Im Rahmen des Volksfestes Kaarst Total hat Ratsmitglied Markus Wetzler zu einem Arbeitstreffen im Mobilen Büro eingeladen. Herausgekommen sind dabei zwei Anträge, die wir nach der Wahl – ggf. als gemeinsamen Antrag mit dem Integerationsrat und gerne auch anderen Parteien in den Rat einbringen werden.
Der eine Antrag greift das Thema Nahmobilität auf und das andere die Gesundheitsversorgung für Asylsuchende.
Die beiden Anträge zitieren wir wie folgt:
1. Bürgertaxi
2. „Gesundheitsprogramm für eine umfassende Gesundheitsversorgung für
Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg bringen - Zugang zur
medizinischen Regelversorgung schaffen und „Bremer Modell“ auch in
Kaarst umsetzen“
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1. Bürgertaxi
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob zur Verbesserung der
Mobilität – insbesondere älterer Menschen und Flüchtlingen in Kaarst –
das Konzept eines Bürgertaxis auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann.
Die Prüfung soll beinhalten, sich bei den Kommunen, welche dieses
Projekt bereits in Angriff genommen haben, umfassend zu informieren
und die Konzepte dem Stadtrat vorzustellen.
Begründung:
Der Weg von den Ortsteilen in die Innenstadt ist auf Grund des nicht
ausreichenden ÖPNV beschwerlich. Manche Einrichtungen befinden sich
nur in der Innenstadt. Die Initiative des Bürgerbusvereines wurde
bisher von der Politik nicht umgesetzt. Ein mögliches Carsharing würde
den Bedarf der Senioren und Flüchtlinge ohne Führerschein nicht decken.
Alle Menschen haben einen Anspruch auf angemessene Mobilität. Gerade
älteren Menschen auf dem Lande ohne Auto reicht der übliche
Öffentliche Personennahverkehr nicht aus. In Kaarst gibt es zwischen
Nachbarorten und innerhalb der Orte heute keine ausreichenden
Angebote. Hier sind auch bürgerschaftlich getragene und innovative
Konzepte gefragt. Bereits in Westbevern, Amöneburg, Rodenberg,
Rosdorf, Weßling und anderen Kommunen werden solche Projekte getestet
oder sind bereits erfolgreich umgesetzt.
Die Idee des Konzepts „Bürgertaxi“ basiert darauf, unterschiedliche
Menschen im Ort zusammen zu bringen, und Fahrten mit dem KFZ, die
ohnehin stattfinden, für Menschen ohne Auto und/oder mit
Mobilitätshindernissen nutzbar zu machen. Die Personen, die an der
Haltestelle warten, signalisieren den vorbeifahrenden Personen, dass
Sie eine Mitfahrgelegenheit benötigen. In Kaarst sollte es durch die
Mithilfe aller Bürger/innen möglich sein, schnell jemanden zu finden,
der einen mitnimmt. Dabei muss man je nach Tageszeit bestimmte
Wartezeiten einkalkulieren. Dieses Angebot soll eine Hilfe für
Senioren und Flüchtlinge sein, leichter von Ortsteilen mit nicht
ausreichendem ÖPNV in die Kaarster Innenstadt und zurück zu gelangen.
Die Stadt Kaarst möchte mit den Anhalter-Haltestellen die notwendige
Infrastruktur zur Verfügung stellen, und die Menschen dazu animieren
sich zusammen zu tun. Sie vertraut auf das zufällige Zustandekommen
von unentgeltlichen Gefälligkeitsfahrten „von Bürgern für Bürger“, die
sich oft kennen oder dadurch kennenlernen. Der/Die eine würde ohne
Anlass vielleicht nicht halten, um zu fragen „kann ich Sie mitnehmen?“
und der/die andere käme nicht auf die Idee, sich an die Straße zu
stellen, und wie ein Anhalter den „Daumen raus zu halten“. Die Stadt
Kaarst haftet nicht für etwaige Schäden im Rahmen der Beförderung. Sie
tritt lediglich als Vermittler dieses Angebotes auf.
Benötigte Infrastruktur:
Bereitstellung von offiziellen Schildern an mehreren sogenannten
Anhalter-Haltestellen in den einzelnen Ortsteilen von Kaarst und
entsprechenden seniorengerechten Wartebereichen.
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2.
Bürgerantrag „Gesundheitsprogramm für eine umfassende
Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg
bringen - Zugang zur medizinischen Regelversorgung schaffen und
„Bremer Modell“ auch in Kaarst umsetzen“
Antragstext:
Der Rat beschließt:
1. Die Stadt Kaarst will die medizinische Regelversorgung für
Flüchtlinge und Asylbewerber*innen verbessern und deren
Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in
Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen, Hierbei erhalten
Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine
Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen
Krankenkassen aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf
Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V zu treffen.
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den
entsprechenden kommunalen Akteuren die gesundheitliche Versorgung von
Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an
das „Bremer Modell“ für Kaarst weiter zu entwickeln und ein
entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten.
Begründung:
Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG, also Personen, die länger als
48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können bereits
jetzt mit der Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl
einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen
Flüchtlinge ist das AsylbLG gerade bezogen auf die gesundheitliche
Versorgung problematisch. Zum einen ist der Zugang zum
Gesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen
beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist der Leistungsumfang nach §§
4 und 6 AsylbLG erheblich eingeschränkt. Die im AsylbLG
vorgesehenenLeistungseinschränkungen sind in der Praxis oft umstritten
und führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen der Behandlung zu
Lasten der Patienten. Gemäß § 264 Abs. 1 SGB V (Übernahme der
Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen
Kostenerstattung) können bereits jetzt die kreisfreien Städte und
Kreise die Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und
Geduldete auf die Krankenkassen übertragen.
Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge und
Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte die
Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, ohne in jedem Fall eine
Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies
bedeutet einen gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen
Leistungen bei Ärzt*innen, in Krankenhäusern und bei sonstigen
Leistungserbringer*innen, wie bei den anderen Versicherten der
gesetzlichen Krankenversicherung auch. Dieses Verfahren würde die
Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch zur „Normalität“ im
Alltag der Betroffenen bei der Inanspruchnahme der Leistungen im
Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über das Sozialamt
entfällt. Ziel dieser Übertragung auf eine gesetzliche Krankenkasse
ist es also eine professionelle, bessere und zugleich auch effektivere
Krankenbehandlung der Flüchtlinge und Asylbewerber*innen zu
gewährleisten. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass sich durch das
Projekt in erheblichen Umfang administrative Kosten einsparen lassen
(z.B. bei der Abrechnungsstelle, der Administration der Krankenhilfe
nach AsylbLG, oder entsprechende Amtsarztkosten). So hat auch nach den
Erfahrungen der AOK in Bremen und Hamburg (die dort die Versicherung
dieses Personenkreises übernommen hat) die Ablösung der speziellen
Genehmigungspflicht von Leistungen der Krankenbehandlung durch den ÖGD
weder zur Beeinträchtigung der Versorgungsqualität noch zu
Kostensteigerungen geführt. „Bremer Modell“ zur Gesundheitsversorgung
von Flüchtlingen Bremen und Bremerhaven waren die ersten Kommunen, in
denen 1993 umfassendes Konzept zur Gesundheitsversorgung für
Flüchtlinge („Bremer Gesundheitsprogramm“) auf den Weg gebracht wurde.
Damit sollten die Zugangschancen zum Gesundheitssystem und die Wohn-
und Lebensbedingungen verbessert werden. Mit diesem „Bremer Modell“
wird neben einer Absicherung der Gesundheitsleistungen über die GKV
auch auf eine Vernetzung der an der Versorgung von Flüchtlingen
beteiligten Organisationen gesetzt. Im Zentrum des
Gesundheitsprogramms steht die angemessene Gesundheitsversorgung von
Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die in Bremen ausgegeben Chip-Karten
enthalten keinen Hinweis auf einen eingeschränkten Behandlungsanspruch
nach dem AsylbLG. Der Personenkreis ist nur an der Code-Nr. auf der
Karte zu erkennen ebenso wie auch die Versicherten nach § 264 II SGB
V. Allerdings gibt es einige Leistungsvorbehalte, bei denen das
Sozialamt entscheidet: für Psychotherapien, DMP
(Disease-Management-Programm), Zahnersatz. Hier finden entsprechende
Begutachtungen statt. Seit 2012 hat auch Hamburg das Modell übernommen
und entsprechende Vereinbarungen mit den Kassen getroffen. Weitere
Kommunen bspw. in Mecklenburg-Vorpommern sind bereits gefolgt bzw.
streben dies an. Kaarst folgt dem „Bremer Modell.“ Die Absicherung
deren Krankenbehandlung durch eine gesetzliche Krankenkasse würde auch
in Kaarst die Ausgangsbedingungen der Asylsuchenden und Flüchtlinge
deutlich verbessern. Kaarst würde als weitere Kommune in NRW dem
„Bremer Modell“ folgen und auf eine generelle Sicherung der
Gesundheitsversorgung über eine gesetzliche Krankenversicherung
umstellen. Für die Sozialverwaltung entfällt die Prüfung der
Bewilligungsfähigkeit der beantragten Krankenbehandlung. Ferner
erfolgt die spätere Abrechnung über die Krankenkassen, mit denen eine
Vereinbarung getroffen wurde. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass
dieses Verfahren auch eine Entlastung der Kommunalverwaltung erreicht.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Umsetzung des „Bremer
Modells“ in Kaarst kostenneutral erfolgen kann.
Im Rahmen des Volksfestes Kaarst Total hat Ratsmitglied Markus Wetzler zu einem Arbeitstreffen im Mobilen Büro eingeladen. Herausgekommen sind dabei zwei Anträge, die wir nach der Wahl – ggf. als gemeinsamen Antrag mit dem Integerationsrat und gerne auch anderen Parteien in den Rat einbringen werden.
Der eine Antrag greift das Thema Nahmobilität auf und das andere die Gesundheitsversorgung für Asylsuchende.
Die beiden Anträge zitieren wir wie folgt: