Anfragen Kommunales Ratsarbeit

Anfrage zum Thema Fluglärm / Anfrage zu einer zusätzlichen Messstation

Folgende Anfrage haben wir am 24.06.2014 an die Stadtverwaltung geschickt:

“Lt. Beschlussvorlage VIII/1760 wurde vorgeschlagen, seitens der Stadt Kaarst keine zusätzliche Messstation einzurichten.

In der Vorlage VIII/1956 heisst es aber, dass die Verwaltung versuchen werde, zuächst auf Leihbasis eine Messstation in Kaarst aufzustellen.

Im Haushaltsbuchentwurf kann ich kein entsprechendes Produkt finden. Können Sie mir mitteilen, wie nun die aktuelle Beschlusslage und der
tatsächliche Stand der Dinge ist?

Darüber hinaus würde ich gerne wissen, ob

a) die Messstation am Hanauer Weg 38 eine von der DFG betriebene Messstation ist.
b) die dort aufgezeichneten Daten unverändert und unverzüglich veröffentlicht werden.
c) der Standort aus Sicht der Verwaltung für die Aufzeichnung der tatsächlichen Peaks geeignet ist.
d) der Standort Grünstrasse Höhe Hausnummer 31 eventuell geeigneter wäre.”

Antwort der Stadtverwaltung vom 25.06.2014:

“Die Überlegungen zur Einrichtung einer eigenen Messstelle sind in der Verwaltung noch nicht abgeschlossen und bedürfen zusätzlicher Recherchen
insbesondere über die von der Verwaltung aufzubringenden Ressourcen. Es ist in diesem Zusammenhang richtig, dass in der Verwaltungsvorlage
VIII/1760 von der Errichtung einer zusätzlichen Messstelle abgeraten wurde. Dies geschah mit dem Hintergrund, dass die Ergebnisse von privat
oder kommunal betriebenen Lärmmessstellen als Gegenbeweis zur Fluglärmmessung gemäß § 19 a LuftVG eher ungeeignet sind. Nachdem die
Absichten des Flughafens Düsseldorf durch die Informationsveranstaltungen des Flughafens näher bekannt wurde, entwickelte sich in der hierzu
geführten Diskussion die Vorstellung, dass im Rahmen der anstehenden Verfahren auch die Daten einer eigenen Messstelle für die Dokumentation
der Betroffenheit der Bürger hilfreich sein könnten. Dies wurde dem HWFA dann mit der Vorlage VIII/1956 mitgeteilt. Mit Blick auf die für eine
Messstelle aufzuwendenden Kosten wurde gleichzeitig mitgeteilt, zu versuchen, eine Messstelle zu leihen. Inzwischen haben Nachfragen bei dem
Anbieter derartiger Messstellen ergeben, dass die Kosten für das Leihen einer Messstation je nach Ausstattung bei rd. 8.500 Euro bzw. 15.000 Euro
liegen werden. Die Kosten für den Kauf der Anlage würden bei rd. 11.000 Euro bzw. 21.000 Euro liegen. Auch wenn die Auswertungen durch den
Deutschen Fluglärmdienst erfolgen könnte, werden für die Wartung und Unterhaltung der Anlage noch weitere laufende Kosten entstehen, die bisher
noch nicht ermittelt sind.

Für die Vorbereitung von Maßnahmen zur Einwendungserhebung beim Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Düsseldorf sind im Haushalt
2014 unter der Produktnummer 090 010 010 (Seite 287) Mittel in Höhe von 25.000 Euro veranschlagt. Hier ist zunächst vorgesehen, für die Sichtung
und Bewertung der Planfeststellungsunterlagen gemeinsam mit den anderen betroffenen Kommunen einen Gutachter zu beauftragen, der anschließend auch
bei der Erstellung der kommunalen Einwendungen vorbereitend tätig sein könnte.

Die Messstation am Hanauer Weg wird vom Flughafen Düsseldorf betrieben. Die Auswertungen der Fluglärmmessanlage werden uns leider mit einem
zeitlichen Abstand von ca. 4 bis 5 Monaten mitgeteilt. Eine Veröffentlichung erfolgt zu etwa gleicher Zeit auf der Homepage des
Flughafens (http://www.dus.com/dus/download/).

Ob der Standort für die Aufzeichnung der tatsächlichen Peaks geeignet ist, oder ob der Standort Grünstraße 31 eine bessere Eignung aufweist, kann ich nicht beurteilen. Zur Beantwortung dieser Frage müsste ggf. eine externe Fachkraft eingeschaltet werden.”

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