Laut § 43 (1) der Gemeindeordnung NRW sind Ratsmitglieder “verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden.”
An einem praktischen Beispiel zeigen wir heute, dass sich die wenigsten Parlamentarier daran halten und sich dem sogenannten Fraktionszwang unterwerfen.
So wurde am vergangenen Donnerstag im Bau- und Umweltausschuss unter Tagesordnungspunkt 7 von den Anwesenden beraten, ob eine amerikanische Eiche auf der Sportanlage Büttgen gefällt werden soll, oder nicht.
Im Laufe der Beratung stellte sich heraus, das eine Fällung durchaus sinnvoll erscheint und alle Anwesenden waren dieser Meinung.
Auch die Vertreter der Grünen.
Da diese aber in ihrer Fraktionssitzung den Auftrag erhalten haben, zwingend gegen die Fällung zu stimmen, unterwarfen sie sich dem Votum der Fraktion und stimmten gegen ihre Überzeugung, die sie in der Debatte erlangten.
Wir fragen uns, was lange Diskussionen bringen, wenn die Meinungen aus den Fraktionssitzungen unumstößlich sind und richtige und wichtige Argumente der Gegenseite und der Verwaltung letztendlich bei der Abstimmung nicht ins Gewicht fallen?
Wir Kaarster Piraten sind konsequent gegen Fraktionszwang und stimmen so ab, wie es die Gemeindeordnung verlangt: zum Wohl der Öffentlichkeit.
Liebe Grüße
Markus Wetzler
Ratsmitglied der Piraten im Kaarster Stadtrat
Laut § 43 (1) der Gemeindeordnung NRW sind Ratsmitglieder “verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden.”
An einem praktischen Beispiel zeigen wir heute, dass sich die wenigsten Parlamentarier daran halten und sich dem sogenannten Fraktionszwang unterwerfen.
So wurde am vergangenen Donnerstag im Bau- und Umweltausschuss unter Tagesordnungspunkt 7 von den Anwesenden beraten, ob eine amerikanische Eiche auf der Sportanlage Büttgen gefällt werden soll, oder nicht.
Im Laufe der Beratung stellte sich heraus, das eine Fällung durchaus sinnvoll erscheint und alle Anwesenden waren dieser Meinung.
Auch die Vertreter der Grünen.
Da diese aber in ihrer Fraktionssitzung den Auftrag erhalten haben, zwingend gegen die Fällung zu stimmen, unterwarfen sie sich dem Votum der Fraktion und stimmten gegen ihre Überzeugung, die sie in der Debatte erlangten.
Wir fragen uns, was lange Diskussionen bringen, wenn die Meinungen aus den Fraktionssitzungen unumstößlich sind und richtige und wichtige Argumente der Gegenseite und der Verwaltung letztendlich bei der Abstimmung nicht ins Gewicht fallen?
Wir Kaarster Piraten sind konsequent gegen Fraktionszwang und stimmen so ab, wie es die Gemeindeordnung verlangt: zum Wohl der Öffentlichkeit.
Liebe Grüße
Markus Wetzler
Ratsmitglied der Piraten im Kaarster Stadtrat