Am heutigen Aschermittwoch um 14 Uhr lies das Bundespräsidialamt verlauten:
“Bundespräsident Horst Köhler hat heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten. Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes” Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.”
Link
Damit ist das Zugangserschwernisgesetz – das im Netz auch gerne als “Zensurerleichterungesetz” bezeichnet wird – rechtsgültig.Die Piratenpartei Deutschland lehnt dieses Gesetz seit seiner dubiosen Entstehung entschieden ab, da es das Ziel – die Bekämpfung von Kinderpornogrpahie – technisch überhaupt nicht erreichen kann aber einen massiven Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit darstellt.
Es sieht vor, User die bestimmte Seiten besuchen – und sei es nur per Redirect oder eine Irrefuehrung über das Ziel eines Links -, welche auf einer entsprechenden, geheimen Liste des BKA stehen auf eine Stopp-Seite umzuleiten.
In der ursprünglichen Fassung kann niemand nachvollziehen, welche Seiten gesperrt werden, mitlerweile gibt es dafür ein Gremium, ein sehr kleiner Kreis aus Leuten, die diese Liste stichprobenartig (!) ueberpruefen sollen.
Erfahrungen aus Staaten, die etwas ähnliches bereits einsetzen zeigen, dass das Erscheinen auf solchen Listen nur bedingt mit dem eigentlichen Sperrkriterium zusammenhängt.
Dieses ganze System ist per DNS implementiert, und zwar providerseitig – heißt: man kann sein Ziel immer noch direkt per IP ansurfen, oder einen anderen DNS-Server einstellen, eine Sache von Sekunden.
Weiterhin wird nur ein Bruchteil des betreffenden Materials per Website ausgetauscht, die Anbieter wissen um ihr illegales und geächtetes Treiben und sichern sich ab, das Material wird auf optischen Datenträgern oder höchstens per Direktverbindung ausgetauscht.
Wir Piraten sehen in diesem Gesetz einen Einstieg in eine Zensurinfrastruktur, dessen Effektivität dies in keinster Weise rechtfertigen kann, zumal es um ein vielfaches effizienter ist, diese Straftaten (die fast ueberall auf der Erde Straftaten sind) an die Länder zu melden, in denen die Server stehen, auf denen das Material liegt, dann verschwinden diese Inhalte aus dem Netz, indem sie auf den Servern gelöscht werden, der Besitzer kann zur Verantwortung gezogen werden und das Material kann ggf. zum Urheber zurückverfolgt werden; so wird aber lediglich ein Präzedenzfall geschaffen, unliebsame Inhalte zu zensieren.
Wir sagen Nein zum Zugangserschwerungsgesetz, wir sagen auch Nein zum Jugendmedienstaatsvertrag.
Zum Jugenmedienstaatsvertrag:
1&1
Update:
Der AK Zensur hat soeben den Gang nach Karlsruhe angekündigt:
Pressemeldung
Am heutigen Aschermittwoch um 14 Uhr lies das Bundespräsidialamt verlauten:
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Damit ist das Zugangserschwernisgesetz – das im Netz auch gerne als “Zensurerleichterungesetz” bezeichnet wird – rechtsgültig.Die Piratenpartei Deutschland lehnt dieses Gesetz seit seiner dubiosen Entstehung entschieden ab, da es das Ziel – die Bekämpfung von Kinderpornogrpahie – technisch überhaupt nicht erreichen kann aber einen massiven Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit darstellt.
Es sieht vor, User die bestimmte Seiten besuchen – und sei es nur per Redirect oder eine Irrefuehrung über das Ziel eines Links -, welche auf einer entsprechenden, geheimen Liste des BKA stehen auf eine Stopp-Seite umzuleiten.
In der ursprünglichen Fassung kann niemand nachvollziehen, welche Seiten gesperrt werden, mitlerweile gibt es dafür ein Gremium, ein sehr kleiner Kreis aus Leuten, die diese Liste stichprobenartig (!) ueberpruefen sollen.
Erfahrungen aus Staaten, die etwas ähnliches bereits einsetzen zeigen, dass das Erscheinen auf solchen Listen nur bedingt mit dem eigentlichen Sperrkriterium zusammenhängt.
Dieses ganze System ist per DNS implementiert, und zwar providerseitig – heißt: man kann sein Ziel immer noch direkt per IP ansurfen, oder einen anderen DNS-Server einstellen, eine Sache von Sekunden.
Weiterhin wird nur ein Bruchteil des betreffenden Materials per Website ausgetauscht, die Anbieter wissen um ihr illegales und geächtetes Treiben und sichern sich ab, das Material wird auf optischen Datenträgern oder höchstens per Direktverbindung ausgetauscht.
Wir Piraten sehen in diesem Gesetz einen Einstieg in eine Zensurinfrastruktur, dessen Effektivität dies in keinster Weise rechtfertigen kann, zumal es um ein vielfaches effizienter ist, diese Straftaten (die fast ueberall auf der Erde Straftaten sind) an die Länder zu melden, in denen die Server stehen, auf denen das Material liegt, dann verschwinden diese Inhalte aus dem Netz, indem sie auf den Servern gelöscht werden, der Besitzer kann zur Verantwortung gezogen werden und das Material kann ggf. zum Urheber zurückverfolgt werden; so wird aber lediglich ein Präzedenzfall geschaffen, unliebsame Inhalte zu zensieren.
Wir sagen Nein zum Zugangserschwerungsgesetz, wir sagen auch Nein zum Jugendmedienstaatsvertrag.
Zum Jugenmedienstaatsvertrag:
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Update:
Der AK Zensur hat soeben den Gang nach Karlsruhe angekündigt:
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