Anfragen Kommunales Ratsarbeit

Verwaltung sieht Arbeitsfähigkeit des Rates durch kleine Fraktionen und Einzelratsmitglieder nicht gefährdet

Mittlerweile hat die Verwaltung unsere Anfrage zur Arbeitsfähigkeit des Rates beantwortet.

Ergebnis: Für die Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen gibt es keine logische Begründung.

zu Frage 1:
Welche der 15 Fragen des Gutachters Bogumil im Rahmen der Studie 
"Auswirkungen der Aufhebung der kommunalen Sperrklausel auf das 
kommunalpolitische Entscheidungssystem in Nordrhein-Westfalen", die von 
der SPD-Landtagsfraktion finanziert wurde, haben Sie wie und auf welcher 
Datenbasis beantwortet?

Stellungnahme der Verwaltung:
Zu der in Verbindung mit der genannten Studie durchgeführten 
Befragungsaktion im Zeitraum Januar bis März 2015 liegen der Stadt Kaarst 
keine Unterlagen vor. 


Zu Frage 2. 
Hat sich in Kaarst in den vergangenen drei Wahlperioden bis zum heutigen 
Tage die durchschnittliche Dauer von Stadtrats-, und Ausschusssitzungen 
signifikant erhöht und wenn ja: ist dies insbesondere auf kleine 
Fraktionen, Gruppen oder Einzelvertreter zurückzuführen?

Stellungnahme der Verwaltung:
Über die Dauer von Rats- und Ausschusssitzungen von 1999 bis 2015 führt 
die Verwaltung keine Statistik. Daher können keine Angaben über mögliche 
durchschnittlich erheblich höhere Sitzungsdauern über diesen Zeitraum 
gemacht werden. Soweit es in Einzelfällen zu auffallend längeren Rats- 
oder Ausschusssitzungen gekommen ist, war nach Einschätzung der Verwaltung 
eher nicht die konkrete personelle Besetzung eines Gremiums hierfür 
ausschlaggebend. Vielmehr schien dann ein themenabhängig größerer 
Erläuterungsbedarf oder Diskussionsbedarf vorzuliegen, ggf. bis hin zu 
einem größeren inhaltlichen Konfliktpotenzial zwischen Vertreterinnen und 
Vertretern unterschiedlicher politischer Zielrichtungen. 


Zu Frage 3.
Hat sich in Kaarst in den vergangenen drei Wahlperioden bis zum heutigen 
Tage die Anzahl der gestellten Verfahrensanträge (Anträge auf geheime 
Abstimmung, Sondersitzungen, Protokoll- und GO-Anträge etc.) signifikant 
im Stadtrat und in den Ausschüssen erhöht und wenn ja: Ist dies 
insbesondere auf Antragsteller von kleinen Fraktionen, Gruppen oder 
Einzelvertretern zurückzuführen?

Stellungnahme der Verwaltung:
Auch über die Anzahl von Anträgen zur Geschäftsordnung oder zu anderen 
Verfahrensanträgen von 1999 bis 2015 führt die Verwaltung keine Statistik. 
Nach Einschätzung der Verwaltung scheint eine Erhöhung solcher Anträge 
seit der Kommunalwahl 2014 bemerkbar zu sein, ob dies bereits als 
signifikante Erhöhung zu werten ist, kann nicht belegt werden, wird somit 
im Zweifelsfall eher zu verneinen sein.


Zu Frage 4.
Sehen Sie insgesamt die Arbeitsfähigkeit des Rates durch die Anwesenheit 
kleiner Fraktionen und Einzelratsmitglieder gefährdet?

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung sieht die Arbeitsfähigkeit des Rates durch die Anwesenheit 
kleiner Fraktionen und Einzelratsmitglieder grundsätzlich nicht gefährdet. 
Arbeitsabläufe und formale Rahmenbedingungen sind dem Grunde nach in 
Gemeindeordnung, Hauptsatzung und Geschäftsordnung festgelegt. Die aktuell 
angestrebten Veränderungen in der Fraktionsstruktur des Kaarster 
Stadtrates zeigen jedoch, dass im Zusammenspiel mehrerer kleiner 
Fraktionen und Einzelratsmitglieder durchaus neue Fragestellungen zur 
Geschäftsordnung auftauchen, die in der Vergangenheit nicht thematisiert 
wurden.