Anträge Kommunales Ratsarbeit

Piraten für satzungsgemäße Wahl des Seniorenbeauftragten (und andere Dinge)

Folgende Mail erging an die Vorsitzende des Sozialausschusses, welcher am morgigen Mittwoch in Kaarst tagt:

“Sehr geehrte Frau Palmen,

bitte berücksichtigen Sie im Sozialausschuss am morgigen 03. September 2014 noch folgende Anträge zur Sache gemäß §14 der Geschäftsordnung zum anberaumten Tagesordnungspunkt 7 der Fraktionen Bündnis90/DieGrünen und FDP, hier: Antrag auf Einrichtung eines Seniorenbeirates inder Stadt Kaarst sowie Wahl eines Seniorenbeauftragten.

1. Soweit es nicht bereits so vorgesehen ist, beantrage ich, die Antragsteile A, B und C getrennt voneinander abzustimmen.

2.a) zum Antragsteil B:

Ich beantrage, die Wahl des/r Seniorenbeauftragten zu vertagen, bis der Arbeitskreis Seniorenpolitik getagt, den Bericht des Seniorenbeauftragten gehört und dem Rat einen Vorschlag erarbeitet hat, wer Seniorenbeauftragte/r werden soll.

Begründung:

Gemäß §1 (1) der “Satzung vom 25.06.2012 über die Rechtsstellungdes/der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten der Stadt Kaarst” schlägt der Arbeitskreis Seniorenpolitik dem Rat der Stadt Kaarst eine Person für die Funktion eines/r Seniorenbeauftragten vor und nicht eine oder mehrere Fraktionen. Darüber hinaus liegt mir bis zum heutigen Tage kein Bericht des bisherigen Seniorenbeauftragten vor, so dass ich mir keine Meinung über dessen Arbeit bilden konnte.

“§ 1 Rechtsstellung – (1) Der „Arbeitskreis Seniorenpolitik“ schlägt dem Rat der Stadt Kaarst eine Person für die Funktion eines/einerSeniorenbeauftragten der Stadt Kaarst sowie zwei Stellvertreter/innenvor. Für das Vorschlagsrecht hat jede im AK Seniorenpolitik vertretene Seniorenorganisation eine Stimme.”

2. b) noch zum Antragsteil B:

Sollte sich der Ausschuss gegen die in 2. a) beantragte Vertagung aussprechen, schlage ich dem Ausschuss Herrn Günther Pitz, wohnhaft inKaarst, sowohl als Seniorenbeauftragten, oder auch als dessen Stellvertreter vor.

3. zum Antragsteil C:

Ich beantrage, die von Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP beantragte Streichung von §2 (3) der Satzung über die Rechststellung des/derSeniorenbeauftragten der Stadt Kaarst NICHT vorzunehmen.

Begründung:

Bis zur Wahl eines Seniorenbeirates sollte die/der Seniorenbeauftragte wesentliche in der Satzung über die Rechststellung des/derSeniorenbeauftragten der Stadt Kaarst vorgesehene Funktionen weiter ausführen. Dazu gehört zweifelsfrei auch die Mitgliedschaft in der Landesseniorenvertretung NRW.

4. Aufhebung der Nicht-Öffentlichkeit des Arbeitskreises Seniorenpolitik

Ich möchte darüber hinaus beantragen, dass der Sozialausschuss dem Rat empfiehlt, das der Arbeitkreis Seniorenpolitik zukünftig öffentlich tagen möge und dies in der Geschäftsordnung der Stadt Kaarst entsprechend anzupassen.

Begründung:

Die Bürgerinnen und Bürger haben auch ein Recht auf Nachvollziehbarkeit der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Dieses Recht hört nicht bei der Abhaltung von Arbeitskreisen auf.”