Am Dienstag, den 02.10.2012 sah sich der Vorstand der Piratenpartei NRW gezwungen, wegen eines schweren Datenschutzverstoßes eine Ordnungsmaßnahme nach § 4 und § 6b (2) der Landesverbandssatzung in Verbindung mit § 6 der Bundessatzung gegen den politischen Geschäftsführer Klaus Hammer zu verhängen. Klaus Hammer selbst hat den Landesvorstand über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Zur Bewertung des Datenschutzverstoßes wurde der Datenschutzbeauftragte des Landesverbands NRW informiert und angehört.
Klaus Hammer wird die Befähigung, ein Parteiamt zu bekleiden, auf 2 Jahre aberkannt. Er hat mit seinem Verhalten insgesamt gegen die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßen. Durch Verhängung der Ordnungsmaßnahme soll zukünftiger Schaden im Ansehen der PIRATEN abgewendet werden.
Beisitzer Alexander Reintzsch, der bereits im vergangenen Jahr der politische Geschäftsführer in NRW war, wird seine Aufgaben bis auf weiteres übernehmen.
[Update 3.10.2012 15:00 Uhr]
Bei dem Verstoß handelt es sich um die Weitergabe vertraulicher Kommunikationsdaten, die bis zu zehn Personen und den Landesvorstand betreffen. Diese Personen werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz fristgerecht und kurzfristig informiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Landesvorstand zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Details mitteilen, da möglicherweise auch ein Ermittlungsverfahren ansteht.
An in den Mailinglisten und Twitter auftauchenden Spekulationen möchte sich der Landesvorstand nicht beteiligen. Wir haben lediglich entschieden, korrekte Informationen, welche die Medien über eigene Quellen recherchiert haben, zu bestätigen bzw. fehlerhafte richtig zu stellen.
Die Möglichkeit eines Rücktritts wurde gestern Abend im nichtöffentlichen Teil der Landesvorstandssitzung ebenfalls angesprochen. Klaus Hammer ist in der Sitzung nicht darauf eingegangen. Unabhängig davon wäre die Ordnungsmaßnahme trotzdem ausgesprochen worden.
Quellen:
Am Dienstag, den 02.10.2012 sah sich der Vorstand der Piratenpartei NRW gezwungen, wegen eines schweren Datenschutzverstoßes eine Ordnungsmaßnahme nach § 4 und § 6b (2) der Landesverbandssatzung in Verbindung mit § 6 der Bundessatzung gegen den politischen Geschäftsführer Klaus Hammer zu verhängen. Klaus Hammer selbst hat den Landesvorstand über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Zur Bewertung des Datenschutzverstoßes wurde der Datenschutzbeauftragte des Landesverbands NRW informiert und angehört.
Klaus Hammer wird die Befähigung, ein Parteiamt zu bekleiden, auf 2 Jahre aberkannt. Er hat mit seinem Verhalten insgesamt gegen die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßen. Durch Verhängung der Ordnungsmaßnahme soll zukünftiger Schaden im Ansehen der PIRATEN abgewendet werden.
Beisitzer Alexander Reintzsch, der bereits im vergangenen Jahr der politische Geschäftsführer in NRW war, wird seine Aufgaben bis auf weiteres übernehmen.
[Update 3.10.2012 15:00 Uhr]
Bei dem Verstoß handelt es sich um die Weitergabe vertraulicher Kommunikationsdaten, die bis zu zehn Personen und den Landesvorstand betreffen. Diese Personen werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz fristgerecht und kurzfristig informiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Landesvorstand zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Details mitteilen, da möglicherweise auch ein Ermittlungsverfahren ansteht.
An in den Mailinglisten und Twitter auftauchenden Spekulationen möchte sich der Landesvorstand nicht beteiligen. Wir haben lediglich entschieden, korrekte Informationen, welche die Medien über eigene Quellen recherchiert haben, zu bestätigen bzw. fehlerhafte richtig zu stellen.
Die Möglichkeit eines Rücktritts wurde gestern Abend im nichtöffentlichen Teil der Landesvorstandssitzung ebenfalls angesprochen. Klaus Hammer ist in der Sitzung nicht darauf eingegangen. Unabhängig davon wäre die Ordnungsmaßnahme trotzdem ausgesprochen worden.