Aktionen Kommunales Ratsarbeit

Luna’s Service: Protokoll des HWFA vom 23.10.2014

TOP 2 Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

keine Fragen

TOP 3 Vorstellung des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung

(Zu diesem TOP sind die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ebenfalls eingeladen !)
Hr. Moormann sagt, dass jeder seine Einstellung zu Prüfungen kenne, es kann nicht gut genug geprüft werden. Es werden Fachleute begrüßt, mit ner Menge geklopfe. Herr Moorman bedankt sich für viele Arbeit die geleistet wurde. Der Landesinspektor bedankt sich für die angemessene Begrüßung. Alle 5 Jahre kommt die DPA in Städte um diese zu prüfen. Dadurch wird ein Überblick über die kommunale Arbeit gesammelt und gebündelt. Die guten Erkenntnisse werden dann in die Städte zurückgespiegelt. Besonders interessiert der Bereich Steuerung d.h. Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Rat. Es geht dabei nicht um Rankings, sondern wo kann man von anderen lernen. Wo liegen die Risiken, wie kann man mit ihnen umgehen und kann man diese steuern. In Kaarst sind wir in einer glücklichen Situation. Der Landesinspektor leitet an Hr. Breitenbach über. (Es folgt ein Powerpoint Vortrag)
– Was will die GPA NRW ? Haushaltssituation analysieren, Risiken aufzeigen, Haushaltskonsilidierung unterstützen, Handlungsempfehlungen aussprechen.
– Wie geht die GPA NRW vor ? Prüfung auf vergleichender Basis, GPA-Kennzahlenset, GPA-Benchmark, KIWI
– KIWI Haushaltssituation: 3 es besteht Handlungsbedarf, Sicherheit und Ordnung: 2, Tagesbetreuung für Kinder: 4, Flächenmanagement Schulen und Turnhallen: 3, Grünflächen: 2
Bester Wert ist 5
– Ausgangssituation der Stadt Kaarst: Bevölkerungsentwicklung: unter dem Durchschnitt (Es werden immer mehr ältere Bürger auf die die Stadt sich einstellen muss), Kaufkraft pro Einwohner: außerordentlich hoch (d.h. die Bürger können stärker finanziell belastet werden),
– Themen: zur Prüfung allgemein, Finanzen, Personalwirtschaft und Demographie, Sicherheit und Ordnung, Tagesbetreuung für Kinder, Schule, Grünflächen, Fazit
– Finanzen: Strukturelle Haushaltssituation: Seit 2007 3x Jahreüberschüsse, 3x Jahresfehlbeträge, Ausgleichsrücklage in 2015 verzehrt, bis 2017 rd. 18 Mio. Euro oder 12,4 % des Eigenkapital verzehrt, strukturelles Ergebnis von -3,2 Mio. Euro bei einem Haushaltsvolumen von 87 Mio. Euro, Solidaitätsumlage erhöht künftig den nachhaltigen Konsilidierungsbedarf, Haushalt durch nicht direkt steuerbare Erträge stark beeinflusst, Überdurchschnittliche Eigenkapitalquoten, Vergleichsweise niedrige allgemeine Deckungsmittel
Fazit: Die Stadt Kaarst hat Konsilidierungsdruck von 3,2 Mio. Euro, überdurchschnittliches Eigenkapital, Maximalwert bei der Einkommenssteuer
– Verbindlichkeiten: Kaarst plant weitere Kreditaufnahmen, sie belasten künftig das strukturelle Ergebnis durch höhere Zinsaufwendungen (Vervierfachung der Verbindlichkeiten geplant)
– Risiken für die Haushaltswirtschaft: höhere Tarif- und Preissteigerungen als geplant, Investitionsbedarf im Infrastrukturvermögen, Solidaritätsumlage nach dem 2. Stärkungspaktänderungsgesetz, Erträge werden grundsätzlich vorsichtig geplant, Risikoanalyse im Haushalt ist vorbildlich, GPA berechnet exemplarisch Risiken aus höheren Preis- und Tarifsteigerung (Es stehen Investitionen im Bereich Straßenbau an, nach dem heutigen Zustand der Strassen zu urteilen)
– Risikoszenario: Treten die Risiken ein, kann der Haushalt in 2017 nicht abgefedert werden. Es muss eine Risikoanalyse gemacht werden.
– Konsilidierungsmöglichkeiten Empfehlungen: Straßenbaubeiträge (Wirtschaftswege berücksichtigen, Beitragsanteile anheben), Gebühren (öffentlichen Anteil bei Friedhofsgebühren reduzieren z.Zt. 27%, bei der Kalkulation Unterhaltungsaufwendungen der Grünanlagen zugrunde legen), Steuern (Realsteuerhebesätze anheben, Vergnügungssteuersatzung auf neue Bemessungsgrundlage umstellen), Gebäudeportfolio: (Kostendeckende Mieten für das Jugendzentrum und die vermieteten Kindertageseinrichtungen, Kostenbeteiligung der Sportstättennutzer, Benutzungsgebühren für Veranstaltungsräume aktualisieren, Kostendeckende Miete für die Volkshochschule sorgt für Transparenz und Zuschussgerechtigkeit), Freiwillige Zuschüsse reduzieren (Kultur, Wohlfahrtspflege, Wirtschaftsförderung, Sportförderung)
Fazit: Die Stadt Kaarst hat aufgrund des Eigenkapitals Spielräume, die Ausgleichsrücklagen werden auf 16 Mio. angehoben jedoch in den darauffolgenden 3 Jahren wieder verzehrt.
