekommunikations- und Stromleitungen im Bereich der zukünftigen Sonderbau- fläche (Baugrundstück des SB-Frischemarktes) an. Außerdem werden evtl. die Verlegungsmaßnahmen von Gas- und Wasserleitungen im Bereich der Bachstraße erforderlich. Zur Durchführung dieser Baumaßnahmen ist eine vorgezogene Fällung der Bäume Nr. 13, 14, 15 (Kastanien) und 45 (Baumhasel) vor dem Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung durch den Stadtrat zwingend erforderlich. Die Fällung dieser 4 Bäume soll noch im Jahr 2014 erfolgen. Die baulichen Vorwegmaßnahmen müssen zwingend vor April 2015 durchgeführt sein, um eine Inbetriebnahme des SB-Frischemarktes Ende 2015 zu gewährleisten. Die übrigen 20 zu fällenden Bäume stehen der Realisierung des SB-Frischemarktes einschließlich der Neugestaltung des Umfeldes (Erschließungsflächen und Parkplatz) entgegen. Die Fällung dieser Bäume soll allerdings erst nach Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung und nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens (Teile der heutigen Verkehrsflächen) Anfang 2015 erfolgen. Ersatzpflanzungen Für 15 der zu fällenden Bäume ist gemäß Baumschutzsatzung ein Ersatzbaum zu pflanzen. Da die Kastanien einen Stammumfang von jeweils über 1,50 m aufweisen, werden für sie weitere 5 Ersatzbäume erforderlich, so dass sich insgesamt eine Anzahl von 20 Ersatzbäumen ergibt. 9 geschützte Bäume werden im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Bebauungsplan Nr. 87 ausgeglichen (s. Umweltbericht vom 03.09.2014, Büro Selzner). Sie stocken in dem Teilbereich (eingriffsrelevanter Bereich, s. Anlage 5) des Bebauungsplanes, in dem die geplante Bebauung über diejenigen Eingriffe hinausgeht, die bereits „vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren“ (§1a Abs. 3 BauGB). Zur Kompensation der Eingriffe im eingriffsrelevanten Bereich werden dem Bebauungsplan 825 m2 der Ökokontofläche Nr. 15 (Gemarkung Büttgen, Flur 34, Flurstück 55) zugeordnet (s. Anlage 6). Das Gestaltungskonzept von greenbox zum Bebauungsplan Nr. 87 sieht die Pflanzung von 24 Bäumen (Gefüllte Vogelkirsche, Prunus avium ’Plena’) vor. Damit kann die erforderliche Anzahl an Ersatzbäumen im Geltungsbereich des Bebauungsplans gepflanzt werden. Die geplanten Baumneupflanzungen im eingriffsrelevanten Bereich sind nicht eingriffsmindernd in die Bilanzierung eingegangen und können deshalb als Ersatzbäume anerkannt werden.

SITZUNG: 

Grüne fragen, ob das Thema bis Januar geschobn werden kann, ohne den Plan des Supermarktes zu gefährden.

Verwaltung erklärt, dass sie gehalten worden sind zügig zu arbeiten. Ein Kanal von 10 m breite…… Verwaltung wird unterbrochen, da es sich um 10 cm handelt. Verwaltung erklärt, dass langsam die Konzentration nachläßt. Verwaltung hat alles erledigt, wie gewünscht.

Piraten fragen, wann konkret die Kanalarbeiten beginnen sollen und ob die Kanalarbeiten das Projekt Supermarkt behindern.

Verwaltung erklärt, dass möglichst schnell mit den Kanalarbeiten begonnen werden sollen. Piraten setzen nach, wann denn nun konkret möglichst schnell ist.

Verwaltung sagt, am besten heute darüber entscheiden, damit morgen der Auftrag vergeben werden kann. Es ist fraglich, ob die Firma ihr Angebot Februar noch bestehn lassen kann.

Ausschuss möchte Abstimmen. Bürger meldet sich, ob jetzt auch sein Bürgerantrag abgestimmt wird. Der Bürgrantrag lautet, den Antrag von der Tagesordnung zu nehmen. Verwaltung erklärt, dass ihnen kein Bürgerantrag vorliegt. Bürger erklärt, das “Bürger Eilantrag” auf dem Antag steht.

Jetzt stellen Piraten den Antrag, den Tagesornungspunkt zu vertagen.

