Mittlerweile hat die Verwaltung unsere Anfrage zur Arbeitsfähigkeit des Rates beantwortet.
Ergebnis: Für die Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen gibt es keine logische Begründung.
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zu Frage 1: Welche der 15 Fragen des Gutachters Bogumil im Rahmen der Studie "Auswirkungen der Aufhebung der kommunalen Sperrklausel auf das kommunalpolitische Entscheidungssystem in Nordrhein-Westfalen", die von der SPD-Landtagsfraktion finanziert wurde, haben Sie wie und auf welcher Datenbasis beantwortet? Stellungnahme der Verwaltung: Zu der in Verbindung mit der genannten Studie durchgeführten Befragungsaktion im Zeitraum Januar bis März 2015 liegen der Stadt Kaarst keine Unterlagen vor. Zu Frage 2. Hat sich in Kaarst in den vergangenen drei Wahlperioden bis zum heutigen Tage die durchschnittliche Dauer von Stadtrats-, und Ausschusssitzungen signifikant erhöht und wenn ja: ist dies insbesondere auf kleine Fraktionen, Gruppen oder Einzelvertreter zurückzuführen? Stellungnahme der Verwaltung: Über die Dauer von Rats- und Ausschusssitzungen von 1999 bis 2015 führt die Verwaltung keine Statistik. Daher können keine Angaben über mögliche durchschnittlich erheblich höhere Sitzungsdauern über diesen Zeitraum gemacht werden. Soweit es in Einzelfällen zu auffallend längeren Rats- oder Ausschusssitzungen gekommen ist, war nach Einschätzung der Verwaltung eher nicht die konkrete personelle Besetzung eines Gremiums hierfür ausschlaggebend. Vielmehr schien dann ein themenabhängig größerer Erläuterungsbedarf oder Diskussionsbedarf vorzuliegen, ggf. bis hin zu einem größeren inhaltlichen Konfliktpotenzial zwischen Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher politischer Zielrichtungen. Zu Frage 3. Hat sich in Kaarst in den vergangenen drei Wahlperioden bis zum heutigen Tage die Anzahl der gestellten Verfahrensanträge (Anträge auf geheime Abstimmung, Sondersitzungen, Protokoll- und GO-Anträge etc.) signifikant im Stadtrat und in den Ausschüssen erhöht und wenn ja: Ist dies insbesondere auf Antragsteller von kleinen Fraktionen, Gruppen oder Einzelvertretern zurückzuführen? Stellungnahme der Verwaltung: Auch über die Anzahl von Anträgen zur Geschäftsordnung oder zu anderen Verfahrensanträgen von 1999 bis 2015 führt die Verwaltung keine Statistik. Nach Einschätzung der Verwaltung scheint eine Erhöhung solcher Anträge seit der Kommunalwahl 2014 bemerkbar zu sein, ob dies bereits als signifikante Erhöhung zu werten ist, kann nicht belegt werden, wird somit im Zweifelsfall eher zu verneinen sein. Zu Frage 4. Sehen Sie insgesamt die Arbeitsfähigkeit des Rates durch die Anwesenheit kleiner Fraktionen und Einzelratsmitglieder gefährdet? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung sieht die Arbeitsfähigkeit des Rates durch die Anwesenheit kleiner Fraktionen und Einzelratsmitglieder grundsätzlich nicht gefährdet. Arbeitsabläufe und formale Rahmenbedingungen sind dem Grunde nach in Gemeindeordnung, Hauptsatzung und Geschäftsordnung festgelegt. Die aktuell angestrebten Veränderungen in der Fraktionsstruktur des Kaarster Stadtrates zeigen jedoch, dass im Zusammenspiel mehrerer kleiner Fraktionen und Einzelratsmitglieder durchaus neue Fragestellungen zur Geschäftsordnung auftauchen, die in der Vergangenheit nicht thematisiert wurden.
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