Allgemein Kolumne Kommunales Protokolle Ratsarbeit

Luna`s Protokoll Service: HWFA vom 22.01.2015

Öffentlicher Teil

2. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

keine Fragen

TOP 3 Stärkungspaktgesetz

Herr Wacker berichtet: Status des Beschwerdeverfahrens: 72 Komunen klagen gegen die Solidaritätsumlage. 13 Komunen sind 2015 erstmalig betroffen, die anderen Komunen auch schon 2014. 2/3 der Komunen die betroffen sind haben sich insgesamt beteiligt. Das Verfahren wurde vor über einem Jahr angestoßen. Federführend sind Mohnheim, Düsseldorf, Langenfeld, Ratingen, Klettenberg. Man kann nicht mit allen 72 Komunen alles im Detail besprechen. Fachleute wurden ebenfalls herangezogen. Frau Prof. Ferber (Dozentin u.a. in Speyer) hat ein finanzwissenschaftliches Gutachten erstellt, Herr Prof. Kirchhoff (Verfassungsrichter a.D.) bzgl. verfassungsrechtlicher Fragen (allgemein schleichende Steigerung der Umlagen und Eingriff in die komunalen Finanzen, Verhältnis Land und Komune auf sachlichen Grundlagen). Anfang Dezember sind die Verfassungsbeschwerden eingereicht worden. 1. Verfassungsbeschwerde in Münster und 2. Verfassungsbeschwerde in Karlsruher (falls man in Münster nicht erfolgreich ist). Fokus zur Zeit auf Münster. Beschlusslage innerhalb der Klägergruppe war Dezember und Kaarst war da aufgrund fehlenden Beschluss nich involviert.

Kaarst wurde 2015 erstmalig zum Soli herangezogen. (ca. 600.000 Euro). Das Land gab die Zusage, dass alle Komunen gleich behandelt werden bzgl. des zu erwartenden Urteils in Münster für die Beschwerde in 2015. Daher haben letztlich die 4 Komunen die Beschwerde eingereicht, aus unterschiedlichen Gründen. Frühstens 2016 wird über die Verfassungsbeschwerde entschieden werden. Die gleichbehandlung der Komunen soll für 2015 und 2016 gelten. Die rechtliche Verbindlichkeit erstreckt sich nur auf die Komunen die vertreten werden. Würden die nicht vertretenden Komunen nicht vom Land ebenso behandelt werden, würde dies ein grober Verstoss gegen die Gleichbehandlung darstellen. Das Land wollte keine vorläufigen Bescheide ausstellen. Der sichere Weg ist daher auch selbst Beschwerde einzureichen. Wenn das Land sagt, alle Komunen gleich zu behandeln sollte der Minister angeschrieben werden, um sich dort eine konkrete Zusage der Gleichbehandlung auch für Kaarst einzuholen.

Jetzt wurde eine Frage gestellt, ob der Vertreter mit dem Land einen Deal eingegangen ist bzgl. der Zusage der Gleichbehandlung und was er dem Land angeboten hat, was eventuell die Position von Kaarst schwächen könnte. Der Vertreter sagt, dass kein Deal eingegangen wurde, sondern das die Zusage auf Gesprächen beruhte.

Jeder Komune sind teuerliche Erträge zugewiesen. 1. Grundsteuer, 2. Umsatzsteuer 3. Gewerbesteuer 4. Einkommenssteuer. Die Örtlichkeit dieser Steuern ist verfassungsrechtlich gegeben. Die Umlage dockt dort an einem Teil an, dem Überfluss. Die fiktive Einnahme übersteigt den fiktiven Bedarf, welchen die Umlage abschöpft. Dadurch verändert sich die örtlichkeit dieser Steuern, da die Umlage in andere Komunen fließt, die nicht von den örtlichen Einnahmen betroffen ist.

Allgemeine Grundlage der Klage:

Eine Umlage kann sich am gesamten Steuereinkommen festmachen, aber nicht nur an einen bestimmten Teil nämlich den örtlichen Steuereinahmen.