Abstimmung Antrag der Piraten: 3 Enthaltungen, 14 dagegen

Abstimmung über den Antrag der Verwaltung: angenommen

TOP 9 Fällantrag für 16 städtische Bäume im Geltungsbereich des B- Plans Nr. 113 “Ober’m Garten” – Kaarst IX/197 IX/248 IX/232 IX/261 IX/259 IX/262

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Dem Antrag auf Genehmigung zur Fällung von 16 Bäumen auf städtischen Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 113 „Ober‘m Garten“ – Kaarst – wird stattgegeben. Der Verlust der Bäume ist im Bebauungsplanverfahren zum B-Plan Nr. 113 durch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung kompensiert worden.

Begründung: Um den Bebauungsplan Nr. 113 „Ober’m Garten“, der am 10.04.2013 durch den Stadtrat beschlossen worden ist, umsetzen zu können, ist die Fällung von insgesamt 16 nach der Baumschutzsatzung der Stadt Kaarst vom 16.09.2004, i. d. F. der 1. Änderung vom 25.09.2006, geschützten Einzelbäumen auf städtischen Grundstücken erforderlich: 4 Vogelkirschen (Prunus avium) 8 Eschen (Fraxinus excelsior) 1 Esskastanie (Castanea sativa) 3 Walnussbäume (Juglans regia) Für diese Bäume wird hiermit beantragt, eine Ausnahme nach § 6 Abs. 1 Buchstabe b von den Verboten der Baumschutzsatzung zu erteilen. Der Verlust der Bäume ist im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum B- Plan Nr. 113 berücksichtigt worden. Um den Eingriff, den die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen, auszugleichen, ist dem B-Plan eine knapp 13.700 m2.große externe Ausgleichsfläche (Gemarkung Kaarst, Flur 25, Flurstück 109) zugeordnet worden, die bereits 2003 aufgeforstet wurde (s. Anlage 2). Die Pflanzung von Ersatzbäumen wird somit nicht erforderlich.

SITZUNG: Antrag wurde angenommen

TOP 10 Aufgabe Sportplatz Linning 1. Rückbau Gebäude 2. Rückbau Sportplatz mit Außenanlagen

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Sportplatz Linning wird nach dem Umzug des Vereins Sportfreunde Vorst auf die Sportanlage Am Holzbüttger Haus 4 aufgegeben. Nach dem Auszug der Sportfreunde Vorst vom Sportplatz Linning werden der Sport- platz mit den Außenanlagen sowie die Gebäude zeitnah zurückgebaut. Danach wird der zurückgebaute Bereich aufgeforstet.

Begründung: Der Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Am Holzbüttger Haus 4 ist zwischenzeitlich abgenommen worden. Die Abnahme des Funktionsgebäudes dort steht kurz bevor und wird voraussichtlich Mitte November 2014 erfolgen. Die Sportfreunde Vorst planen den Umzug von dem von ihnen bisher genutzten Sportplatz Linning an die Sportanlage Am Holzbüttger Haus 4 für den 05.12.2014. Nach dem Auszug der Sportfreunde Vorst vom Sportplatz Linning soll dort zeitnah der Rückbau des Sportplatzes mit den Außenanlagen sowie der Rückbau der Gebäude beginnen. Die erforderlichen Finanzmittel für den Rückbau der Sportanlage mit den Außenanla- gen sind im Haushalt 2014 veranschlagt und der Rückbau des alten Sportlerheims ist im Haushaltsentwurf 2015 etatisiert worden.

Die erforderlichen Finanzmittel für den Rückbau der Gebäude sind im Haushaltsent- wurf 2015 etatisiert. Der Bereich des Sportplatzes Linning soll nach dem erfolgten Rückbau aufgeforstet werden.

SITZUNG:

Grüne erklären, dass die Verwaltung prüfen soll, ob der Platz nicht zum Bolzen umgebaut werden kann. Junge Menschen könnten diesen Platz dann nutzen. Das ganze sollte daher vertagt werden.

Verwaltung erklärt, dass eine flächige Beforstung entstehen soll.

Grüne sagen, dass es jetzt klingt als würden morgen da die Bagger stehen. Wenn das so ist, wurde dies im Haushaltsplan 2015 aber nicht berücksichtigt.

Verwaltung sagt, dass die Kosten berücksichtigt wurden. Die Firma die das machen soll, hat der Verwaltung eine Deadline gesetzt. Wie die Kosten dann aussehen, wenn die Firma weg ist weiß niemand. Verwaltung möchte die Dinge angehen, bei denen Spezialmaschinen gebraucht werden und den Rest zurückstellen.

CDU sagt, dass jetzt mal so ganz langsam eine Entscheidung getroffen werden sollte, da viele Ausschüsse sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben.

Ergebnis: technische Anlagen werden demontiert. Das Sportlerheim soll abgebrochen werden. Die Verwendung der Sportplatzfläche wird im nächsten BUNA entschieden.

