TOP 3 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern
Eine Mutter fragt:
1. Warum steht das Thema Gesamtschule nicht auf der Tagesordnung ?
Antwort der Verwaltung: Die Entscheidungen sind noch nicht entscheidungsreif. Bis Mitte 2015 muss das gesamte Konzept fertig sein.
2. Die Gesamtzahl der Mittagessen beträgt 200. Wir machen uns Sorgen um die Räumlichkeiten und die Organisation. Zudem möchten wir wissen wie weit die Bauplanung ist.
Antwort der Verwaltung: Alle stimmen zu, dass die Essenssituation unbefriedigend ist. Es wird überlegt, ob die Planungen bzgl. Mensa vorgezogen werden soll. Raumkonzept und Konzeptschiene werden weiter geführt.
TOP 4 Raumkonzept für die Gemeinschaftsgrundschule Vorst
Herr Karis bittet die stimmberechtigten Mitglieder ihre Kärtchen zu heben und stellt fest, dass 17 Stimmberechtigte Mitglieder des BUNA anwesend sind.
Herr Post (Architekt) berichtet von den Plänen.
Die Grünen möchten, das der Antrag vertagt wird. Es gibt noch einen Haufen von Fragen u.a. zum Raumkonzept.
Die CDU teilt mit, ebenfalls noch viele Fragen zu haben und möchte sich gerne bzgl. Fragenkatalog mit den Grünen zusammen tun.
Der GO Antrag wird später behandelt, damit noch inhaltliche Themen behandelt werden können.
CDU fragt bzgl. einzelner Kostenpositionen, wie sich dort die Höhe zusammenstellt.
Hr. Post und Verwaltung versuchen zu erklären. Es stellt sich jedoch heraus, dass das ganze zu umfangreich ist. Es wird gebeten, dass die Anregungen und Fragen gesammelt werden. Es scheint jedoch ein Zeitproblem zu geben, da die Positionen zur Abstimmung gebracht werden müssen. Daher wird darum gebeten sehr zügig zu arbeiten.
Hr. Post erklärt, dass er 2 Monate benötigt um alles zu beantworten und dann evtl. neu zu planen, Minimum.
UWG fragt, warum die Schätzungen der Kosten April und jetzt so weit auseinanderliegen.
Hr. Post erklärt, dass die neue Berechnung eine Lüftungsanlage beinhaltet.
UWG möchte wissen, was zur Lüftungsanlage gehört.
Hr. Post erklärt, dass eine Wärmetauschanlage mit Belüftung eingebaut wird. Da bei Räumen, die durch viele Kinder benutzt werden, keine Lüftung durch z.B. Fenster gewährleistet werden kann.
Nun folgen Fragen bzgl. Kosteneinsparung, Kostenzusammenstellung, Detailfragen usw.
Die Verwaltung versucht zu erklären, wie die Kosten entstanden sind.
Es wird nochmals Hr. Post gefragt, wie die Explosion der Kosten für ihn zu erklären ist.
Hr. Post erklärt, dass z.B. die Spannbetondecken im Bestand vorgefunden wurden. Sie wurden auf Tragfähigkeit überprüft und auf Rekonstruktion. Es wurde festgestellt, dass sie nur zum Teil rekonstruierbar sind. Um dem Personal die Nutzung der Räume sinnvoller zur Verfügung zu stellen, wurden die Raumpläne verändert.
Hr. Post war selbst überrascht wie hoch die Kosten waren, bzgl. Abnahmen u.a. (Sonderbau).
Es wird jetzt gebeten belastbare Zahlen vorzulegen.
SPD fragt jetzt, warum die Planung für die Lüftungsanlage nicht von Anfang an vorlag.
Hr. Post erklärt, dass es damals noch keine Planung gab. Es ging um eher technische Maßnahmen z.B. Dämmung usw. Im Laufe der Planungsprozesse hatte man sich dann für die Lüftungsanlage entschieden. Da dafür noch kein Raum geplant war, musste auch dieser dann in die neue Planung und Kostenberechnung miteinbezogen werden.
CDU erklärt, dass es einen Ratsbeschluss gab und man diesen zur Kenntnis nehmen sollte, um nicht wieder von vorne anfangen zu müssen. Fragen sollten beantwortet werden, jedoch nicht das Gesamtkonzept gekippt werden.
CDU sagt, das wir Kaarster Standards haben und natürlich für unsere Schüler das Beste wollen, aber alles im Rahmen des Haushaltes.
