Die NGZ und WZ (Julia Hagenacker) impliziert übrigens, wir hätten die Zuwendungen, die wir nach §56(3) GO NRW bekommen, eventuell nicht sachgemäß verwendet:
http://www.wz-newsline.de/…/piraten-haben-mobiles-buero-mit…
Wir sehen das anders.
In §56 (3) der Gemeindeordnung NRW heisst es:
“Einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, stellt die Gemeinde in angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung.”
Auch bei Stammtischen machen wir fast ausschließlich Ratsarbeit. Sitzungen vor- und nachbereiten, Anträge und Anfragen erarbeiten, mit Bürgern sprechen etc.
Demnach verwenden wir die Finanzmittel sehr wohl sachgemäß.
Update:
§25 PartG greift meines Erachtens überhaupt nicht.
Als Einzelratsmitglied erhalte ich Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder (dies ist mein privates Geld), wie jedes andere Ratsmitglied auch. Was ich damit mache, bleibt mir überlassen. Ob ich dafür lecker essen gehe oder einen Bus kaufe, ist allein meine Entscheidung.
Darüber hinaus erhalte ich persönlich die oben genannten Zuwendungen, die ich ausschließlich für Ratsarbeit verwenden darf. Genau das mache ich auch.
Auch hier spielt §25 PartG meines Erachtens überhaupt keine Rolle.
Eine genaue Auflistung über die Einnahmen als Einzelratsmitglied und die Ausgaben, die ich bisher für Ratsarbeit getätigt habe, können hier nachgelesen werden:
Finanzmittelverwendung
Jetzt nochmal zum Bus: der Bus wird ausschließlich für Ratsarbeit genutzt, d.h. Bürgersprechstunden und Stammtische (auf denen Ratsarbeit vor- und nachbereitet wird).
Ich verwende den Bus ansonsten nicht. Weder fahre ich damit zu Parteiveranstaltungen, noch verwende ich den Bus privat.
Der Bus wurde mit Piratenparteilogo und entsprechender Internetadresse (das Hosting zahle ich übrigens auch aus privater Tasche) gestaltet, damit der Bürger erkennen kann, das ich als Ratsmitglied natürlich Politik im Sinne der Piratenpartei mache. Dies halte ich für legitim. Ich hätte natürlich auch “Markus Wetzler, Einzelratsmitglied” darauf schreiben und mein Foto aufdrucken lassen können, aber wie soll Ratsarbeit dann mit der Piratenpartei in Verbindung gebracht werden können?
2. Update:
Rechtsgrundlagen
Parteiengesetz:
§ 25 Spenden
(2) Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind:
1. Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen und -gruppen sowie von
Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen;
§ 26 Begriff der Einnahme
(4) Die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Sach-, Werk- und
Dienstleistungen, die die Mitglieder außerhalb eines Geschäftsbetriebes üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung stellen, bleiben als Einnahmen unberücksichtigt. Ein Kostenersatz bleibt hiervon unberührt.
Die NGZ und WZ (Julia Hagenacker) impliziert übrigens, wir hätten die Zuwendungen, die wir nach §56(3) GO NRW bekommen, eventuell nicht sachgemäß verwendet:
http://www.wz-newsline.de/…/piraten-haben-mobiles-buero-mit…
Wir sehen das anders.
In §56 (3) der Gemeindeordnung NRW heisst es:
“Einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, stellt die Gemeinde in angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung.”
Auch bei Stammtischen machen wir fast ausschließlich Ratsarbeit. Sitzungen vor- und nachbereiten, Anträge und Anfragen erarbeiten, mit Bürgern sprechen etc.
Demnach verwenden wir die Finanzmittel sehr wohl sachgemäß.
Update:
§25 PartG greift meines Erachtens überhaupt nicht.
Als Einzelratsmitglied erhalte ich Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder (dies ist mein privates Geld), wie jedes andere Ratsmitglied auch. Was ich damit mache, bleibt mir überlassen. Ob ich dafür lecker essen gehe oder einen Bus kaufe, ist allein meine Entscheidung.
Darüber hinaus erhalte ich persönlich die oben genannten Zuwendungen, die ich ausschließlich für Ratsarbeit verwenden darf. Genau das mache ich auch.
Auch hier spielt §25 PartG meines Erachtens überhaupt keine Rolle.
Eine genaue Auflistung über die Einnahmen als Einzelratsmitglied und die Ausgaben, die ich bisher für Ratsarbeit getätigt habe, können hier nachgelesen werden:
Jetzt nochmal zum Bus: der Bus wird ausschließlich für Ratsarbeit genutzt, d.h. Bürgersprechstunden und Stammtische (auf denen Ratsarbeit vor- und nachbereitet wird).
Ich verwende den Bus ansonsten nicht. Weder fahre ich damit zu Parteiveranstaltungen, noch verwende ich den Bus privat.
Der Bus wurde mit Piratenparteilogo und entsprechender Internetadresse (das Hosting zahle ich übrigens auch aus privater Tasche) gestaltet, damit der Bürger erkennen kann, das ich als Ratsmitglied natürlich Politik im Sinne der Piratenpartei mache. Dies halte ich für legitim. Ich hätte natürlich auch “Markus Wetzler, Einzelratsmitglied” darauf schreiben und mein Foto aufdrucken lassen können, aber wie soll Ratsarbeit dann mit der Piratenpartei in Verbindung gebracht werden können?
2. Update:
Rechtsgrundlagen
Parteiengesetz:
§ 25 Spenden
(2) Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind:
1. Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen und -gruppen sowie von
Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen;
Dienstleistungen, die die Mitglieder außerhalb eines Geschäftsbetriebes üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung stellen, bleiben als Einnahmen unberücksichtigt. Ein Kostenersatz bleibt hiervon unberührt.