Mittlerweile hat die Verwaltung unsere Anfrage zur Arbeitsfähigkeit des Rates beantwortet.
Ergebnis: Für die Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen gibt es keine logische Begründung.
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zu Frage 1:
Welche der 15 Fragen des Gutachters Bogumil im Rahmen der Studie
"Auswirkungen der Aufhebung der kommunalen Sperrklausel auf das
kommunalpolitische Entscheidungssystem in Nordrhein-Westfalen", die von
der SPD-Landtagsfraktion finanziert wurde, haben Sie wie und auf welcher
Datenbasis beantwortet?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu der in Verbindung mit der genannten Studie durchgeführten
Befragungsaktion im Zeitraum Januar bis März 2015 liegen der Stadt Kaarst
keine Unterlagen vor.
Zu Frage 2.
Hat sich in Kaarst in den vergangenen drei Wahlperioden bis zum heutigen
Tage die durchschnittliche Dauer von Stadtrats-, und Ausschusssitzungen
signifikant erhöht und wenn ja: ist dies insbesondere auf kleine
Fraktionen, Gruppen oder Einzelvertreter zurückzuführen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Über die Dauer von Rats- und Ausschusssitzungen von 1999 bis 2015 führt
die Verwaltung keine Statistik. Daher können keine Angaben über mögliche
durchschnittlich erheblich höhere Sitzungsdauern über diesen Zeitraum
gemacht werden. Soweit es in Einzelfällen zu auffallend längeren Rats-
oder Ausschusssitzungen gekommen ist, war nach Einschätzung der Verwaltung
eher nicht die konkrete personelle Besetzung eines Gremiums hierfür
ausschlaggebend. Vielmehr schien dann ein themenabhängig größerer
Erläuterungsbedarf oder Diskussionsbedarf vorzuliegen, ggf. bis hin zu
einem größeren inhaltlichen Konfliktpotenzial zwischen Vertreterinnen und
Vertretern unterschiedlicher politischer Zielrichtungen.
Zu Frage 3.
Hat sich in Kaarst in den vergangenen drei Wahlperioden bis zum heutigen
Tage die Anzahl der gestellten Verfahrensanträge (Anträge auf geheime
Abstimmung, Sondersitzungen, Protokoll- und GO-Anträge etc.) signifikant
im Stadtrat und in den Ausschüssen erhöht und wenn ja: Ist dies
insbesondere auf Antragsteller von kleinen Fraktionen, Gruppen oder
Einzelvertretern zurückzuführen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Auch über die Anzahl von Anträgen zur Geschäftsordnung oder zu anderen
Verfahrensanträgen von 1999 bis 2015 führt die Verwaltung keine Statistik.
Nach Einschätzung der Verwaltung scheint eine Erhöhung solcher Anträge
seit der Kommunalwahl 2014 bemerkbar zu sein, ob dies bereits als
signifikante Erhöhung zu werten ist, kann nicht belegt werden, wird somit
im Zweifelsfall eher zu verneinen sein.
Zu Frage 4.
Sehen Sie insgesamt die Arbeitsfähigkeit des Rates durch die Anwesenheit
kleiner Fraktionen und Einzelratsmitglieder gefährdet?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung sieht die Arbeitsfähigkeit des Rates durch die Anwesenheit
kleiner Fraktionen und Einzelratsmitglieder grundsätzlich nicht gefährdet.
Arbeitsabläufe und formale Rahmenbedingungen sind dem Grunde nach in
Gemeindeordnung, Hauptsatzung und Geschäftsordnung festgelegt. Die aktuell
angestrebten Veränderungen in der Fraktionsstruktur des Kaarster
Stadtrates zeigen jedoch, dass im Zusammenspiel mehrerer kleiner
Fraktionen und Einzelratsmitglieder durchaus neue Fragestellungen zur
Geschäftsordnung auftauchen, die in der Vergangenheit nicht thematisiert
wurden.
Mittlerweile hat die Verwaltung unsere Anfrage zur Arbeitsfähigkeit des Rates beantwortet.
Ergebnis: Für die Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen gibt es keine logische Begründung.
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