Finanzwissenschafliche Grundlagen der Beschwerde

1. Die Soli-Umlage wird bei der Kreisumlage nicht berücksichtigt. d.h. bei der Kreisumlage wird man so behandelt, als ob man von der Komunalumlage nicht betroffen ist. Die Komunen die den Soli zahlen, stehen nach der Kreisumlage schlechter dar als vorher.

2. Jeder Euro der in der Gewerbesteuer eingenommen wird, wird zu 90% abgeschöpft. Dadurch wird die Verhältnismäßigkeit verletzt.

3. Der Statuspakt läuft seit 2012. Zunächst hatte das Land gezahlt, von dort wurde es an die Komunen weitergegeben. 2012 und 2013 waren die stärksten Komunen nicht betroffen. Engelskirchen und Spockhoevel haben es geschafft nach 2 Jahren Zahlungen aus dem Stärkungspakt wieder aus dem minus ins plus zu kommen. Diese beiden Komunen werden jedoch in 2014 nicht zur Umlage herangezogen, da das Gesetzt sagt, dass Komunen die vom Statuspakt profitierten, in der Zukunft nicht zur Umlage herangezogen werden dürfen, auch wenn die Erträge dieser Komunen steigen und sie herangezogen werden müssten.

CDU sagt, dass die Verwaltung beauftragt werden soll Klage einzureichen, wenn dass Land nicht die Erklärung abgibt, dass auch für Kaarst die Gleichbehandlung zu den Beschwerdeführern gegeben sein wird.

Grüne sagen, es solle abgewartet werden und erst mit dem Bürgermeister gesprochen werden, dader Bürgermeister bisher keine Notwendigkeit sah, sich vom Land eine solche Zusage geben zu lassen. Der Bürgermeister sollte dazu Stellung beziehen können. Daher sollte heute kein Beschluss dazu ergehen, da dies kein guter Stil sei.

Verwaltung sagt, dass der Bescheid im Februar ergehen wird und dann 1 Monat zeit zum Widerspruch besteht. Eine Zusage des Landes könne doch nur eine Willensbekundung sein und daher sollte eventuell Kaarst sich doch am Beschwerdeverfahren beteiligen. Es sei denn der Festsetzungsbescheid sei unter Vorbehalt.

Herr Wacker sagt, dass die rechtssicherste Variante die Beschwerde ist. Man könne sich jedoch auch mit der Willensbekundung des Landes zufrieden geben.

Verwaltung fragt, warum 4 Komunen klagen.

Herr Wacker sagt, dass 4 Komunen Verfassungsbeschwerde eingereicht haben und 4 Komunen tatsächlich Klage eingereicht haben.

CDU möchte einen rechtssicheren Weg beschreiten. Es solle doch heute eine Entscheidung getroffen werden.

Grüne meinen, dass CDU jetzt in den Wahlkampfmodus gehen. Sie fragen, was mit den anderen Komunen ist. Herr Wacker solle doch bitte eine Empfehlung geben.

2014 gab es eine Zusage im Land, dass alle Komunen gleich behandelt werden. 55 Komunen betrifft diese Zusage des Landes, da sie von Herrn Wacker vertreten werden. In 2015 wird evtl. wieder eine Klage eingereicht werden, damit die Zusage auch für 2015 gilt. Diese Zusage gilt jedoch nur für die Komunen die vertreten werden. Kaarst hat sich an der Klage nicht beteiligt und fällt daher theoretisch nicht unter diese Zusage. Daher sollte Kaarst sich überlegen, ob sie klagen wollen. Auf jedenfall sollte sich Kaarst die Willensbekundung vom Land geben lassen.

SPD sagt, dass die CDU mal langsam machen soll. Der Bürgermeister soll erstmal beauftragt werden, die Willensbekundung beim Land einzuholen. Dann kann man immer noch Klage einreichen. Insgesamt solle die CDU alles so entspannt sehen wie die SPD dies tut.

CDU gibt jetzt eine kleine Zusammenfassung des Gesagten.

Die Vorsitzende sagt, dass sie begeistert wäre, wenn die Rednerliste jetzt bald geschlossen werden könnte.

