Anfragen Kommunales Ratsarbeit

Seniorenbeauftragten neu wählen / Seniorenbeirat etablieren

Folgende Mail ging am 23.06.2014 an alle Ratsparteien und die Verwaltung der Stadt Kaarst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mehrere im Kaarster Stadtrat vertretene Parteien sind der Auffassung, dass die Interessen der Seniorinnen und Senioren durch einen
Seniorenbeirat besser vertreten werden können, als durch eine/n Seniorenbeauftragte/n.

Laut § 1 (3) der

Satzung vom 25.06.2012 über die Rechtsstellung des/der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der Stadt Kaarst

endet die Amtzeit des Seniorenbeauftragten

“mit der Amtsperiode des Stadtrates. Nach Ablauf der Amtszeit führt der/die Seniorenbeauftragte die Geschäfte bis zur Bestellung eines/einer neuen Seniorenbeauftragten, längstens jedoch bis zu 6 Monaten weiter.”

Ich möchte deshalb anregen, sich zeitnah innerhalb Ihrer Partei Gedanken über

a) Neuwahl des Seniorenbeauftragten

und/oder

b) Installation eines Seniorenbeirates

zu machen.

Für Rückmeldungen und Gespräche stehen die PIRATEN gerne zur Verfügung.