– Personalwirtschaft und Demographie: 20% des Personals gehen in den nächsten 10 Jahren, Leitungskräfte und technische Mitarbeiter im Fachbereich III besonders betroffen, Empfehlung: Prognosen systematisch erstellen, Ziele zum Gegensteuern festlegen, Personalentwicklung lebensphasenorientiert ausrichten, Wissensmanagement einführen.
– Sicherheit und Ordnung: geringe Öffnungszeiten, lange Wartezeiten, Nebenstelle Büttgen (nur 4 Wochenöffnungsstunden, EDV, Räume, Ausstattung müssen vorgehalten werden) Empfehlung: Besucherströme und Fallzahlen messen, Angebot ausweiten, Stellenbedarf ausweiten)
Fazit: Durch den hohen Personalschlüssel kann der Sevice im Bürgerbüro ausgeweitet werden, Öffnungszeiten sollten überarbeitet werden.
Rechnerische Stellenpotenziale bei Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten sowie Personenstandswesen, hohe Personalaufwendungen je Stelle in beiden Bereichen, Finanzdaten können nicht umfassend analysiert werden Empfehlung: Stellenpotenzial im Personalstandwesen für die Nacherfassung ePR, Finanzdaten detailliert erfassen
Es könnten 1,5 Stellen in diesen beiden Bereichen eingespart werden
– Tagesbetreuung von Kindern: Kaarst trifft den Mittelwert (2870,00 € pro Tagesplatz), 25% Betreuungsquote für die unter 3 jährigen, Betreuungsbedarf über 45 Stunden in Kaarst ziemlich hoch, Elternbeitragsquote ist sehr hoch, hoher Anteil an Plätzen in kommunaler Trägerschaft mit Landeszuschüssen, geringe freiwillige Zuschüsse der Stadt Kaarst an freie Träger Fazit: Kaarst ist da positiv aufgestellt und liegt m Bereich der Bedarfdeckung
Empfehlung: freiwillige Leistungen nicht erhöhen, Zielgröße für Tagespflegeplätze neu festlegen (Bedarf prüfen)
– Schulen: Grundschulen: bereits zwei Schulgebäude aufgegeben, Flächenüberhänge nur an zwei Standorten (Schulgebäude sind räumlich überwiegend ausgelastet, Klassengröße bewegt sich im Minimumbereich), Schülerzahlen nur noch leicht rückläufig (aber zunehmender OGS-Anteil) Fazit: Kaarst hat die Schulen die es braucht
– Weiterführende Schulen: Gesamtschule gegründet (Schulzentrum wird ausgelastet, bauliche Maßnahmen notwendig ?), Flächenüberhänge nehmen zu (städt. Realschule, Georg-Büchner Gymnasium) Empfehlung: Ergänzende Nutzungen für Realschulgebäude, Gymnasium, Entwicklung Gesamtschule (Flächenbedarf begrenzen) mit Kooperationen z.B. VHS usw. Nutzer finden. Nicht genutze Fläche kostet der Stadt rund 100 € pro Quadratmeter.
– Schulsekretariate: hohe Aufwendungen bei allen Schulformen (Stellenbedarf alalytisch ermitteln, aber nicht fortgeschrieben, Fallzahlen ändern sich), Positiv: Dienstanweisungen vorhanden (Aufgaben eines Schulsekretariats sind verbindlich definiert) Empfehlung: Stellenbemessung regelmäßig aktualisieren
– Schülerbeförderung: sehr geringe Aufwendungen je Schüler (wenige Schüler werden befördert wenige Einpendler, kleines Stadtgebiet), Hohe Aufwendungen je befördertem Schüler (Jeder Grundschüler wird auf Antrag befördert, Spezialverkehr, viele Einpendler bei der Hauptschule) Empfehlung: Standard im Grundschulbereich überdenken
– Grünflächen: Organisation und Steuerung: keine strategische Herangehensweise (situative Entscheidungen), Datenbasis unzureichend (Strukturdaten, Fläche, Anzahl, nur eingeschränkt, Finanzdaten nicht verfügbar, keine Kostentransparenz
Empfehlung: Fachplanung zu Freiflächenkonzept verknüpfen, Ziee entwickeln, Datenbasis gezielt verbessern (Strukturdaten Grünflächen-Informationssystem, Kosten- und Leistungsrechnung Was kostet uns die Fläche objektbezogen und personenbezogen ?)
– Strukturen: Park- und Gartenanlagen (geringe Fläche, wenig pflegeintensive Bepflanzung, aber eher kleine Anlagen), Spiel- und Bolzplätze (zahlreiche eher kleine Anlagen, Spielgeräte unauffällig), Straßenbegleitgrün (geringe Flächen), Empfehlungen: Spielplatzbedarfsplanung entwickeln (Demographie, finanzielle Möglichkeiten, Standards), Konkrete Maßnahmen ableiten (zentrale größere Anlagen, Abbau nicht mehr genutzter Anlagen fortführen)
– Sportaußenanlagen: Vergleichsweise wenig Sportfläche je Einwohner (6 Anlagen mit sehr unterschiedlicher Auslastung), keine aktuelle Sportstättenbedarfsplanung vorhanden (Demografie, Sportverhalten, Platznutzung), Umstrukturierung begonnen Empfehlung: Sportstättenbedarfplan entwickeln (Demografie, finanzielle Möglichkeiten, Standards), Konkrete Maßnahmen ableiten (Schließung, Rückbau wenig genutzter Anlagen, Vereine noch stärker einbinden)
Fazit: Kaarst ist ein relevanter Wirtschaftsstandort und atraktiv für Neubürger, hohe Wirtschaftskraft und Kaufkraft der Einwohner die jedoch nicht im Haushalt ankommt, Freiwillige Leistungen auf dem Prüfstand – direkte wie indirekte Förderung, Auch auf der Ertragsseite Möglichkeiten ausschöpfen, Minimalwert bei den allgemeinen Deckungsmittel impliziert Hebesatzanpassungen.