Die LINKE sagt, zunächst sollte der logische Menschenverstand gelten. Man kommt dann auf den Widerspruch des Stärkungspaktgesetzt und dass die Komunen die bisher dagegen geklagt haben richtig entschieden haben. Eine Positionierung von Kaarst sollte daher an Schärfe nicht mangeln.

Piraten fragen, wie lang die Frist nach Bescheideingang ist.

Verwaltung sagt, dass die Verwaltung umgehen bescheid gibt, wenn der Bescheid eingeht und dann das ganze auch auf Dringlichkeit beschlossen werden kann, auch unter wahrung der Frist zur Klageeinreichung.

Jetzt folgt eine fachliche juristische Diskusion zwischen Grüne und CDU über die “Bestandskraft” im Antrag. CDU sagt, dass das ganze jetzt Kindergarten ist. Alles was Herr Wacker gesagt hat ist im Antrag vorhanden.

1. Abstimmung des Antrages der CDU bzgl. Vorgehen wie Herr Wacker empfohlen hatte. Zustimmung: 8 Ablehnung: 9 (Antrag abgelehnt)

2. Abstimmung das der Bürgermeister beauftragt wird beim Land eine Willensbekundung für Kaarst einzuholen bzgl. der Gleichbehandlung zu den klagenden Komunen Zustimmung: 9 Ablehnung: 0  Enthaltung: 8 (Antrag angenommen)

 

TOP 7 Antrag der Fraktion SPD, Bündnis90/Grünen, FDP, Zentrum, UWG: Bürgerbüro

Bericht: 2 – 4 mal im Jahr gehen 2 städtische Mitarbeiter mit Laptop in 2 Altenheime. Dort können Schwerbehindertenausweise und Befreiung von der Ausweispflicht direkt erstellt werden. Alles andere kann dort nicht angeboten werden. Ca. 10-20 Personen nutzen pro Besuch diesen Service. Es wird gut angenommen.

Frage Grüne: Soll dieser Service ausgebaut werden und welche Ausstattung wird benötigt ? Antwort: Ausstattungen sind eh vorhanden (Laptop). Bisher wird die Hälfte der Altenheimbewohner in Kaarst erfasst und natürlich sollen mittelfristig auch alle anderen erfasst werden. Betriebwirtschaftlich zeigt sich kein Nutzen für die Stadt Kaarst durch diesen Service, da der Service grundsätzlich keine Entlastung für das Bürgerbüro schafft. Das ganze Konzept beruht auf den Vorschlag des Wahlausschusses, es wird sehr gut angenommen. Die Altenheimbewohner freuen sich über diesen Service. Es wird natürlich nur eine geringe Dienstleistung im Altenheim angeboten. (Keine Passverlängerung/Neuausstellung) Man kannn diesen Service auch nicht mobiles Bürgerbüro nennen.

Grüne sagen, dass man prüfen solle, ob ein mobiles Bürgerbüro z.B. in Vorst mit wenig Aufwand umsetzbar ist.

Verwaltung sagt, dass sie dies natürlich prüfen können.

 

TOP 4 Neufassung der Vergabeordnung

Antrag der Piraten und CDU liegen vor.

Vorsitzende sagt, dass der Antrag der Piraten sehr umfassend ist und klugerweise dieser auch die Rückgabe der Beratung in die Fraktionen beinhaltet.

1. Antrag CDU

1. §3 Abs. 5 (alt) wird inhaltsgleich als §2 Abs. 3 (neu) übernommen

2. §4 Abs. 4 (alt) wird inhaltsgleich als §3 Abs. 4 (neu) übernommen

3. Die Neufassung der Vergabeordnung ist so zu modifizieren, dass ab einem Auftragswert von 250.000 Euro eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt wird.