Grüne finden die Planung auch “ganz toll” möchten aber auch nochmal die Kosten überprüfen, um ggf. Einsparungen zu überprüfen und Alternativen zu überdenken.
CDU erklärt, Kita am Wald sollte 2 Millionen kosten und kostete 1.4 Millionen und ist wunderschön geworden. Man wolle keinen teuren Bau auf Kosten dann evtl. der Schliessung des Schwimmbades.
Abstimmung darüber wer jetzt für eine Vertagung ist
Schulausschuss; 17 dafür
BUNA: 16 dafür und 1 Enthaltung
Die bisherigen bzw. noch erforderlichen Kosten im Überblick:
Barrierefreiheit Altbau 75.000,00 €
PCB-Sanierung Altbau 1.370.000,00 €
Modernisierung Anbau 730.000,00 €
Neubau 2.670.000,00 €
Außenanlagen 283.000,00 €
Miete Raummodule 127.000,00 €
Inneneinrichtung 100.000,00 €
Gesamtkosten: 5.411.500,00 €
bereitsbereitgestellt 1.580.00,00 €
Verbleiben: 3.831.500,00 €
Erforderliche Finanzmittel für die kommenden Jahre
2015 2.800.000,00 € Haushaltsentwurf 2015
2016 1.031.500,00 € Restsumme Haushalt 2016
Die Abstimmung zu diesem Antrag wurde also vertagt:
1. Der Schulausschuss stimmt dem geänderten Raumprogramm der Offenen Ganztagsschue (OGATA) der GGS Vorst auf Basis der schematischen Darstellung (Anlage 1) und der Aufstellung (Anlage 9) des Architektenbüros Post zu
2. Der Schulausschuss und der BUNA empfehlen dem HWFA und Stadtrat
2.1 Der Anbau, der Gelenkbau und der Neubau der OGATA der zweizügigen Gemeinschaftsgrundschule Vorst werden nach den in den beigefügten Entwurfsplänen des Architektenbüros Post weiter geplant
2.2 Die Außenanlage zur GGS Vorst wird gem. Entwurfsplanung des Architektenbüros Horlemann ausgeführt; ebenso die erforderliche neue Verkehrsführung
3. Der BUNA beschließt:
3.1 Die durch das Architektenbüro Post erstellte Entwurfsplanung auf Grundlage des geänderten Raumprogramms wird genehmigt
3.2 Die vorgelegte Kostenberechnung nach DIN 276 für den Anbau und Neubau inklusive Gelenkbau wird genehmigt
3.3 Der erstellte Terminplan wird zur Kenntnis genommen
4. Der BUNA empfiehlt dem HWFA und Stadtrat:
4.1 Das Architektenbüro Post wird mit der Ausführung des Neubaus beauftragt
4.2 Die Verwaltung wird beauftragt für alle erforderlichen Ingenieurleistungen Aufträge zu erteilen
4.3 Die notwendigen Kosten für den Neubau der OGATA inklusive Gelenkbau und Anbau i.H.v. 3.831.500,00 € werden im Haushalt bereitgestellt
TOP 5 Besetzung der erweiterten Schulkonferenz nach § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW
1. Die Stadt Kaarst als Schulträger entsendet als stimmberechtigtes Mitglied in die erweiterten Schulkonferenzen der Kaarster Schulen nach § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW
a) Marcel Finger
b) Nadine Graber (als Vertreter)
Abstimmung: Einstimmig angenommen
2. Die Stadt Kaarst als Schulträger entsendet als beratende Mitglieder in die erweiterten Schulkonferenzen der Kaarster Schulen nach § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW:
a) CDU Fr. Roehlike
b) SPD Hr. Reuter
c) Dr. Sebastian Semmler
d) CDU (als Vertreter/in) Hr. Sladek
e) SPD (als Vertreter/in)
f) Heinz Kiefer (als Vertreter)
Abstimmung: Einstimmig angenommen
TOP 6 Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Die Elternbeiträge für Kita und OGATA werden an die “Geschwisterregelung” angepasst. Die fehlenden Einnahmen können durch die hohen Elternbeiträge in 2013 gedeckt werden. Wie viel mehr Einnahmen es in 2013 waren, kann/möchte die Verwatung jetzt nicht mitteilen. Sie möchten niemanden aufregen.
Abstimmung: Einstimmig angenommen
TOP 8 Anfrage der CDU Fraktion vom 25.08.2014 zum Thema Schülervertretungen im Schulausschuss
1. Wann hat die Verwaltung zuletzt die Schulen / Schülervertreter im Schulausschuss kontaktiert und gemäß der bestehenden Beschlusslage für eine Entsendung beratender Mitglieder angefragt?
Antwort Verwaltung: Die Verwaltung hat die Schülervertretungen der weiterführenden Schulen zuletzt im September 2013 kontaktiert und über die bestehende Beschlusslage informiert. Rückfragen und/oder Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
2. Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen, auch nicht volljährige Schülervertreter als beratende Mitglieder in die Arbeit des Schulausschusses einzubinden ?
Antwort Verwaltung: Der Schulausschuss ist ein freiwilliger Ausschuss gem. § 85 Schulgesetz NRW. Die Zusammensetzung basiert auf der Grundlage der Gemeindeordnung NRW und § 85 Abs. 2 SchG NRW. Nach § 85 Abs. 2 SchG NRW sind zwingend Vertreter der Kirchen zu benennen. Die beratende Mitwirkung schulischer Vertreter ist gem. § 85 Abs. 2 SchG NRW möglich und in Kaarst üblich.
Gemäß § 58 GO NRW i.V.m. § 7 Kommunalwahlgesetz NRW können in einen Ausschuss volljährige sachkundige Einwohner mitwirken. Da bei den weiterführenden Kaarster Schulen in der Regel nur Schülerinen und Schüler der gymnasialen Oberstufe volljährig sind, wäre lediglich diese Schulform mitwirkend im Ausschuss vertreten, es sei denn, dass sich die Schülervertretungen der witerführenden Schulen auf einen volljährigen Schülervertreter einigen würden, der sich für die Belange aller weiterführenden Schulen einsetzt.
(Anmerkung Lunapirat: “inhaltlich konstruktive und gehaltvolle Antwort ! Man beachte das die zitierten Gesetze “kann-Vorschriften” sind. Zudem scheint die Verwaltung sich immer nur auf die Gesetze zu beziehen und keineswegs mal selber kreative Lösungen oder Möglichkeiten zu überdenken, um scheinbar unmögliches auch mal möglich zu machen.”)
3. Wurden Praxisbeispiele aus anderen Kommunen bzgl. der Einbindung von Schülervertretern zur Umsetzung auch in Kaarst geprüft?
Antwort Verwaltung: Das Praxisbeispiel aus Neuss könnte Anwendung finden. Hier wird den Bezirksschülervertretungen ein generelles Rederecht eingeräumt. Dieses Rederecht kann durch einfachen Beschluss des Schulausschusses für einen Tagesordnungspunkt, eine Sitzung oder eine Wahlperiode ausgesprochen werden.
(Anmerkung Lunapirat:” Wäre es nicht möglich auch nicht volljährige Schüler/innen in einer Art Schülerarbeitskreis o.ä. zu organisieren, die Vorschläge gemeinsam erarbeiten und diese dem Schulausschuss unterbreiten dürfen ?”)
Beschlussvorlage der Verwaltung:
1. Der Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen vom 25.06.2013 zur Erweiterung des Schulausschusses um die Schülervertretungen der Kaarster Schulen wird abgelehnt
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Schülervertretungen der weiterführenden Schulen die Sitzungsunterlagen der Schulausschutzsitzungen zuzusenden und diese zu unterrichten, dass Anfragen der Schülervertretungen unter dem Tagesordnungspunkt “Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 31 i.V.m. § 19 der Geschäftsordnung” möglich ist.
Es gibt ein Stück weit die Sorge, dass niemand das Angebot annehmen wird. Die Verwaltung kann dieser Sorge beipflichten. Es werden dann die Direktoren gebeten, auf die Schülervertreter einzuwirken, dass diese dann auch ihr Rederecht in Anspruch nehmen. Es sollte sich jedoch die Frage gestellt werden, ob es Sinn macht, dass Schüler an den Sitzungen teilnehmen. Nehme man alleine die heutige Sitzung. Man wolle ja auch keine Politikverdrossenheit schaffen.
Nicht jeder Schüler soll das Recht haben, sondern natürlich nur die Schülervertreter. Man solle es den Schülervertretern selbst überlassen zu entscheiden zu kommen oder auch nicht.