Vortrag ist zuende !
SPD bedankt sich für den Antrag und nimmt die Empfehlungen mit in die Haushaltsberatung. Allerdings werden Entscheidungen in Kaarst zum Teil auch bewußt so getroffen wie sie getroffen werden.
CDU sagt, dass man auf Basis des Vortrages vorsichtig sein sollte neue Aufwendungen aufzunehmen.
Der Bericht kann jetzt vervielfältigt werden. Herr Morrman fragt, wann das Wort “Entwurf” weggenommen wird. GPA antwortet, dass jetzt die Stadt Kaarst kommentieren kann und dann in 4 Wochen könnte dies übergeben werden. Herr Moormann sagt, dass die Verwaltung keine Stellungnahme abgeben wird. Der Bericht soll nicht geschnitten oder geschönt werden, sondern so wie er ist allen zur Verfügung gestellt werden. Daher kann der Bericht sofort so veröffentlicht werden. Morgen soll der Bericht an alle Ratsmitglieder gesandt werden
(Wann er den Bürgern zur Verfügung gestellt wird, weiß ich hier an dieser Stelle leider nicht)

TOP 4 Bürgerantrag der Piratenpartei vom 16.09.2014: Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Rats- und Ausschusssitzungen

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss den Antrag abzulehnen.
Der Antrag lautet wie folgt:
a) die in der Rats- und Ausschusssitzungen verteilten Tischvorlagen, soweit sie die jeweiligen öffentlichen Teile betreffen, auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen
Antwort der Verwaltung:
Die Anregung wird vom Grundsatz her gerne aufgenommen. In der tatsächlichen Umsetzung ist jedoch zu berücksichtigen, dass für keine der genannten Sitzungen bereits vorher bekannt ist, ob und in welcher Anzahl Besucher erscheinen und ggf. auch Interesse an einer eventuell vorliegenden Tischvorlage haben. Die Verwaltung beabsichtigt daher zukünftig Tischvorlagen fünf zusätzlicher Exemplare für den öffentlichen Teil der jeweiligen Sitzung vorzuhalten, die an Besucher abgegeben werden können oder bei größerem Interesse als Ansichtsexemplar ausgelegt werden.
b) die jeweils diskutierten Tagesordnungspunkte (insbesondere auch während der Sitzung formulierten Änderungsanträge) im Wortlaut auf den Beamer abzubilden
Begründung zu a) und b) Für die anwesenden Gäste sind Diskussionen und Entscheidungen im Rat und in den Ausschüssen häufig nicht nachvollziehbar, weil Ihnen die Unterlagen (insbesondere in Form der Tischvorlage, welche nur den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden) nicht vorliegen und die jeweils diskutierten Anträge, Änderungsanträge und Anfragen nicht auf den Beamer in Wortlaut nachzulesen sind. Die im Ratsinformationsdienst zur Verfügung gestellten Unterlagen reichen zur öffentlichen Meinungsbildung nicht aus.
Antwort der Verwaltung: Soweit Tagesordnungspunkte oder Anträge der ordentlichen Tagesordnung angesprochen sind, stehen diese für alle interessierten Bürger vorab übder das Ratinformationssystem online und ausdruckbar zur Verfügung, so dass auch eine inhaltliche Verfolgung in der Sitzung möglich ist. Sollte es sich um Angaben aus einer Tischvorlage handeln, ist bei einer Umsetzung der unter a) beschriebenen Regelung eine entsprechende Informations ebenfalls gegeben. Soweit im Sitzungsverlauf Änderungsanträge formuliert werden, werden diese derzeit vom Ausschussvorsitz vor Abstimmung deutlich und ggf. wiederholt vorgetragen, bis sichergestellt ist, dass für alle Rats- oder Ausschussmitglieder – und somit auch interessierte Besucher – der neue Text zweifelsfrei verstanden ist, unter Umständen auch mitgeschrieben ist. Diese Praxis möchte die Verwaltung bebehalten, da alternativ für jede Rats- und Ausschusssitzung Technikausstattung und Personal für eine evtl. Beamer-Darstellung vergehalten werden müssen, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf.
c) die Bezeichnung der Tagesordnungspunkte (insbesondere auch während der Sitzungen formulierten Änderungsanträge) im Wortlaut auf dem Beamer abzubilden
Begründung: Mit einer Bezeichnung ” Antrag der XY-Fraktion vom MM.TT.JJJJ” können Gäste nichts anfangen. Es sollte zumindest erkennbar sein, um welches Thema es geht.