Vorsitzende sagt, dass Frau Dr. Johnen sich für die Verwaltung auf diesen Punkt vorbereitet hat. Frau Dr. Johnen sagt, dass das Bedürfnis nachvollzogen werden kann, einmal im Quartal über die Vergaben informiert zu werden. Die Transparenz steht da gegenüber der Umsetzbarkeit. Man soll bei 1 und 2 beim alten bleiben. Bei Punkt 3 möchte man wohl einer eventuellen Manipulation entgegen wirken. Eine gewisse Transparenz ist ja gegeben, da öffentlich nach der Teilnahme von Firmen an der beschränkten Ausschreibung gefragt wird. Der ausschreibende Bereich muss zustimmen, sowie das Rechnungsprüfungsamt, so dass auch dadurch einer Manipulation entgegen gewirkt werden kann. Bei der beschränkten Ausschreibung kann man besser die Qualifikation der Firmen überprüfen, dass ist bei der öffentlichen Ausschreibung nicht gegeben. Den Ausschluss einer Firma bei einer Ausschreibung sich zu beteiligen ist bei der öffentlichen Ausschreibung viel enger gefasst. Daher ist es dann schwieriger eine Firma auszuschließen. Zudem ist eine öffentliche Ausschreibung arbeitsintensiver.

CDU erklärt, dass durch öffentliche Ausschreibungen auch sich Firmen beteiligen, die bisher durch die beschränkte Ausschreibung nicht berücksichtigt wurden.

Verwaltung sagt, dass das grundsätzlich richtig ist. Der Kreis von Firmen der sich an der beschränkten Ausschreibung beteiligt ist jedoch auch mal unterschiedlich.

SPD sagt, dass der Antrag der Piraten sehr umfangreich ist und daher es sehr gut ist, dass die Option besteht, dass man diesen Antrag in die Fraktionen mitnehmen kann, um diesen zu beraten. Durch die Ausführungen der CDU würde man auch diesen Antrag gerne mit in die Fraktionen zur Beratung nehmen.

Die Vorsitzende entschuldigt sich, dass die Piraten bisher zu ihren Antrag kein Rederecht bekommen haben und dieses jetzt nachgeholt wird.

Piraten sagen, dass es dankend angenommen wird, dass der Antrag zur Beratung in die Fraktionen mitgenommen wird. Auch stehen die Piraten fachlich gerne zur Verfügung.

Verwaltung sagt, dass Bundes- und Landesrechtliche Regelungen in Massen bestehen, so dass eigentlich die Komunen keine eigene Vergabeordnung brauchen. Kaarst macht dies trotzdem. Natürlich hat der Rat ein Interesse über die Vergaben informiert zu werden. Jedoch ist dies einegtlich nicht notwendig. Der Antrag der Piraten macht eine Korruptionskontrolle mit diesen Antrag. Mit dem Antrag hat man einen Informationsgewinn, aber keine Koruptionskontrolle. Der Rat kann aus rechtlichen Gründen einer Vergabe nicht widersprechen.

SPD fragt, ob die Inhalte des Piratenantrages der bestehenden Rechtssprechung widerspricht ?

Verwaltung sagt, dass das bisher nicht überprüft werden konnte, da der Antrag der Piraten zu umfangreich war. Bis Ende Februar wäre es möglich den Antrag der Piraten zu überprüfen.

Abstimmung das beide Anträge in die Fraktionen verwiesen werden und die Verwaltung den Inhalt des Antrages der Piraten überprüft. Zustimmung: einstimmig

 

TOP 5 Bericht zum Jahresabschluss

Fragen dazu können im nächsten HWFA, oder im Anschluss beantwortet werden.

 

TOP 6 Offener HotSpot in der Stadtmitte

Beschlussvorlage der Fraktionen: Die Firma Cityguid wird mit der Einrichtung einer Stadt App inklusive 360 Grad Panorama Rundgang sowie der Einrichtung eines HotSpots im Bereich des Marktplatzes beauftragt.

Grüne sagen, dass sie vor über 2 Jahren den HotSpot beantragt haben und es schön ist, dass man jetzt dazu etwas beschließen kann.

CDU und Grüne sagen beide, dass man den Punkt streichen solle im Antrag, das Projekt Freifunk nicht weiter zu verfolgen. Es würde damit eine Tür zugeschlagen werden, was bedauerlich ist. Noch sind Fragen offen im Bereich Freifunk, die noch beantwortet werden sollten.

