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Verfassungsgerichtshof stellt Recht wieder her – Sperrklausel gekippt

Es kam, wie es kommen musste. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute entschieden, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt. Punkt. Mit dem Urteil wird das Recht, gegen das die 2016 im Landtag NRW treibenden Kräfte von SPD, CDU und GRÜNEN durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung sorglos verstossen haben, wieder hergestellt.Dr. Ricarda Brandts, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, rügt in ihrer Begründung die Gesetzgebung und mithin den Antragsgegner – den Landtag NRW – und führt aus, dass die Notwendigkeit einer Sperrklausel weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Rahmen der Organstreitverfahren in der gebotenen Weise deutlich gemacht worden sei und die Gesetzesbegründung sich im Wesentlichen in abstrakten, schematischen Erwägungen zu möglichen negativen Folgen einer Zersplitterung der Kommunalvertretungen erschöpft.

Hélder Aguiar

“Der fadenscheinige Versuch des Machterhalts und der Verhinderung der parlamentarischen Vielfalt durch die Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE im letzten Landtag NRW ignorierte den Wählerwillen und verletzt die grundgesetzlich garantierte Gleichwertigkeit von Wählerstimmen. Wir PIRATEN haben diesen Kampf für die Demokratie aufgenommen und haben gewonnen. Ich freue mich schon auf die kommenden Kommunalwahlen.”, äußert sich Hélder Aguiar, Kommunalpirat aus Recklinghausen.


Die Piratenpartei NRW zum Urteil: https://www.piratenpartei-nrw.de/2017/11/21/sperrklausel-gekippt-klugscheisser-mag-niemand-aber/
Der Verfassungsgerichtshof NRW zum Urteil: http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/10_171121/index.php