Grüne bitten nochmal, dass die Verwaltung prüft, ob ein wenig Asche liegenbleiben kann, ohne Beleuchtung und schnicki schnacki.

TOP 11 Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der SPD vom 03.11.2014 zur Friedhofsgestaltung

Abstimmung: einstimmig angenommen

TOP 12 Antrag der Zentrumsfraktion vom 31.10.2014 zur Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung vom 17.12.2013

TOP 13 Unterrichtung / Anfragen des Ausschusses gem. § 28 i.V.m. § 17 der Geschäftsordnung

CDU hat ein paar Anfragen, die ich hier nicht aufzählen kann, da auch meine Konzentration so langsam zuende geht und ich nicht mehr richtig zuhören kann. TOP 14 wurde im BUNA vorgezogen und daher steht da jetzt noch was.

TOP 13.1 Anfrage vom 22.10.2014 zur Verlegung der Minigolfanlage

TOP 13.2 Anfrage der Zentrumsfraktion zur Erschließungssituation 

TOP 14 Baumfällungen am Nordkanal

Ein Herr vom Rhein Kreis Neuss (Landschaftsbehörde) nimmt Stellung: Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss ein Teil der Bäume gefällt werden. Er findet es mutig vom Forstamt die Bäume beobachten zu wollen. Passiert etwas mit den Bäumen muss das Forstamt ne Menge Papierkram erledigen. Nur der Waldeigentümer bestimmt was er mit diesen Bäumen machen will. Die Mitteilung der Bezirksregierung kam sehr spät. Nach der Ortsbegehung ist auch er von der Notwendigkeit der Fällung von 650 Bäumen überzeugt. Man kann da kein großes Risiko eingehen, da Personen und Sachgüter gefährdet sind. Man habe es sich nicht einfach gemacht. 400 Bäume werden beobachtet einmal im Jahr. 150 Bäumen wird die Krone geschnitten. 650 Bäume gefällt. Er hat gegen die Pläne nichts. Es gibt Möglichkeiten Bäume zu erhalten, das macht jedoch bei der Menge an Bäumen keinen Sinn, vor allem wenn auch noch Schädlingsbefall da ist. Im März fand eine Ortsbegehung statt, über den die Stadt Kaarst nicht informiert wurde, da er davon ausging, dass dies die Landesregierung macht, als Eigentümer.

CDU sagt, das auch bei der Neubepflanzung auf die Finger gesehen wird.

Rhein Kreis Neuss sagt, dass man lieber dem Land auf die Finger schauen sollte, da der Kreis garnichts damit zu tuen hat.

CDU sagt, dass bei der Ortsbesichtigung am Freitag nur 3 Bäume gesehen wurden. Das ganze Vorgehen sei nicht vertrauensbildent. In den ganzen letzten Jahren haben keine gravierenden Pflegemaßnahmen stattgefunden und jetzt soll gefällt werden.

Rhein Kreis Neuss: Beim Ortstermin wollte keiner die Örtlichkeit weiter begutachten, und daher wurde dies beendet. Es wurden über einen langen Zeitraum nur kosmetische Eingriffe vorgenommen, warum kann er nicht sagen.

CDU sagt, dass die Fällungen mit Einbezug der Belange von Anwohnern durchgeführt werden sollten. Die Kommunikation zwischen den Beteiligten sollte stimmen.

Rhein Kreis Neuss sagt, dass die Verkehrssicherung der Stadt Kaarst unterliegt und er hofft auch dass dies dann gut verläuft. Ansonsten sollten die Verantwortlichen gut miteinander arbeiten.

Grüne sagen, dass wir hier über eine Strecke mit 12000 bis 15000 Bäumen sprechen. Natürlich ist jeder Baum wichtig, aber hier wird nicht über einen Kahlschlag gesprochen. Die Erklärungen waren bisher alle nachvollziehbar. Es schien eher ein Kommunikationsproblem zu sein.

CDU ärgert sich, dass sie von den Grünen so dargestellt werden, als würden sie das ganze künstlich hochbauschen. Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, das dies ein Kommunikationsproblem gewesen ist.

Grüne sagen, dass sie das doch gesagt haben.

So, jetzt folgt der Nichtöffentliche Teil und ich muss gehen, da kennt der Vorsitzende nix. Mir wird vorgeschlagen, mich unter den Tisch zu legen, aber dazu kann ich mich nicht durchringen.

Nichtöffentlicher Teil

TOP 14 Nutzungsvertrag mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Nutzung der Martinusschule, Halestr. 7, 41564 Kaarst

TOP 15 Unterrichtung / Anfragen des Ausschusses gem. § 28 i.V.m. § 17 der Geschäftsordnung

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