Anträge Kommunales Ratsarbeit

Zur Berichtspflicht der Vertreter der Gemeinde

Markus Wetzler hat in der Stadtratssitzung am 26.06.2014 folgende, persönliche Erklärung abgegeben:

“Wir Ratsmitglieder wurden in der konstituierenden Sitzung am 18. Juni 2014 gemäß §67 (3) Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung unserer Aufgaben verpflichtet.

Unter anderem ist es nach §113 Gemeindeordnung NRW und §18 Geschäftsordnung der Stadt Kaarst die Aufgabe der Vertreter der Gemeinde – in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen – mindestens halbjährlich dem Rat über ihre Arbeit zu berichten.

Laut Aussage der Verwaltung der Stadt Kaarst sind diese Berichte in der letzten Legislaturperiode allerdings ausgeblieben. Es liegen keine
schriftlichen Berichte vor und bis auf ganz wenige Ausnahmefälle wurde dem Rat auch nicht mündlich berichtet, was in den Gremien diskutiert und
entschieden wurde. Die Anforderungen aus §18 der Geschäftsordnung wurden demnach nicht im Mindesten erfüllt.

Weder Ratsmitglieder noch Bürgerinnen und Bürger konnten also die Arbeitsleistung der Vertreter in diesen Gremien beurteilen. Auch wichtige Informationen, die gegebenenfalls bei Entscheidungen im Rat oder in den Ausschüssen relevant gewesen sein konnten, konnten nicht in die Meinungsbildung der Ratsmitglieder einfliessen.

Wir Piraten wünschen uns deshalb für die laufende Legislaturperiode, dass die Vertreter der Stadt Kaarst, dieser in der Gemeindeordnung NRW und der Geschäftsordnung der Stadt Kaarst eindeutig definierten Aufgabe zukünftig vollumfänglich nachkommen.”

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