Schule ist für viele Menschen ein Ort des Vertrauens. Erst Recht und vor allem, wenn es sich dabei um sonderpädagogische Einrichtungen handelt. Für manche Schüler und auch Eltern ist die eigene Lern- und Lebenssituation ohnehin bereits mit erheblichen Spannungen und Belastungen verbunden – da ist mancher froh über jedes verfügbare Maß an Privatsphäre.
Im Schulbetrieb werden diverse Akten, Listen und Unterlagen geführt. Diese enthalten persönliche Daten von Schülern, Lehrern und manchmal auch von Eltern. Sowohl für die Aufbewahrung, als auch für die Entsorgung solcher Unterlagen gelten gesetzlich festgelegte Fristen und Standards.
Laut Gesetz beträgt die Mindestaufbewahrungsfrist für Klassenbücher und sogenannte „sonstige Unterlagen“ fünf Jahre nach Entlassung des jeweiligen Schülerjahrgangs. Die Schule kann die Unterlagen danach weiter archivieren, muss es aber nicht. Dennoch erwartet man sicherlich zu Recht, dass die eigenen Daten danach ordnungsgemäß entsorgt werden – und nicht eines Tages im Sperrmüllhaufen vor einem ehemals öffentlichen Gebäude im Dreck landen.
In Datteln wird dieser Tage die ehemalige Ring-/Pestalozzischule abgerissen. Die Schule wurde im Jahr 2010 aus dem Schulbetrieb genommen – nun wird das Gebäude abgebrochen. Leere Fenster blicken in den düsteren Februarabend. Das Gelände ist nachlässig mit einem Bauzaun umstellt, der an etlichen Stellen Lücken aufweist. Schutthaufen liegen überall auf dem Gelände. Ich treffe mich an einem kalten, verregneten Nachmittag dort mit einem Informanten. Was er zu berichten – und auf Fotos zu belegen – hat, ist ein Beispiel für das genaue Gegenteil einer ordnungsgemäßen Datenentsorgung.
Das Unternehmen, welches hier im Auftrag der Stadt Datteln am Werk ist, nimmt es offensichtlich nicht so genau mit dem Datenschutz. Rechts neben dem Gebäude geht es eine schmale Einfahrt hinunter. Dort liegt, von der Straße aus gut sichtbar, ein weiterer Haufen Schutt – Möbel, Holzreste, Kleingeräte. Und dazwischen, darunter: Klassenbücher, Karteikarten, Seiten mit Adressen und anderen personenbezogenen Daten. Einfach so.
In §7 des Landesdatenschutzgesetzes NRW heißt es:
„Die obersten Landesbehörden, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform haben jeweils für ihren Bereich die Ausführung dieses Gesetzes sowie anderer Rechtsvorschriften über den Datenschutz sicherzustellen.“
Das wurde an dieser Stelle wohl versäumt. Sicher ist an dieser Stelle nämlich nur eines: die Feststellung, dass es hier in Datteln aktuell ein ganz gewaltiges Problem gibt – und ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter anscheinend nicht ausreichend im Umgang mit personenbezogenen Daten unterrichtet sind. Was im Zusammenhang mit dem Abriss einer Schule eine ganz eigene Art von Ironie ergibt.
Da stellt sich einem doch die Frage – welche öffentlichen Aufträge im Gebiet des Kreises Recklinghausen hat dieses Unternehmen außerdem noch erhalten und welche Daten, Unterlagen und Akten mögen wohl sonst noch in diesem Zusammenhang öffentlich auf den Müll gewandert sein?
Hier ist eine Stellungnahme fällig – und zumindest eine öffentliche Entschuldigung.
Schule ist für viele Menschen ein Ort des Vertrauens. Erst Recht und vor allem, wenn es sich dabei um sonderpädagogische Einrichtungen handelt. Für manche Schüler und auch Eltern ist die eigene Lern- und Lebenssituation ohnehin bereits mit erheblichen Spannungen und Belastungen verbunden – da ist mancher froh über jedes verfügbare Maß an Privatsphäre.
Im Schulbetrieb werden diverse Akten, Listen und Unterlagen geführt. Diese enthalten persönliche Daten von Schülern, Lehrern und manchmal auch von Eltern. Sowohl für die Aufbewahrung, als auch für die Entsorgung solcher Unterlagen gelten gesetzlich festgelegte Fristen und Standards.
Laut Gesetz beträgt die Mindestaufbewahrungsfrist für Klassenbücher und sogenannte „sonstige Unterlagen“ fünf Jahre nach Entlassung des jeweiligen Schülerjahrgangs. Die Schule kann die Unterlagen danach weiter archivieren, muss es aber nicht. Dennoch erwartet man sicherlich zu Recht, dass die eigenen Daten danach ordnungsgemäß entsorgt werden – und nicht eines Tages im Sperrmüllhaufen vor einem ehemals öffentlichen Gebäude im Dreck landen.
In Datteln wird dieser Tage die ehemalige Ring-/Pestalozzischule abgerissen. Die Schule wurde im Jahr 2010 aus dem Schulbetrieb genommen – nun wird das Gebäude abgebrochen. Leere Fenster blicken in den düsteren Februarabend. Das Gelände ist nachlässig mit einem Bauzaun umstellt, der an etlichen Stellen Lücken aufweist. Schutthaufen liegen überall auf dem Gelände. Ich treffe mich an einem kalten, verregneten Nachmittag dort mit einem Informanten. Was er zu berichten – und auf Fotos zu belegen – hat, ist ein Beispiel für das genaue Gegenteil einer ordnungsgemäßen Datenentsorgung.
Das Unternehmen, welches hier im Auftrag der Stadt Datteln am Werk ist, nimmt es offensichtlich nicht so genau mit dem Datenschutz. Rechts neben dem Gebäude geht es eine schmale Einfahrt hinunter. Dort liegt, von der Straße aus gut sichtbar, ein weiterer Haufen Schutt – Möbel, Holzreste, Kleingeräte. Und dazwischen, darunter: Klassenbücher, Karteikarten, Seiten mit Adressen und anderen personenbezogenen Daten. Einfach so.
In §7 des Landesdatenschutzgesetzes NRW heißt es:
„Die obersten Landesbehörden, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform haben jeweils für ihren Bereich die Ausführung dieses Gesetzes sowie anderer Rechtsvorschriften über den Datenschutz sicherzustellen.“
Das wurde an dieser Stelle wohl versäumt. Sicher ist an dieser Stelle nämlich nur eines: die Feststellung, dass es hier in Datteln aktuell ein ganz gewaltiges Problem gibt – und ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter anscheinend nicht ausreichend im Umgang mit personenbezogenen Daten unterrichtet sind. Was im Zusammenhang mit dem Abriss einer Schule eine ganz eigene Art von Ironie ergibt.
Da stellt sich einem doch die Frage – welche öffentlichen Aufträge im Gebiet des Kreises Recklinghausen hat dieses Unternehmen außerdem noch erhalten und welche Daten, Unterlagen und Akten mögen wohl sonst noch in diesem Zusammenhang öffentlich auf den Müll gewandert sein?
Hier ist eine Stellungnahme fällig – und zumindest eine öffentliche Entschuldigung.