Im heutigen Schulausschuss werden aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Schhule und Weiterbildung des Landes NRW die Staffelungen der Elternbeiträge neu beschlossen.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht folgende Staffelungen vor:
Jahresbruttoeinkommen:
bis 20.000 € - 0 € Beitrag
bis 25.000 € - 28 €
bis 37.000 € - 68 €
bis 49.000 € - 96 €
bis 61.000 € - 130 €
über 61.000 e - 170 €
Die Forderung nach einer Streichung aller Elternbeiträge, wie es in
unserem Wahlprogramm steht, haben die Piraten nicht aus den Augen
verloren.
Allerdings würde ein solcher Antrag momentan überhaupt keine Aussicht auf eine
erfolgreiche Abstimmung (in der derzeitigen Haushaltssituation) im Schulausschuss oder im Stadtrat haben.
Darum halten wir die Entlastung der Eltern mit niedrigeren Einkommen
für einen ersten, aber wichtigen Schritt, in die richtige Richtung.
Dementsprechend haben wir folgenden Antrag zur Sache gestellt:
Sehr geehrter Herr Finger,
bitte berücksichtigen Sie im heutigen Schulauschuss folgenden
Antrag zur Sache zu TOP 2.3 / Änderung der Satzung zur Erhebung
der Elternbeiträge, und lassen diesen vom Gremium abstimmen.
Antragstext:
Die Staffelung in der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge in §
3 Abatz 2 soll anstatt der in der Beschlussvorlage vorgeschlagenen
Beträge, folgende Beträge enthalten:
Jahresbruttoeinkommen: Monatlicher Beitrag:
bis 40.000 € 0 €
bis 45.000 € 35€
bis 60.000 € 70 €
bis75.000 € 90 €
bis 90.000 € 110 €
bis 105.000 € 130 €
bis 120.000 € 150 €
über 120.000 € 170 €
Begründung:
Eine solidarische Gemeinschaft sollte grundsätzlich die Familien
mit niedrigeren Einkommen finanziell entlasten. Dies wird mit der
von mir vorgeschlagenen, geänderten Staffelung eher gewährleistet,
als die Satzungsentwurf enthaltenen Staffelung.
UPDATE VOM 26.02.2015:
Der Schulausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung über unseren Antrag diskutiert. Zunächst haben sich die Fraktionen geeinigt, die von der Verwaltung vorgeschlagene Staffelung zu verabschieden, wollen die Anregung der Piraaten aber im Hinterkopf behalten, und die Staffelung ggfs. später anpassen.
Eine Entlastung der niedrigeren Einkommen halten viele wohl für
sinnvoll. Allerdings würde die von uns vorgeschlagene Staffelung
deutlich weniger Einnahmen bedeuten. Hinsichtlich der
Haushaltskonsolisierung momentan also schwierig. Man will nach
geeigneten Lösungen suchen.