Im August 2021 kommt der neue Personalausweis. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Personalausweise ausgegeben werden, wenn vorher von der jeweiligen Person Fingerabdrücke zur Speicherung auf dem Chip des Ausweises abgenommen wurden. Als digitale Fingerabdrücke sollen verpflichtend beide Zeigefinger erfasst werden. Zudem darf das Passbild ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Bereits im April 2019 hatte der Europaabgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, kritisiert, dass mit diesem System die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden und so das Vertrauen in den Staat erschüttert würde. Doch kritische Stimmen waren und sind bis heute nicht erwünscht.
Ein aktuelles Gutachten des Netzwerkes Datenschutzexpertise wirft nun ein neues Licht auf den Sachverhalt. Es kommt zu dem Schluss, dass die Grundsätze der Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte mangelhaft berücksichtigt worden sind. So sei es völlig ausreichend, nur den Abdruck eines Fingers zu erfassen, dies müsse auch nicht zwangsläufig der Zeigefinger sein. Die Speicherung der Minutien (Hautrillen auf der Oberhaut) eines Ringfingers oder kleinen Fingers seien genauso geeignet. Es wird vor allem darin eine Gefahr gesehen, dass bei der jetzigen Ausgestaltung ein unbegrenztes Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von Deutschen Staatsbürgern im Pass- und Personalausweisregister eingeräumt wird. Dies unterstreicht einmal mehr, dass es hier eher um den Wunsch eines Zentralregisters und nicht um den Schutz der Personendaten oder gar die Wahrung von Grundrechten geht. Noch dazu können bei zentraler Datenhaltung die biometrischen Daten beispielsweise durch Drittstaaten leicht abgegriffen und für eigene Zwecke missbraucht werden. Die dezentrale Speicherung der Daten schützt demnach wesentlich besser vor Missbrauch. Denn die Daten sind bereits auf dem Ausweis vorhanden und dies genügt völlig für den Zweck der Identifikation einer Person.
„Dieses Gutachten ist mehr als genug Beweis dafür, dass hier eindeutig etwas schief läuft. Was die Bundesregierung durchsetzen will, kommt einem Überwachungswahn gleich. Das hat nichts mehr mit Datenschutz zu tun, sondern ist eine digitale Entblößung der Bürgerinnen und Bürger. Als Mitglied der Piratenpartei ist dies für mich untragbar. Mit den Erkenntnissen aus dem Gutachten muss der Staat hier dringend nachbessern,“
so Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland.
Im August 2021 kommt der neue Personalausweis. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Personalausweise ausgegeben werden, wenn vorher von der jeweiligen Person Fingerabdrücke zur Speicherung auf dem Chip des Ausweises abgenommen wurden. Als digitale Fingerabdrücke sollen verpflichtend beide Zeigefinger erfasst werden. Zudem darf das Passbild ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Bereits im April 2019 hatte der Europaabgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, kritisiert, dass mit diesem System die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden und so das Vertrauen in den Staat erschüttert würde. Doch kritische Stimmen waren und sind bis heute nicht erwünscht.
Ein aktuelles Gutachten des Netzwerkes Datenschutzexpertise wirft nun ein neues Licht auf den Sachverhalt. Es kommt zu dem Schluss, dass die Grundsätze der Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte mangelhaft berücksichtigt worden sind. So sei es völlig ausreichend, nur den Abdruck eines Fingers zu erfassen, dies müsse auch nicht zwangsläufig der Zeigefinger sein. Die Speicherung der Minutien (Hautrillen auf der Oberhaut) eines Ringfingers oder kleinen Fingers seien genauso geeignet. Es wird vor allem darin eine Gefahr gesehen, dass bei der jetzigen Ausgestaltung ein unbegrenztes Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von Deutschen Staatsbürgern im Pass- und Personalausweisregister eingeräumt wird. Dies unterstreicht einmal mehr, dass es hier eher um den Wunsch eines Zentralregisters und nicht um den Schutz der Personendaten oder gar die Wahrung von Grundrechten geht. Noch dazu können bei zentraler Datenhaltung die biometrischen Daten beispielsweise durch Drittstaaten leicht abgegriffen und für eigene Zwecke missbraucht werden. Die dezentrale Speicherung der Daten schützt demnach wesentlich besser vor Missbrauch. Denn die Daten sind bereits auf dem Ausweis vorhanden und dies genügt völlig für den Zweck der Identifikation einer Person.
so Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland.