Der Tag beginnt gut: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig. Wachsamkeit ist dennoch geboten, denn das Urteil lässt eine Hintertüre für eine geänderte Version der VDS offen.
Netzpolitik Liveblog
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Der Tag beginnt gut: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig. Wachsamkeit ist dennoch geboten, denn das Urteil lässt eine Hintertüre für eine geänderte Version der VDS offen.
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