Antwort der Verwaltung: Bereits heute legt die Verwaltung Wert auf nachvollziebare und treffende Bezeichnungen der Tagesordnungspunkte. Bei Fraktionsanträgen wird zur Abgrenzungen gegen von der Verwaltung eingebrachten Tagesordnungspunkten auch die jeweiligen Fraktionen und das Antragsdatum benannt. Dies wird um eine inhaltliche Bezeichnung ergänzt, die die ursprüngliche Antragsüberschrift wörtlich oder sinngemäß übernimmt. Die Verwaltung bleibt weiterhin bemüht, mit diesem Vorgehen nachvollziehbare Tagesordnungspunktbezeichnungen bereitzustellen.
d) darauf hinzuwirken, dass die Sitzungsniederschriften (zumindest die Abstimmungsergebnisse, Wortbeiträge können später nachgereicht werden) zeitnah (innerhalb einer Woche) ins Ratsinformationssystem eingestellt werden.
Begründung: Rechtzeitige und unfassende Information der Ratsmitglieder, aber auch der Bürgerinnen und Bürger ist für eine sachgemäße Meinungsbildung und transparente Politik unabdingbar. Wenn Sitzungsniederschriften teilweise erst mehrere Monate später ins Ratsinformationssystem eingestellt werden, kann von einer rechtzeitigen und umfassenden Information nicht die Rede sein.
Antwort der Verwaltung: Die z.Z. gültige GO sieht vor, dass die Niederschrift innerhalb von 20 Arbeitstagen allen Ratsmitgliedern zuzuleiten ist. Diese Vorgabe wird in der Regel eingehalten. Krankheits- oder urlaubsbedingt, sowie in besonderen Einzelfällen kann es vorkommen, dass diese Vorgabe – insbesondere für Ausschüsse – nicht immer eingehalten werden kann. Die Frist 20 Arbeitstagen auf eine Woche zu reduzieren, ist aus Sicht der Verwaltung unter berücksichtigung der erforderlichen Arbeitsschritte – hierzu zählt insbesondere die Unterzeichnung der Niederschrift durch den jeweiligen Ausschussvorsitz – nicht realistisch. Eine ausschließliche Veröffentlichung von Abstimmungsergebnissen im Ratsinformationssystem ohne die übrigen Angaben einer Sitzungsniederschrift verstößt zum einen gegen die Vorgaben des §25 GO und widerspricht aufgrund der fehlenden weiteren Angaben gerade der im Bürgerantrag angestrebten transparenten und umfassenden Information. Eenfalls ist zu berücksichtigen, dass die zusätzliche Erstellung einer solchen “Vorab-Niederschrift” zusätzliche Arbeitszeit in Rat und Verwaltung binden würden. Soweit es in Einzelfällen zur Sicherstellung rechtzeitiger weiterer politischer Beratungen und Entscheidungen erforderlich ist, ist es auch heute schon geübte Prxis einzelne Beratungsergebnisse in Abstimmung mit dem jeweiligen Ausschussvorsitz auch vor Fertigung einer Sitzungsniederschrift für nachgeordnete Gremien bereitzustellen.
– Die Grünen haben einen alternativen Vorschlag gemacht
Herr Moormann sagt, eine begrenzte Anzahl von Vorlagen soll bereitgestellt werden und die Tagesordnung soll an die Wand gebeamt werden
Piraten stellen den Antrag vor.
Grünen sagen, dass sie ebenfalls der Meinung sind das die Verwaltung sich verbessern kann. Auch könne man ruhig mal mit dem Beamer häufiger arbeiten. Die Nachvollziehbarkeit der Tagesordnung ist verbesserungswürdig und dabei sollten die entsprechenden Schriftführer angesprochen werden. Die langen Bearbeitungsphasen liegen z.T. auch an der Disziplin der Ausschussvorsitzenden die das verändern können. Jeder soll in der Fraktion werden.
Zenrum sagt, das die Nachvollziehbarkeit im Antrag nicht da ist. Auf dem Antrag steht Piratenpartei Kaarst, obwohl dies ein Bürgerantrag ist.
Piraten sagen, dass in Zukunft Bürgeranträge in einer anderen Form gestellt werden.
Abstimmung: a) Tischvolagen: einstimmig angenommen b) auf dem Beamer Tagesordnung darstellen soweit technisch und personell zu vereinbaren: einstimmig angenommen c) Tagesordnungspunkte nachvolziehbar gestalten: viele dagegen, 7 Enthaltungen, d) Initiative zur Änderung der GO: einstimmig abgelehnt
Verwaltung gelobt Besserung bei der Formulierung der Tagesordnungspunkte