Verwaltung sagt, dass man mit dem Cityguid einen Vertrag eingeht und das Thema Freifunk dann eine Vertragsverletzung darstellen könnte.

Piraten sagen, dass man mit Freifunk dass gesamt Stadtgebiet abdecken kann. Beim HotSpot nur einen kleinen Bereich in Kaarst. Da Freifunk Provider ist, besteht keine Störerhaftung. Ein Exklusivrecht steht sicher nicht im HotSpotvertrag drin, da diese ja nur einen kleinen Bereich abdecken können. Im Bereich Citymap besteht interesse an der Frage, welche Berechtigungen diese App verlangt. Wenn der Nutzer diese App nutzt könnte der Bereitsteller der App auf die Daten des Nutzers zugreifen können. Welche personenbezogenen Daten werden benötigt, wie werden diese verarbeitet und welche Datenschutzrechtlichen Bestimmungen bestehen und wurden diese bereits geklärt.

Verwaltung sagt, dass man davon ausgeht, dass dies geprüft wurde. Auch andere Komunen arbeiten mit dieser Firma zusammen. Man kann die Fragen nicht beantworten, da man es nicht weiß. Insgesamt macht das Unternehmen einen seriösen Eindruck. Man geht davon aus, dass wie bei anderen HotSpots die Datenschutzlage gegeben ist. Sollte dem nicht so sein, so geht man davon aus, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Verwaltung bittet darum, dass die Fragen der Piraten der Verwaltung zukommen gelassen werden, um diese dann beantworten zu können

Abstimmung über Umsetzung der City-App und das der Satz “Freifunk wird nicht weiter verfolgt” gestrichen wird Zustimmung: einstimmig

Folgendes ging schriftlich u.a. an die Verwaltung

Ich möchte mich bei allen Fraktionen dafür bedanken, dass sie
beantragt haben, den Satz “Freifunk soll nicht weiter verfolgt
werden” zu streichen.

Zum kommerziellen Angebot für den WLAN-Hotspot hätte ich noch einigeFragen:

Welche speziellen Berechtigungen verlangt die App?

Welche Daten sind bei der Registrierung zu erfassen?

Wie sind die Datenschutzbestimmungen?, d.h. wie werden die Daten
weiter verarbeitet?
Welche Daten gibt die App an wen weiter?

Müssen AGB vom Benutzer akzeptiert werden?

Wenn er sie nicht akzeptiert, kann das WLAN nicht von allen Bürgern
genutzt werden.

Ein solches WLAN ist also nicht vollkommen frei, auch wenn die Nutzung als kostenlos verkauft wird, denn der Kunde ist das Produkt, der mit seinen Daten bezahlt.

Vorteile von Freifunk: nicht nur das Rathaus, sondern bei einer
entsprechenden Beteiligung von Unternehmen und Bürgern kann das
gesamte Stadtgebiet abgedeckt werden (in Driesch wird die Performance entsprechend gering sein).

Dieses Projekt kann auch ohne Beteiligung der Stadt umgesetzt werden, allerdings wäre es bedeutend einfacher, wenn sich die Stadt analog zu Dormagen und Arnsberg verhält und das Thema im Arbeitskreis Informationstechnologie einmal mit der notwendigen Geduld und Sachkenntnis behandelt.

TOP 8a Ausbau U3 Betreuung Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018

Verwaltung erklärt, dass Kaarst den Bedarf an 4 weiteren Gruppen hat. 1 Gruppe kann im Osten realisiert werden. Evangelische Kirche möchte sich an den Kosten beteiligen, 180.000 Euro Fördermittel können dafür dann abgerufen werden, den Rest muss die Stadt Kaarst dazu tuen. Weitere 3 Gruppen müssen dann noch geplant werden, gerne auch in der Stadtmitte. Um auch die restlichen Fördermittel abzurufen, ist jetzt die Zeit für die Planung und Antragstellung zu knapp.

Verwaltung möchte den Beschluss dafür, dass die Stadt Kaarst auf Fördermaßnahmen verzichten darf.

SPD bezeichnet es als Sternstunde, dass die Verwaltung mal auf Fördermittel verzichtet

Abstimmung: Zustimmung: einstimmig