Anträge Kommunales Ratsarbeit

Ergänzungsantrag zum Thema Konverter in Kaarst

Am 26.06.2014 stellten die Piraten folgenden Ergänzungsantrag zu den Anträgen der CDU und der 5er-Liste:

“Die Stadt Kaarst weist in Ihrer Stellungnahme beispielsweise auf folgende Punkte hin:

– Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der geplanten Ausbaumaßnahme muss nachvollziehbar
nachgewiesen werden
– das Ziel der breiten Bürgerbeteiligung muss eingehalten werden
– jegliche Informationen müssen frühzeitig kommuniziert, sowie verständlich und umfassend sein –
Der Ausbau der Stromnetze wird von der Stadt Kaarst nur akzeptiert, wenn er wirklich der
Integration erneuerbarer Energien dient. Ein Weitertransport von einem mehr als nur geringen
Braunkohlestromanteil wird abgelehnt.
– Bei Netzausbauplanungen ist zu beachten, dass die notwendige Anpassung der
Stromübertragungsnetze an die Anforderungen, die sich aus der Energiewende ergeben, nicht zu
einer unverhältnismäßigen Belastung einzelner Regionen bzw. Landschaftsräume und Ortschaften
führt.
– Die Bespannung der vorhandenen ausgebauten 380 kV-Leitungen mit den geplanten HGÜ-
Leitungen hat unter Beachtung wirksamer Schutzabstände zur vorhandenen Wohnbebauung und
der aktuellen Diskussion zu möglichen negativen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern
zu erfolgen. –
– Das geplante Vorhaben darf nicht mit den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Kaarst
kollidieren.
– Die geplante Konverteranlage ist als kritische Infrastruktur im Sinne der Gefahrenvorsorge
einzustufen. Da die Kapazität der Anlage größer ist als die eines durchschnittlichen Kraftwerkes,
muss der Sicherheitsaspekt besonders sorgfältig untersucht werden. Der Ausfall der
Konverteranlage hätte weitgehende und langfristige Auswirkungen. Das offensichtliche Risiko
durch terroristische Angriffe und Unfälle in einer so gefahrenträchtigen wichtigen Anlage muss
mitbetrachtet werden.
– Auch das Risiko und die Folgen eines Absturzes der über dem Netzverknüpfungspunkt
zahlreichen an- und abfliegenden Flugzeuge wäre abzuschätzen und abzuwägen.
– Die gesetzlichen Anforderungen müssen durch das Verfahren erfüllt werden
– Eine Umweltprüfung und eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung muss vollständig
durchgeführt werden.
– Der gesetzliche Auftrag nach § 1 Abs 5 BauGB muss von der Stadt Kaarst ausgeführt werden
können (der Katalog nach § 1 Abs 6 BauGB verpflichtet die Stadt außerdem ausdrücklich bei ihrer
Bauleitplanung insbesondere folgende Belange zu berücksichtigen:
die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung
die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung,
die Belange von Sport, Freizeit und Erholung,
die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
– die vorgenannten Belange und Schutzgüter sind bei der Planung des Konverters sachgerecht
abzuwägen
– durch die Planung auch sind durch das Grundgesetz geschützte Rechtsgüter der hier wohnenden
Menschen und der Stadt Kaarst zu schützen.
– die Stadt Kaarst wird bei der Planung der Konverterstation den Rechtsweg voll ausschöpfen und
alle möglichen Rechtsbehelfe gegen dieses Vorhaben einlegen.

Begründung:
In einer Stellungnahme der Stadt Kaarst sollten alle wesentlichen Kritikpunkte angeführt werden,
warum die Parteien im Rat der Stadt Kaarst den Konventerbau ablehnen. um so ein
öffentlichkeitswirksames Zeichen zu setzen, dass mit den Parteien im Rat der Stadt Kaarst bei diesem Thema nicht zu spaßen ist.”

Der Antrag wurde vom Stadtrat in den Ausschuss Planung Stadtentwicklung Verkehr (PVA) zur Beratung verwiesen.