TOP 5 Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich
Abstimmung: Einstimmig angenommen

TOP 6 Änderung der städtischen Vergnügungssteuersatzung

Ich habe dazu leider jetzt keine Unterlagen.
Grüne: Tanzveranstaltungen gewerblicher Art: fallen darunter z.B. auch Abifeiern ? Lieber prüfen was genau unter Tanzveranstaltungen gewerblicher Art fällt. Besonders bemerkenswert sind die 12 Mio. € Einsätze Glückspiel in Kaarst, da wir ja nicht “klein Las Vegas sind”. Daher sollte man sich dies nochmal genau ansehen. Kaarst hat eine Vielzahl von Spielhallen, und grundsätzlich sollte über Prävention und Folgen gesprochen und nachgedacht werden.
CDU sagt, dass bzgl. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art kein Handlungsbedarf gesehen wird. Die umliegenden Kaarster Restaurants sind auch nicht auf Rosen gebettet und sollten nicht unnötig belastet werden.
Herr Moormann sagt, dass es jetzt um mehrere Themen geht. Abifeiern fallen vielleicht garnicht unter Gewerbe bzgl. Veranstaltung mit Gewinninteresse. Die Vergnügungssteuer soll ja auch gerade solche Einrichtungen z.B. Spielhallen im Rahmen halten. Ansonsten gehört das Thema in den Sozialausschuss. Er schlägt vor, die Vergnügungssteuer anzunehmen und über den Rest nochmal zu sprechen.
CDU sagt, dass bitte geprüft werden soll welche Themen genau in der Vergnügungssteuersatzung inbegriffen sind, damit nicht zwei Satzungen bestehen.
Verwaltung antwortet, dass wenn die neue Satzung angenommen wird, diese die alte ablöst. Über die Tanzveranstaltungen gewerblicher Art muss eine neue Fassung bearbeitet werden, sonst gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.
Herr Moormann schlägt vor, den gesamten Antrag zu vertagen. Es gibt eine Satzung für sexuelle Vergnügungen und alle anderen Vergnügungen. Daher macht es Sinn diesen gemeinsam zu verändern, so dass die Stadt dann eine Satzung in diesem Thema hat.
Abstimmung: Tagesordnungspunkt wurde vertagt

