Einzelratsmitglied Markus Wetzler von der Piratenpartei sitzt seit der
letzten Kommunalwahl im Stadtrat und versteht seine Aufgabe darin, die
Kommunalpolitik in Kaarst aktiv mitzugestalten.
Zusammen mit seinen engagierten Parteifreunden erarbeitet er
dementsprechend inhaltliche Anträge und bringt sie in die Debatte der
Kommunalpolitk ein.
Doch halt!
Markus Wetzler hat keinen Fraktionsstatus.
Und hier beginnt das Dilemma:
Laut §48 (1) der Gemeindeordnung NRW ist der Bürgermeister nicht
verpflichtet, Vorschläge von Einzelratsmitgliedern auf die
Tagesordnung zu nehmen:
“§ 48 Tagesordnung und Öffentlichkeit der Ratssitzungen
(1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er
hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in
der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel
der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.”
Die Verwaltung der Stadt Kaarst – und auch die meisten anderen
Verwaltungen in NRW – handeln entsprechend und nehmen die Vorschläge
von Einzelratsmitgliedern im Regelfall nicht auf die Tagesordnung,
weil sie es nicht müssen, es aber durchaus dürften – und begründen
dies unter anderem mit der Arbeitsfähigkeit der Gremien, die gefährdet
sei, wenn jeder Vorschlag von Einzelratsmitgliedern behandelt werden
müsste.
Doch wir fragen uns: wo liegt der systemrelevante Unterschied zwischen
dem Vorschlag einer Fraktion – die nur aus zwei Personen bestehen muss
– und einem Vorschlag, der von einer Person eingereicht wird?
Wir sehen keinen maßgeblichen Unterschied und sehen keinen negativen
Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Rates. Was wir sehen, ist
lediglich, das die etablierten Parteien Angst vor den guten Ideen der
Einzelratsmitglieder haben und ihre Felle wegschwimmen sehen.
Darüber hinaus ist der Bürgermeister und die Verwaltung in Kaarst auch
der Meinung, dass Vorschläge von Einzelratsmitgliedern vorab auf
Mehrheitsfähigkeit zu prüfen sind.
Auch das sehen wir nicht so. Bei Fraktionen spielt dieses Argument
nämlich auch keine Rolle.
Weil aber nun die Gemeindeordnung, die Kreisordnung, die
Geschäftsordnungen und Hauptsatzungen der Städte so gestaltet sind,
wie sie sind, werfen wir nicht die Flinte ins Korn und reichen nun
halt Bürgeranträge ein.
Diese müssen nämlich gemäß §7 (3) Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt
Kaarst vom Hauptausschuss entschieden werden und landen so
letztendlich doch auf der Tagesordnung mindestens eines Gremiums der
Stadt Kaarst.
Dieser Weg der Antragseinreichung ist umständlicher für den Bürger und
verursacht in der Verwaltung mehr Aufwand:
– Der Bürger muss den Antrag schriftlich einreichen
Die Verwaltung muss die ordnungsgemäße Form des Bürgerantrages prüfen.
– Sie muss eine Eingangsbestätigung verschicken.
– Sie muss den Bürgerantrag mindestens einem Ausschuss zur
Entscheidung vorlegen
– Sie muss dem Einreicher schriftlich das Ergebnis mitteilen.
Aufgrund der aktuellen Sichtweise, wie mit Vorschlägen von
Einzelratsmitgliedern umzugehen ist, haben wir nun die ersten beiden
Anträge in Form von Bürgeranträgen eingereicht.
Wir sind gezwungen, diesen bürokratischen Umweg zu beschreiten, würden
uns aber wünschen, dass hier ein Umdenken in den Räten und den
Verwaltungen entsteht.
Übrigens: die Landtagsfraktion der Piraten NRW hat zu diesem Thema
folgende kleine Anfrage im Landtag gestellt:
“Sind Einzel- und Gruppenmitglieder in Räten und Kreistagen nur
Mandatsträger 2. Klasse?”
