Anträge Kommunales Ratsarbeit

Piratenanträge zur Neuregelung der Vergabeordnung allesamt abgelehnt

Die Rheinische Post berichtete am 27. März 2015, das die Vergabeordnung der Stadt Kaarst neu geregelt werden sollte.

“Es geht um Wirtschaftlichkeit, Transparenz und um die Verhinderung von Korruption,” wird die Verwaltung zitiert. Ob die neue Vergabeordnung geignet ist, den Ansprüchen gerecht zu werden, darüber mag sich der Leser unseres Blogs ein eigenes Bild machen.

Wir Piraten haben diverse Änderungsanträge gestellt, die allesamt abgelehnt wurden.

Im Folgenden haben wir sowohl die alte Vergabeordnung verlinkt, den Verwaltungsentwurf für die neue Vergabeordnung, unsere Änderungsanträge, die Stellungnahme der Verwaltung zu unseren Änderungsanträgen, unser Statement zur Stellungnahme der Verwaltung, sowie unseren Redebeitrag in der betreffenden Ausschussitzung.

Vergabeordnung alt

Verwaltungsentwurf Neu

Änderungsanträge Piratenpartei

Stellungnahme der Verwaltung zu unseren Änderungsanträgen

Unser Statement zur Stellungnahme der Verwaltung:

§ 1 Abs. 1 – kann man rauslassen, für eventuelle zukünftige Einrichtungen dieser Art, müsste die Vergabeordnung aber nicht erneut angepasst werden
§ 2 (1) b – Stellungnahme der Verwaltung nicht nachvollziehbar – auf Argumentation
nicht eingegangen, die Stellungnahme impliziert, dass es egal sei, was der
HWFA oder der Rat entscheidet.
§ 2 (1) c – Stellungnahme der Verwaltung nur TEILWEISE nachvollziehbar (2. Teil)
§ 2 (1) d – Stellungnahme der Verwaltung nachvollziehbar, wenn die
Vergabevorschläge nicht nur der Rechnungsprüfung vorgelegt, sondern
auch von der Rechnungsprüfung abgenickt worden sind
§ 2 a – Stellungnahme der Verwaltung NICHT nachvollziehbar – Es geht
hier nicht um zusätzliche Beschlüsse, sondern lediglich um den
einheitlichen Aufbau und den grundsätzlichen Inhalt von
Beschlussvorlagen. Der geforderte Aufbau der Informationen hat auch
keine datenschutzrelevanz, da hier keine personenbezogenen Daten
gefordert werden. Die momentan existierende Struktur, wie
Informationen an die Ratsmitglieder kommuniziert werden, ist ja gerade
nicht für eine gewissenhafte Entscheidung ausreichend, weil sie die
wesentlichen, im Änderungsantrag genannten Basis-Informationen, nicht
oder nicht immer enthält. Ein strukturierter, einheitlicher
Informationsaufbau, sowohl in den Beschlussvorlagen, als auch im
Internet ist deshab aus meiner Sicht unerlässlich.

§ 5 Abs. 1 – Hier wäre es dann aber notwendig, ein Verfahren zu
etablieren, ob die Vertragspartner die geforderten Kriterien
– die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW
– umweltfreundliche Produkte oder Verfahren
– ein (vergabespezifischer) Mindestlohn
– die Festlegung von repräsentativen Tarifverträgen im ÖPNV
– die verbindliche Beachtung von Aspekten des Umweltschutzes und der
Energieeffizienz
– die verbindliche Beachtung von sozialen Aspekten
– die Beachtung von Aspekten der Frauenförderung sowie
– die Beachtung vergaberechtlicher Grundsätze unterhalb des
EU-Schwellenwertes nunmehr aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 3
TVgG NRW).
auch tatsächllich einhalten und einen periodischen Bericht über die
durchgeführten Kontrollen zu erstellen und dem Rat zur Verfügung zu
stellen.

Zu Absatz 3) Firmen die nach 3maliger Aufforderung kein Angebot
abgeben, nicht mehr anzuschreiben, hat nichts mit Diskirminierung zu
tun, sondern ermöglicht anderen Firmen, die sonst nicht angeschrieben
werden, auch mal ein Angebot abzugeben. Ggf. kann man hier eine
Regelung finden, dass „rotiert“ werden muss.

§ 5 Abs. 4 – Stellungnahme der Verwaltung NICHT nachvollziehbar – Es
geht hier lediglich um Freihändige Vergaben. Auf den 2. Absatz des
Änderungsvorschlages wird gar nicht eingegangen. Wenn bereits jetzt
schon auswärtige Unternehmen regelmäßig angeschrieben werden, ok, wenn
nicht, ist der 2. Absatz sinnvoll, um Aufträge an Subunternehmer und
damit Mehrkosten zu verhindern.

