Kommunalpolitik Ratingen

Benutzungspflicht auf Ratinger Radwegen

In Ratingen ist eine Vielzahl von Radwegen mit den nachfolgenden blauen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet:

Verkehrszeichen Radweg

Diese sind damit gemäß StVO § 2 benutzungspflichtig und müssen in der Regel von Radfahrern genutzt werden. Dies gilt sowohl für Radwege, die rechts der Fahrbahn liegen, als auch für Radwege, die links davon verlaufen (linksseitige Radwege).

Diese Benutzungspflicht ist aus Sicht der Ratinger Piraten problematisch, das es meist gefährlicher ist, auf Radwegen anstatt auf der Fahrbahn der Straße mit dem Rad zu fahren. Dies gilt in besonderem Maß für linksseitige Radwege, die ein fast zwölffaches Unfallrisiko bieten.

Ratingen  hat bezüglich “Fahrradfreundlichkeit” erheblichen Nachholbedarf. Dies zeigt auch der aktuellste Fahrradklima-Test des Fahrradinteressenverbandes ADFC. Hier belegt die Stadt Ratingen den Platz 175 unter 252 Städten.

Die Ratinger Piraten treten für eine fahrradfreundliche Verkehrsplanung ein. In diesem Zusammenhang fordern wir eine konsequente Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen. Nach unserer Meinung sollte diese auf ein Minimum reduziert werden. Vielmehr sollten geeignete Geh- und Fahrradwege mit dem nachfolgenden Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) für das Befahren mit Fahrrädern freigegeben werden.

Zusatzzeichen_1022-10.svg

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