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 9 Anfrage der Piratenpartei Kaarst vom 29.07.2014 zu Maßnahmen für einen garantierten Platz in den weiterführenden Schulen
Es wird darum gebeten, dass wenn so spät Tischvorlagen eingereicht werden, der Berichter bitte selbst diese als Tischvorlage vervielfältigt. Es wird jedoch angemerkt, dass die Piraten die Präsentation auch als Power Point zeigen wollten.
Piraten: wir haben beantragt, das der Schulausschuss prüfen möge, welche Möglichkeiten für Schuldirektoren und Schulträger bestehen, durch geeignete Maßnahmen jedem in Kaarst wohnhaften Kind den Schulplatz auf der weiterführenden Schule seiner Wahl anbieten zu können.
Laut Verwaltung bekommen nämlich nicht alle Kinder einen Platz an der Schule, die für sie am besten geeignet ist. Dies führt regelmäßig zu Überforderungen eines Teils dieser Kinder und dementsprechend nach Klasse 6 oder später zu Schulwechseln.
Diese Schüler müssen das Gymnasium verlassen und zur Realschule wechseln, weil die Gesamtschule keine Kapazitäten frei hat.
Wenn jedes Kind bereits zur Klasse 5 die bevorzugte Schulform besuchen könnte, würde sich die Anzahl der Abgänger von Gymnasien nach Klasse 6 drastisch reduzieren.
Die Verwaltung schreibt in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag im ersten Satz:
“Die Schulentwicklungsplanung ist das Instrument zur Sicherung eines gleichmäßigen und bedarfsgerechten Schulangebotes.”
Wenn der Schulentwicklungsplan den tatsächlichen Bedarf nicht abdeckt, so sollte aus meiner Sicht eine kurzfristige Korrektur am Schulentwicklungsplan möglich sein.
Die Verwaltung schreibt weiter:
“Der Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen für schulorganisatorische und schulbauliche Einzelmaßnahmen im Gebiet des öffentlichen Schulträgers.”
Nicht anderes schlagen wir vor:
Zu prüfen, welche organisatorischen oder baulichen Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können, um den tatsächlichen Bedarf gerecht werden zu können.
Und wir haben eine Idee, welche Sie bitte in Ihre Überlegungen mit aufnehmen wollen:
Durch eine Erhöhung der Züge von 4 auf 5 bei der Gesamtschule in Büttgen, könnten wir die Vorgabe, alle Schulformen fortzuführen nicht erfüllen. Wir sollten also darüber nachdenken,
wie wir die Wechsel von Schülern von Gymnasien vermeiden können
Deshalb schlagen wir vor:
Auf beiden Gymnasien mindestens einen Teilbereich einzuführen, der Klassenverbände durch Kurse ersetzt und Schüler, welche die Anforderungen im normalen System Klassenverband nicht erfüllen, im Kursbetrieb gezielt zu fördern.
Frage: Es klingt ganz interressant, ist das aber rechtlich haltbar ?
Antwort Fr. Saßmannshausen: Nein, das geht nicht, da dies gesetzlich nicht möglich ist. Es müsste dann ein Gesetz geändert werden. Sie könne noch viel dazu sagen, macht dies aber nicht.
Jemand anders: Anfrage der Piraten ist nicht ganz unproblematisch, da Schulen bei der Förderung von Schülern an ihre Grenzen stoßen.
Jemand anders: Es wird angezweifelt dass der Bedarf nicht gedeckt wird. Man solle der Gesamtschule Zeit geben. Die Zukunft von Schulen ist eine sensible Sache. Es solle nicht leichtfertig über eine veränderte Schullandschaft gesprochen werden. Sollte es in 2 – 3 Jahren absehbar sein, dass der Bedarf nicht gedeckt werden kann, dann muss man über Lösungen nachdenken.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.*
(“Der nichtöffentliche Teil ist beendet und ich entschwinde dem erlauchten Kreise”)
*Anmerkung Markus Wetzler: Der Antrag der Piraten wurde nicht zur Abstimmung gebracht. Aus meiner Sicht bleibt festzuhalten, dass selbst die Mitglieder des Schulausschusses keine Notwendigkeit sahen, den aktuellen Bedarf zu prüfen und den Schulentwicklungsplan zu hinterfragen, keine Ideen entwickeln wollten oder konnten, die über den Vorschlag der Piraten hinausgingen. Aus meiner Sicht bewerten sie es also aktuell für nicht so wichtig, wenn Schüler keinen Platz auf der für die geeignetsten Schule bekommen und dann, wegen Überforderung nach 2, 3 oder 4 Jahren die Schule wieder verlassen müssen…
TOP 3 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern
Eine Mutter fragt:
1. Warum steht das Thema Gesamtschule nicht auf der Tagesordnung ?
Antwort der Verwaltung: Die Entscheidungen sind noch nicht entscheidungsreif. Bis Mitte 2015 muss das gesamte Konzept fertig sein.
2. Die Gesamtzahl der Mittagessen beträgt 200. Wir machen uns Sorgen um die Räumlichkeiten und die Organisation. Zudem möchten wir wissen wie weit die Bauplanung ist.
Antwort der Verwaltung: Alle stimmen zu, dass die Essenssituation unbefriedigend ist. Es wird überlegt, ob die Planungen bzgl. Mensa vorgezogen werden soll. Raumkonzept und Konzeptschiene werden weiter geführt.
TOP 4 Raumkonzept für die Gemeinschaftsgrundschule Vorst
Herr Karis bittet die stimmberechtigten Mitglieder ihre Kärtchen zu heben und stellt fest, dass 17 Stimmberechtigte Mitglieder des BUNA anwesend sind.
Herr Post (Architekt) berichtet von den Plänen.
Die Grünen möchten, das der Antrag vertagt wird. Es gibt noch einen Haufen von Fragen u.a. zum Raumkonzept.
Die CDU teilt mit, ebenfalls noch viele Fragen zu haben und möchte sich gerne bzgl. Fragenkatalog mit den Grünen zusammen tun.
Der GO Antrag wird später behandelt, damit noch inhaltliche Themen behandelt werden können.
CDU fragt bzgl. einzelner Kostenpositionen, wie sich dort die Höhe zusammenstellt.
Hr. Post und Verwaltung versuchen zu erklären. Es stellt sich jedoch heraus, dass das ganze zu umfangreich ist. Es wird gebeten, dass die Anregungen und Fragen gesammelt werden. Es scheint jedoch ein Zeitproblem zu geben, da die Positionen zur Abstimmung gebracht werden müssen. Daher wird darum gebeten sehr zügig zu arbeiten.
Hr. Post erklärt, dass er 2 Monate benötigt um alles zu beantworten und dann evtl. neu zu planen, Minimum.
UWG fragt, warum die Schätzungen der Kosten April und jetzt so weit auseinanderliegen.
Hr. Post erklärt, dass die neue Berechnung eine Lüftungsanlage beinhaltet.
UWG möchte wissen, was zur Lüftungsanlage gehört.
Hr. Post erklärt, dass eine Wärmetauschanlage mit Belüftung eingebaut wird. Da bei Räumen, die durch viele Kinder benutzt werden, keine Lüftung durch z.B. Fenster gewährleistet werden kann.
Nun folgen Fragen bzgl. Kosteneinsparung, Kostenzusammenstellung, Detailfragen usw.
Die Verwaltung versucht zu erklären, wie die Kosten entstanden sind.
Es wird nochmals Hr. Post gefragt, wie die Explosion der Kosten für ihn zu erklären ist.
Hr. Post erklärt, dass z.B. die Spannbetondecken im Bestand vorgefunden wurden. Sie wurden auf Tragfähigkeit überprüft und auf Rekonstruktion. Es wurde festgestellt, dass sie nur zum Teil rekonstruierbar sind. Um dem Personal die Nutzung der Räume sinnvoller zur Verfügung zu stellen, wurden die Raumpläne verändert.
Hr. Post war selbst überrascht wie hoch die Kosten waren, bzgl. Abnahmen u.a. (Sonderbau).
Es wird jetzt gebeten belastbare Zahlen vorzulegen.
SPD fragt jetzt, warum die Planung für die Lüftungsanlage nicht von Anfang an vorlag.
Hr. Post erklärt, dass es damals noch keine Planung gab. Es ging um eher technische Maßnahmen z.B. Dämmung usw. Im Laufe der Planungsprozesse hatte man sich dann für die Lüftungsanlage entschieden. Da dafür noch kein Raum geplant war, musste auch dieser dann in die neue Planung und Kostenberechnung miteinbezogen werden.
CDU erklärt, dass es einen Ratsbeschluss gab und man diesen zur Kenntnis nehmen sollte, um nicht wieder von vorne anfangen zu müssen. Fragen sollten beantwortet werden, jedoch nicht das Gesamtkonzept gekippt werden.
CDU sagt, das wir Kaarster Standards haben und natürlich für unsere Schüler das Beste wollen, aber alles im Rahmen des Haushaltes.
Grüne finden die Planung auch “ganz toll” möchten aber auch nochmal die Kosten überprüfen, um ggf. Einsparungen zu überprüfen und Alternativen zu überdenken.
CDU erklärt, Kita am Wald sollte 2 Millionen kosten und kostete 1.4 Millionen und ist wunderschön geworden. Man wolle keinen teuren Bau auf Kosten dann evtl. der Schliessung des Schwimmbades.
Abstimmung darüber wer jetzt für eine Vertagung ist
Schulausschuss; 17 dafür
BUNA: 16 dafür und 1 Enthaltung
Die bisherigen bzw. noch erforderlichen Kosten im Überblick:
Barrierefreiheit Altbau 75.000,00 €
PCB-Sanierung Altbau 1.370.000,00 €
Modernisierung Anbau 730.000,00 €
Neubau 2.670.000,00 €
Außenanlagen 283.000,00 €
Miete Raummodule 127.000,00 €
Inneneinrichtung 100.000,00 €
Gesamtkosten: 5.411.500,00 €
bereitsbereitgestellt 1.580.00,00 €
Verbleiben: 3.831.500,00 €
Erforderliche Finanzmittel für die kommenden Jahre
2015 2.800.000,00 € Haushaltsentwurf 2015
2016 1.031.500,00 € Restsumme Haushalt 2016
Die Abstimmung zu diesem Antrag wurde also vertagt:
1. Der Schulausschuss stimmt dem geänderten Raumprogramm der Offenen Ganztagsschue (OGATA) der GGS Vorst auf Basis der schematischen Darstellung (Anlage 1) und der Aufstellung (Anlage 9) des Architektenbüros Post zu
2. Der Schulausschuss und der BUNA empfehlen dem HWFA und Stadtrat
2.1 Der Anbau, der Gelenkbau und der Neubau der OGATA der zweizügigen Gemeinschaftsgrundschule Vorst werden nach den in den beigefügten Entwurfsplänen des Architektenbüros Post weiter geplant
2.2 Die Außenanlage zur GGS Vorst wird gem. Entwurfsplanung des Architektenbüros Horlemann ausgeführt; ebenso die erforderliche neue Verkehrsführung
3. Der BUNA beschließt:
3.1 Die durch das Architektenbüro Post erstellte Entwurfsplanung auf Grundlage des geänderten Raumprogramms wird genehmigt
3.2 Die vorgelegte Kostenberechnung nach DIN 276 für den Anbau und Neubau inklusive Gelenkbau wird genehmigt
3.3 Der erstellte Terminplan wird zur Kenntnis genommen
4. Der BUNA empfiehlt dem HWFA und Stadtrat:
4.1 Das Architektenbüro Post wird mit der Ausführung des Neubaus beauftragt
4.2 Die Verwaltung wird beauftragt für alle erforderlichen Ingenieurleistungen Aufträge zu erteilen
4.3 Die notwendigen Kosten für den Neubau der OGATA inklusive Gelenkbau und Anbau i.H.v. 3.831.500,00 € werden im Haushalt bereitgestellt
TOP 5 Besetzung der erweiterten Schulkonferenz nach § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW
1. Die Stadt Kaarst als Schulträger entsendet als stimmberechtigtes Mitglied in die erweiterten Schulkonferenzen der Kaarster Schulen nach § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW
a) Marcel Finger
b) Nadine Graber (als Vertreter)
Abstimmung: Einstimmig angenommen
2. Die Stadt Kaarst als Schulträger entsendet als beratende Mitglieder in die erweiterten Schulkonferenzen der Kaarster Schulen nach § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW:
a) CDU Fr. Roehlike
b) SPD Hr. Reuter
c) Dr. Sebastian Semmler
d) CDU (als Vertreter/in) Hr. Sladek
e) SPD (als Vertreter/in)
f) Heinz Kiefer (als Vertreter)
Abstimmung: Einstimmig angenommen
TOP 6 Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Die Elternbeiträge für Kita und OGATA werden an die “Geschwisterregelung” angepasst. Die fehlenden Einnahmen können durch die hohen Elternbeiträge in 2013 gedeckt werden. Wie viel mehr Einnahmen es in 2013 waren, kann/möchte die Verwatung jetzt nicht mitteilen. Sie möchten niemanden aufregen.