§ 5 Abs. 5 – Stellungnahme der Verwaltung nur teilweise
nachvollziehbar – in der Dienstweisung wird von einem 4-Augen-Prinzip
„Soweit möglich und vertretbar“ gesprochen.

§ 6 Abs. – Hier geht es darum, jegliche Dokumentation aller
Auftragsvergaben zur besseren Nachvollziehbarkeit für Rats- und
Ausschussentscheidungen und Ausschreibungsverfahren dem Rat
einheitlich strukturiert und vollständig in digitaler Form zur
Verfügung zu stellen, ggf. mindestens aller Vergaben ab einem Volumen
von 25000 €. Der Antrag ist datenschutzrechtlich nicht relevant, da er
bereits fordert, die Unterlagen anonymisiert zu erstellen.

Unser Redebeitrag im HWFA:

Antragsvorstellung Vergabeordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

durch unsere Änderungsanträge zum Entwurf der neuen Vergabeordnung
wollten wir vor allem eine Diskussion anstoßen und die anderen
Ratsparteien dazu anregen, den Bedarf für Änderungen im
BeschaffungsProzess festzustellen.

Leider hielt sich die Anzahl der Rückmeldungen auf unsere Vorschläge
bisher sehr in Grenzen, weshalb ich zunächst einmal von den anderen
Parteien gerne ein allgemeines Meinungsbild einholen möchte, wie sie
im allgemeinen zu den Änderungsanträgen stehen und ob sie sich
vorstellen können, den einen oder anderen Änderungsantrag positiv zu
beschließen.

Die politischen Vorgaben, wie mit Vergaben seines der Verwaltung
umzugehen ist, ist ein wichtiges Thema, doch möchte ich, wenn unsere
Vorschläge keine Resonanz finden würden, die Sitzung nicht unnötig in
die Länge ziehen.


Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,

das Sie unsere Änderungsanträge im allgemeinen nicht für
zustimmungsfähig halten, ist völlig in Ordnung. Das ist Ihr gutes
Recht. Das Sie aber bisher keine eigenen Vorschläge eingebracht haben
(bis auf die beiden Anträge der CDU), überrascht mich doch sehr.

Läuft denn bei der Auftragsvergabe in Kaarst alles zu Ihrer vollsten
Zufriedenheit?

Sehen Sie denn keinen Bedarf dafür, über das hinauszugehen, was die
Verwaltung Ihnen vorschlägt?

Reicht Ihnen als Ratsmtitglied der Umfang und die Struktur der
bereitgestellten Informationen zu Ausschreibungen für eine
gewissenhafte Entscheidung aus?
Halten Sie das Vergabeverfahren insgesamt für transparent genug?
Brauchen wir spezielle Maßnahmen zur Korruptionspräventation?
Brauchen wir ein effektives Kostencontrolling?

Ist das anscheinend wirtschaftlichste Angebot auch tatsächlich das
wirtschaftlichste Angebot?
Berechnet man beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen mit ein, wenn
auswärtige Unternehmen leicht günstigere Angebote unterbreiten als
hiesige Unternehmen?

Sind Leistungsbeschreibungen ausreichend definiert oder sind durch
nicht ausreichende Leistungsbeschreibungen Angebote hinsichtlich des
Wirtschaftslichkeitsgebotes schwierig bis gar nicht vergleichbar?

Wie wichtig ist Ihnen die Umsetzung der Vorgaben aus dem Tariftreue-
und Vergabegesetz?

Welche Vorschläge unterbreiten Sie, um nachvollziehen zu können, ob
die Gesetzesvorgaben auch tatsächlich alle eingehalten werden sowohl
von der Verwaltung als auch von den Auftragnehmern?

Man wundert sich, wenn Kosten plötzich aus dem Ruder laufen (GGS
Vorst) und sucht einen Unschuldigen.

Der Schuldige, ist hier m. E. nicht die Verwaltung in erster Linie,
sondern die Politik, welche es versäumt der Verwaltung eine klare
Richtlinie, die über Gesetze hinausgehen, vorzugeben, eine Strategie,
nach der Vergaben grundsätzlich durchzuführen sind.

Die kleinste Partei im Rat hat Vorschläge gemacht.

Was schlagen Sie vor?

Die Verwaltung hat zu den Vorschlägen Stellung bezogen, aufgrund der
Stellungnahme werde ich einige der eingebrachten Anträge zurückziehen.
Ansonsten bitte ich um separate Abstimmung der verbleibenden
Änderungsanträge.

Vielen Dank."

Folgende Änderungsanträge haben wir nicht zur Abstimmung gebracht:

§ 3 Abs. 1 – zurückziehen
§ 5 Abs. 3 – zurückziehen
§ 5 Abs. 6 – zurückziehen
§ 5 Abs. 7 – zurückziehen
§ 5 Abs. 8 - zurückziehen
§ 5 Abs. 9 - zurückziehen
§ 5 Abs. 10 – zurückziehen