Heute haben die Piraten folgende Anfrage an die Flüchtlingsbeauftragte der Stadt Kaarst versandt:
Sehr geehrte Frau Enkel, wie im Sozialausschuss besprochen, sende ich Ihnen unseren Fragenkatalog mit der Bitte um ungefilterte Beantwortung zu. Vielen Dank. 1. An wen können sich Flüchtlinge wenden, wenn sie einen Bedarf (z.B. an Möbel, Kleidung, Hygieneartikel melden möchten? - Wissen die Flüchtlinge, an wen sie sich wenden können? - Wird wird mit dieser Meldung von seiten der Ansprechpartner genau umgegangen? - Wenn der Bedarf seitens der Ansprechpartner nicht direkt gedeckt werden kann, an wen wird die Meldung dann weitergegeben? - Gehen die Ansprechpartner aktiv auf die Flüchtlinge zu und fragen den Bedarf ab? 2. An wen können sich Flüchtlinge wenden, wenn sie einen beträchtlichen Mangel in der Unterkunft haben (Beispiel: menschenunwürdige Zustände)? - Wissen die Flüchtlinge, an wen sie sich wenden können? - Wird wird mit dieser Meldung von seiten der Ansprechpartner genau umgegangen? - Erhält der Meldende eine Rückmeldung? - Konnten in der Vergangenheit beträchtliche Mängel nicht behoben werden, so daß es zu menschenunwürdigen Zuständen in den Unterkünften gekommen ist? 3. Welche Erfahrungen haben Sie mit den Sicherheitsdiensten und ihrem Umgang mit Flüchtlingen gemacht? - Kam es in den Unterkünften bereits zu nennenswerten Konflikten (Gewaltausübung)? - Sind Ihnen nennenswerte kriminelle Aktivitäten seitens von Flüchtlingen bekannt geworden? - Wenn ja: sind diese in ihrer Anzahl als signifikant zu bezeichnen? 4. An wen können sich Flüchtlinge wenden, wenn sie gesundheitliche Probleme haben? - Wissen die Flüchtlinge, an wen sie sich wenden können? - Wie würden Sie die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen insgesamt beurteilen? - Würde die Gesundheitskarte nach dem Bremer Modell Vorteile für Verwaltung und Flüchtlinge bringen? 5. An wen können sich Flüchtlinge wenden, wenn es zu einer Notsituation (z.B. Gewalt, Gewaltandrohung, Brand etc.) in der Unterkunft kommt? - Wissen die Flüchtlinge, an wen sie sich wenden können? 6. Welche Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge sind geplant? - Welche Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge sind bereits umgesetzt? - Werden diese Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge gemäß Asylbewerberleistungsgesetz §5(2) vergütet? - Wenn nein, warum nicht und auf welcher gesetzlichen Grundlage? 7. Sprechen Sie aktiv mit Flüchtlingen über ihre Rechtsansprüche (z.B. Kindergartenplatz, Sachleistungen, Geldleistungen)? 8. Sprechen Sie aktiv mit Flüchtlingen über in Deutschland übliche Verhaltensweisen (z.B. Müllbeseitigung) zur Vermeidung von Konflikten? Werden Flüchtlinge aktiv für verschiedene Alltagssituationen geschult bzw. erhalten sie eine Einweisung?
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