Abstimmung: Einstimmig angenommen
TOP 8 Anfrage der CDU Fraktion vom 25.08.2014 zum Thema Schülervertretungen im Schulausschuss
1. Wann hat die Verwaltung zuletzt die Schulen / Schülervertreter im Schulausschuss kontaktiert und gemäß der bestehenden Beschlusslage für eine Entsendung beratender Mitglieder angefragt?
Antwort Verwaltung: Die Verwaltung hat die Schülervertretungen der weiterführenden Schulen zuletzt im September 2013 kontaktiert und über die bestehende Beschlusslage informiert. Rückfragen und/oder Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
2. Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen, auch nicht volljährige Schülervertreter als beratende Mitglieder in die Arbeit des Schulausschusses einzubinden ?
Antwort Verwaltung: Der Schulausschuss ist ein freiwilliger Ausschuss gem. § 85 Schulgesetz NRW. Die Zusammensetzung basiert auf der Grundlage der Gemeindeordnung NRW und § 85 Abs. 2 SchG NRW. Nach § 85 Abs. 2 SchG NRW sind zwingend Vertreter der Kirchen zu benennen. Die beratende Mitwirkung schulischer Vertreter ist gem. § 85 Abs. 2 SchG NRW möglich und in Kaarst üblich.
Gemäß § 58 GO NRW i.V.m. § 7 Kommunalwahlgesetz NRW können in einen Ausschuss volljährige sachkundige Einwohner mitwirken. Da bei den weiterführenden Kaarster Schulen in der Regel nur Schülerinen und Schüler der gymnasialen Oberstufe volljährig sind, wäre lediglich diese Schulform mitwirkend im Ausschuss vertreten, es sei denn, dass sich die Schülervertretungen der witerführenden Schulen auf einen volljährigen Schülervertreter einigen würden, der sich für die Belange aller weiterführenden Schulen einsetzt.
(Anmerkung Lunapirat: “inhaltlich konstruktive und gehaltvolle Antwort ! Man beachte das die zitierten Gesetze “kann-Vorschriften” sind. Zudem scheint die Verwaltung sich immer nur auf die Gesetze zu beziehen und keineswegs mal selber kreative Lösungen oder Möglichkeiten zu überdenken, um scheinbar unmögliches auch mal möglich zu machen.”)
3. Wurden Praxisbeispiele aus anderen Kommunen bzgl. der Einbindung von Schülervertretern zur Umsetzung auch in Kaarst geprüft?
Antwort Verwaltung: Das Praxisbeispiel aus Neuss könnte Anwendung finden. Hier wird den Bezirksschülervertretungen ein generelles Rederecht eingeräumt. Dieses Rederecht kann durch einfachen Beschluss des Schulausschusses für einen Tagesordnungspunkt, eine Sitzung oder eine Wahlperiode ausgesprochen werden.
(Anmerkung Lunapirat:” Wäre es nicht möglich auch nicht volljährige Schüler/innen in einer Art Schülerarbeitskreis o.ä. zu organisieren, die Vorschläge gemeinsam erarbeiten und diese dem Schulausschuss unterbreiten dürfen ?”)
Beschlussvorlage der Verwaltung:
1. Der Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen vom 25.06.2013 zur Erweiterung des Schulausschusses um die Schülervertretungen der Kaarster Schulen wird abgelehnt
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Schülervertretungen der weiterführenden Schulen die Sitzungsunterlagen der Schulausschutzsitzungen zuzusenden und diese zu unterrichten, dass Anfragen der Schülervertretungen unter dem Tagesordnungspunkt “Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 31 i.V.m. § 19 der Geschäftsordnung” möglich ist.
Es gibt ein Stück weit die Sorge, dass niemand das Angebot annehmen wird. Die Verwaltung kann dieser Sorge beipflichten. Es werden dann die Direktoren gebeten, auf die Schülervertreter einzuwirken, dass diese dann auch ihr Rederecht in Anspruch nehmen. Es sollte sich jedoch die Frage gestellt werden, ob es Sinn macht, dass Schüler an den Sitzungen teilnehmen. Nehme man alleine die heutige Sitzung. Man wolle ja auch keine Politikverdrossenheit schaffen.
Nicht jeder Schüler soll das Recht haben, sondern natürlich nur die Schülervertreter. Man solle es den Schülervertretern selbst überlassen zu entscheiden zu kommen oder auch nicht.
