Anfragen Kommunales Ratsarbeit

Anfrage an die Verwaltung zum 1-Millionen-Euro-Projekt Kreisverkehr in Holzbüttgen

Folgende Anfrage erging heute an die Verwaltung der Stadt Kaarst:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Gaumitz, sehr
geehrte Damen und Herren,

im Stadtentwicklungs- Planungs- und Verkehrsausschuss am 24.09.2014
wurde unter TOP 9 einstimmig beschlossen, im Kreuzungsbereich
Bismarckstrasse, Hasselstrasse und Königstrasse einen Kreisverkehr zu
errichten.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kostet dieser Kreisverkehr der
Stadt Kaarst etwa 1 Millionen Euro, davon ca. 500.000 Euro für den Bau
des Kreisverkehres und 500.000 Euro für die wohl notwendige Verlegung
eines Wasserrohres (die Niederschrift zu dieser Sitzung steht momentan
leider noch nicht im Ratsinformationssystem zur Verfügung).

Im Nachgang der Ausschusssitzung habe ich mir vor Ort den
Kreuzungsbereich angeschaut. Sowohl aus verkehrssicherheitstechnischer
Sicht als auch nach mehrmaligem Lesen der Beschlussvorlage erschließt
sich mir die Notwendigkeit sowie das Verhältnis zwischen Kosten und
Nutzen zu der geplanten Maßnahme noch nicht.

Daher bitte ich die Verwaltung, mir folgende Fragen detailliert zu
beantworten:

1. Welche baulichen Maßnahmen sind mit dem in der Beschlussvorlage
IX/166 genannten städtebaulichen Ziel, “die vorhandene Bebauung am
Orteingang Holzbüttgen neu zu ordnen und im Rahmen einer Arrondierung
der Ortslage ggf. maßvoll zu erweitern” genau geplant?

2. Welche Vorteile verspricht sich die Verwaltung durch die
Verwirklichung des unter 1. zizierten Zieles und wie begründen sich
diese Vorteile konkret?

3. Wieviele Unfälle ereigneten sich in den letzten zwanzig Jahren in
diesem Kreuzungsbereich und lässt sich die Verkehrssicherheit (in
Anbetracht der Haushaltslage) anstelle der Installation eines
Kreisverkehres eventuell auch durch kostengünstigere Maßnahmen
(beispielsweise durch die weitere Verringerung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit, der Installation von Bremsschwellen etc.) erreichen?

UPDATE

Stellungnahme der Verwaltung vom 31.10.2014:

Zu 1. und 2.:
Der Ortseingang von Holzbüttgen soll neu geordnet und damit als solcher,
als Ortseigang, erkennbar werde. Dieses Ziel wird durch die Arrondierung
der Wohnbebauung erreicht. Die bestehende Bebauung soll durch Schaffung
des notwendigen Planrechts maßvoll ergänzt werden. Die Grenzen zwischen
Bebauung und freier Feldflur wird klar definiert. Die Schaffung eines
eindeutigen Ortseingangs ist Teil der Identität des einzelnen Ortsteils
und für die Bewohner sehr bedeutsam. Gleichzeitig wird dem Fahrzeugführer
deutlich bewusst, dass er von der freien Strecke in einen innerörtlichen
Bereich einfährt und damit die Geschwindigkeit reduziert werden muss. Ein
Kreisverkehr unterstützt diese Wahrnehmung und ermöglicht eine verkehrlich
sinnvolle Erschließung der angrenzenden Grundstücke.

Zu 3.:
Zur Thematik Verkehrssicherheit wird auf die Sitzungsvorlage Nr. VIII/672
des Stadtrates vom 17.03.2011, TOP 16 bzw. auf die Vorlage des PVA vom
16.11.2011, TOP 7 (siehe Anhang) verwiesen. An der Bewertung der
Verkehrssicherheit, die in der Vorlage von der Kreispolizeibehörde
getroffen und von der Verwaltung geteilt wurde, hat sich nichts geändert.
Diese Einschätzung wird durch die Unfalldaten gestützt.

Entsprechend dem Erlass des Innenministeriums und des Ministeriums für
Bauen und Verkehr ist es üblich, die Unfalldaten der letzten 3 Jahre für
eine Bewertung heranzuziehen. Dieser zeitliche Betrachtungsraum ergibt
sich aus der Definition für Unfallschwerpunkte. (Ein Unfallschwerpunkt
liege dann vor, wenn innerhalb eines Jahres 5 Unfälle gleichen Typs oder
innerhalb von drei Jahren 5 Unfälle mit Personenschäden resp. 3 Unfälle
mit schweren Personenschäden aufgenommen worden sind.). An der Örtlichkeit
Bismarckstraße (Hartmannsberg) ereignete sich in den letzten 3 Jahren kein
Unfall. Betrachtet man zudem die Königstraße (im nahen Eingangsbereich zur
Bismarckstraße), so ereigneten sich in den letzten 3 Jahren insgesamt 2
Unfälle. Insgesamt ist die Örtlichkeit unauffällig.

Generell besteht die Möglichkeit mit anderen baulichen Maßnahmen eine
Optimierung des Einmündungsbereiches L 154 / Hasselstraße / Königstraße
herbeizuführen. Welche Möglichkeiten hier an dieser Stelle umsetzbar sind,
sind jedoch noch nicht geprüft worden. Eine geeignete Lösung zu finden,
dürfte alleine aufgrund der Knotenpunktgeometrie, der unterschiedlichen
Straßenbaulastträger und den Ansprüchen an eine Landesstraße im
Vorbehaltsnetz jedoch schwer werden. Eine Veränderung alleine aufgrund der
Verkehrssicherheit vorzunehmen, ist, wie vorab schon beschrieben, nicht
erforderlich.