TOP 7 Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Kaarst

FDP hatte an die Stadt eine Anfrage gestellt und bedankt sich für die prompte Beantwortung. Die Vorlage soll um einen Punkt ergänzt werden unter Punkt 6 “Steuerbefreiung für Hunden die zum Jagen benötigt werden”.
CDU sagt, dass dies mit dem öffentlichen Interesse begründet werden muss. FDP soll darlegen, wo bei dem Antrag dasöffentliche Interesse besteht.
FDP erklärt, dass der Wildbestand gepflegt werden muss. Auch wenn Wild durch ein Fahrzeug beschädigt wird, besteht ein öffentliches Interesse.
SPD hat eine Frage zu Sanitäts- und Schutzhunden. Ist hier die Sprache von Hunden für Behinderte ? Es soll die Befreiung auch auf andere Hunde (Sanitätshunde) die benötigt werden ausgedehnt werden.
Verwaltung antwortet, dass die Behindertenbegleihunde, Sanitätshunde und Blindenhunde bereits heute von der Steuer befreit sind.
Grüne bitten Verwaltung Stellung zu nehmen zur rechtlichen Zulässigkeit des Antrages der FDP.
Verwaltung antwortet, dass dies wieder in die Verwaltung zur Prüfung mitgenommen werden sollte, da es in der Vergangenheit dazu schon rechtliche Unstimmigkeiten gab. Inwieweit Jagthunde im Kaarster Stadtgebiet im Bereich des öffentlichen Interesses liegen muss ebenfalls geprüft werden. Es ist die Fragen inwieweit Kaarst durch “Wild” betroffen ist.
CDU sagt, dass im Rahmen der Kosten die Verwaltung nicht mit unnötigen Prüfungen belastet werden sollte. Zudem mag es zu diesem Thema irgendwo auf der Welt ein öffentliches Interesse geben, aber sicher nicht in der Stadt Kaarst.
SPD schlägt vor, den Vorschlag auf den Jagdpächter zu reduzieren, damit der ausgebildete und teure Hund steuerbefreit wird.
Herr Moormann sagt, dass Rechtsvorschriften sehr gut geprüft werden müssen. Die Verwaltung will den Vorschlag der FDP und die Reduzierung auf die Jagdpächter prüfen. Es wäre gut den Vorschlag der Verwaltung jetzt erstmal so anzunehmen. Die beiden weitere Möglichkeiten werden ausgearbeitet und dann von der Verwaltung neu vorgelegt werden.
CDU fragt erneut, ob die Verwaltung für 3 Jagdpächter die sich bisher nicht gerührt haben jetzt bemüht werden soll ?
Jetzt Abstimmung, nein halt doch noch nicht !
Grüne erklären, dass sie den Mehraufwand nicht sehen und machen einen alternativen Vorschlag den ich akustisch nicht verstehen konnte, aber alle im Ausschuss nicken und freuen sich (*achselzucken).
Alle stimmen dem jedenfalls zu, dass das ganze nicht mehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird, weil ja alle im Thema drin sind.
Abstimmung: einstimmig angenommen (wird vertagt)

TOP 8 Katzenverordnung
Es wird eine entsprechende Verordnung wird erarbeitet. TOP nur zur Kenntnisnahme.

TOP 9 Anrag der CDU Fraktion vom 29.7.14: Digitale Einladung zu Veranstaltungen der Stadt Kaarst

CDU erklärt ihren Antrag. Ergebnis keine Ahnung, irgendwie kann ich dem ganzen gerade nicht folgen. Viel kreuz und quer Gerede und genuschel, so dass ich nix verstehen kann.
Abstimmung: ich glaube Einstimmig angenommen (was auch immer jetzt angenommen wurde)

Anmerkung Luna: Ich muss diesmal echt anmeckern, dass meine Tischvorlage Lücken aufweist wie ein Schweitzer-Käse. Zu vielen TOPs hatte ich leider nichts vorliegen.