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6707.pdf
Einzelratsmitglied Markus Wetzler von der Piratenpartei sitzt seit der
letzten Kommunalwahl im Stadtrat und versteht seine Aufgabe darin, die
Kommunalpolitik in Kaarst aktiv mitzugestalten.
Zusammen mit seinen engagierten Parteifreunden erarbeitet er
dementsprechend inhaltliche Anträge und bringt sie in die Debatte der
Kommunalpolitk ein.
Doch halt!
Markus Wetzler hat keinen Fraktionsstatus.
Und hier beginnt das Dilemma:
Laut §48 (1) der Gemeindeordnung NRW ist der Bürgermeister nicht
verpflichtet, Vorschläge von Einzelratsmitgliedern auf die
Tagesordnung zu nehmen:
“§ 48 Tagesordnung und Öffentlichkeit der Ratssitzungen
(1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er
hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in
der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel
der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.”
Die Verwaltung der Stadt Kaarst – und auch die meisten anderen
Verwaltungen in NRW – handeln entsprechend und nehmen die Vorschläge
von Einzelratsmitgliedern im Regelfall nicht auf die Tagesordnung,
weil sie es nicht müssen, es aber durchaus dürften – und begründen
dies unter anderem mit der Arbeitsfähigkeit der Gremien, die gefährdet
sei, wenn jeder Vorschlag von Einzelratsmitgliedern behandelt werden
müsste.
Doch wir fragen uns: wo liegt der systemrelevante Unterschied zwischen
dem Vorschlag einer Fraktion – die nur aus zwei Personen bestehen muss
– und einem Vorschlag, der von einer Person eingereicht wird?
Wir sehen keinen maßgeblichen Unterschied und sehen keinen negativen
Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Rates. Was wir sehen, ist
lediglich, das die etablierten Parteien Angst vor den guten Ideen der
Einzelratsmitglieder haben und ihre Felle wegschwimmen sehen.
Darüber hinaus ist der Bürgermeister und die Verwaltung in Kaarst auch
der Meinung, dass Vorschläge von Einzelratsmitgliedern vorab auf
Mehrheitsfähigkeit zu prüfen sind.
Auch das sehen wir nicht so. Bei Fraktionen spielt dieses Argument
nämlich auch keine Rolle.
Weil aber nun die Gemeindeordnung, die Kreisordnung, die
Geschäftsordnungen und Hauptsatzungen der Städte so gestaltet sind,
wie sie sind, werfen wir nicht die Flinte ins Korn und reichen nun
halt Bürgeranträge ein.
Diese müssen nämlich gemäß §7 (3) Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt
Kaarst vom Hauptausschuss entschieden werden und landen so
letztendlich doch auf der Tagesordnung mindestens eines Gremiums der
Stadt Kaarst.
Dieser Weg der Antragseinreichung ist umständlicher für den Bürger und
verursacht in der Verwaltung mehr Aufwand:
– Der Bürger muss den Antrag schriftlich einreichen
Die Verwaltung muss die ordnungsgemäße Form des Bürgerantrages prüfen.
– Sie muss eine Eingangsbestätigung verschicken.
– Sie muss den Bürgerantrag mindestens einem Ausschuss zur
Entscheidung vorlegen
– Sie muss dem Einreicher schriftlich das Ergebnis mitteilen.
Aufgrund der aktuellen Sichtweise, wie mit Vorschlägen von
Einzelratsmitgliedern umzugehen ist, haben wir nun die ersten beiden
Anträge in Form von Bürgeranträgen eingereicht.
Wir sind gezwungen, diesen bürokratischen Umweg zu beschreiten, würden
uns aber wünschen, dass hier ein Umdenken in den Räten und den
Verwaltungen entsteht.
Übrigens: die Landtagsfraktion der Piraten NRW hat zu diesem Thema
folgende kleine Anfrage im Landtag gestellt:
“Sind Einzel- und Gruppenmitglieder in Räten und Kreistagen nur
Mandatsträger 2. Klasse?”
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6707.pdf