Anfragen Kommunales Ratsarbeit

Anfrage zum Thema IKEA-Umzug

In der Ratssitzung am 10.04.2014 stellten wir folgende Fragen:

1. Ist Ihnen als Bürgermeister, Stadtverwaltung und Ratsmitglieder bekannt, dass die IKEA Filiale die bundesweit profitabelste IKEA Filiale ist?
2. Warum sollte dann IKEA Kaarst den Rücken kehren, wenn die Stadt Kaarst nicht die Zufahrtswege einer neuen IKEA Filiale in Hüngert II finanziert?
3. Aus welchen Mitteln will Kaarst die Zufahrtswege für die neue IKEA Filiale in Hüngert II finanzieren?
4. Gehört dazu auch der Verkauf des Berliner Platzes?

Der Bürgermeister beantwortete die Fragen wie folgt:

zu 1):
IKEA ist der Stadt Kaarst als zuverlässiges Unternehmen bekannt, das sich hier am Standort seit Jahren wirtschaftlich erfolgreich engagiert. IKEA hat sich in einer gegliederten Organisation mit mehreren Gesellschaften eine innere Struktur gegeben. Es gibt bestimmte Verpflichtungen der Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber öffentlichen Instanzen darzulegen (z.B. Bilanzrecht, Steuerrecht). Es gibt aber keine Verpflichtung, die Profitabili-tät von Unternehmen oder einzelnen Unternehmensstandorten oder Filialen darzutun. Bürgermeister, Stadtverwaltung und Ratsmitglieder können deshalb zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der IKEA-Filiale in Kaarst keine Ein-schätzung abgeben. Die allgemein zu beobachtende Kundenfrequenz dürfte darauf hindeuten, dass die Angebote des Unternehmens IKEA bei den Kunden Akzeptanz finden und die Filiale ertragsfähig ist.

zu 2):
IKEA verhandelt mit der Stadt Kaarst seit vielen Jahren. Das sachlich konstruk-tive Verhandlungsklima war Hintergrund für den inzwischen erfolgten Ab-schluss eines Grundstücksvertrages und eines Vertrages zur Deckung einer Finanzierungslücke bei den erforderlichen Investitionen für die K 37n, die durch Ausfall einer Landesförderung veranlasst ist. Es gibt keinerlei Anzeichen, dass das Unternehmen IKEA der Stadt Kaarst den Rücken kehren könnte. Alle An-zeichen deuten auf das Gegenteil.

zu 3):
Auf der Grundlage der Regionalplanung für den Regierungsbezirk Düsseldorf plant die Stadt Kaarst das Gewerbegebiet Kaarster Kreuz. Zu einem Gewerbe-gebiet gehört die Erschließung des Gebietes durch eine leistungsfähige öffent-liche Straße. Diese Straße (K 37n) wird in Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss errichtet. Um zeitnah die Finanzierung der Errichtung der Straße zu si-chern, haben der Rhein-Kreis Neuss, das Unternehmen und die Stadt Kaarst eine Finanzierungsvereinbarung getroffen, wonach die drei Vertragspartner die ausfallenden Landesmittel zu gleichen Anteilen tragen (Fehlbedarf: 9 Millionen Euro; je Partner 3 Millionen Euro).

zu 4):
Für die öffentlichen Haushalte gilt der Grundsatz der Gesamtdeckung. Alle Einnahmen werden herangezogen, um alle Ausgaben zu decken. Daher ist eine Zuordnung bestimmter Einnahmen zu bestimmten Ausgaben (und umge-kehrt) von vorneherein ausgeschlossen; für das Gebührenrecht gilt selbstver-ständlich eine Ausnahme. – Es ist richtig, dass eine Bebauung des Berliner Platzes in Büttgen mit einem Lebensmittelgeschäft angestrebt wird. Dabei kann es zu einem Verkauf von Grundstücksfläche kommen, auch andere Vereinba-rungen (Erbbaurecht, Pacht) sind nicht ausgeschlossen; die Angelegenheit ist in Bearbeitung. – Eine Zuordnung von möglichen Einnahmen im Zusammen-hang mit dem Berliner Platz zu Ausgaben für die Erschließungsstraße für das neue Gewerbegebiet Kaarster Kreuz ist nicht möglich.