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 9 Anfrage der Piratenpartei Kaarst vom 29.07.2014 zu Maßnahmen für einen garantierten Platz in den weiterführenden Schulen
Es wird darum gebeten, dass wenn so spät Tischvorlagen eingereicht werden, der Berichter bitte selbst diese als Tischvorlage vervielfältigt. Es wird jedoch angemerkt, dass die Piraten die Präsentation auch als Power Point zeigen wollten.
Piraten: wir haben beantragt, das der Schulausschuss prüfen möge, welche Möglichkeiten für Schuldirektoren und Schulträger bestehen, durch geeignete Maßnahmen jedem in Kaarst wohnhaften Kind den Schulplatz auf der weiterführenden Schule seiner Wahl anbieten zu können.
Laut Verwaltung bekommen nämlich nicht alle Kinder einen Platz an der Schule, die für sie am besten geeignet ist. Dies führt regelmäßig zu Überforderungen eines Teils dieser Kinder und dementsprechend nach Klasse 6 oder später zu Schulwechseln.
Diese Schüler müssen das Gymnasium verlassen und zur Realschule wechseln, weil die Gesamtschule keine Kapazitäten frei hat.
Wenn jedes Kind bereits zur Klasse 5 die bevorzugte Schulform besuchen könnte, würde sich die Anzahl der Abgänger von Gymnasien nach Klasse 6 drastisch reduzieren.
Die Verwaltung schreibt in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag im ersten Satz:
“Die Schulentwicklungsplanung ist das Instrument zur Sicherung eines gleichmäßigen und bedarfsgerechten Schulangebotes.”
Wenn der Schulentwicklungsplan den tatsächlichen Bedarf nicht abdeckt, so sollte aus meiner Sicht eine kurzfristige Korrektur am Schulentwicklungsplan möglich sein.
Die Verwaltung schreibt weiter:
“Der Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen für schulorganisatorische und schulbauliche Einzelmaßnahmen im Gebiet des öffentlichen Schulträgers.”
Nicht anderes schlagen wir vor:
Zu prüfen, welche organisatorischen oder baulichen Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können, um den tatsächlichen Bedarf gerecht werden zu können.
Und wir haben eine Idee, welche Sie bitte in Ihre Überlegungen mit aufnehmen wollen:
Durch eine Erhöhung der Züge von 4 auf 5 bei der Gesamtschule in Büttgen, könnten wir die Vorgabe, alle Schulformen fortzuführen nicht erfüllen. Wir sollten also darüber nachdenken,
wie wir die Wechsel von Schülern von Gymnasien vermeiden können
Deshalb schlagen wir vor:
Auf beiden Gymnasien mindestens einen Teilbereich einzuführen, der Klassenverbände durch Kurse ersetzt und Schüler, welche die Anforderungen im normalen System Klassenverband nicht erfüllen, im Kursbetrieb gezielt zu fördern.
Frage: Es klingt ganz interressant, ist das aber rechtlich haltbar ?
Antwort Fr. Saßmannshausen: Nein, das geht nicht, da dies gesetzlich nicht möglich ist. Es müsste dann ein Gesetz geändert werden. Sie könne noch viel dazu sagen, macht dies aber nicht.
Jemand anders: Anfrage der Piraten ist nicht ganz unproblematisch, da Schulen bei der Förderung von Schülern an ihre Grenzen stoßen.
Jemand anders: Es wird angezweifelt dass der Bedarf nicht gedeckt wird. Man solle der Gesamtschule Zeit geben. Die Zukunft von Schulen ist eine sensible Sache. Es solle nicht leichtfertig über eine veränderte Schullandschaft gesprochen werden. Sollte es in 2 – 3 Jahren absehbar sein, dass der Bedarf nicht gedeckt werden kann, dann muss man über Lösungen nachdenken.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.*
(“Der nichtöffentliche Teil ist beendet und ich entschwinde dem erlauchten Kreise”)
*Anmerkung Markus Wetzler: Der Antrag der Piraten wurde nicht zur Abstimmung gebracht. Aus meiner Sicht bleibt festzuhalten, dass selbst die Mitglieder des Schulausschusses keine Notwendigkeit sahen, den aktuellen Bedarf zu prüfen und den Schulentwicklungsplan zu hinterfragen, keine Ideen entwickeln wollten oder konnten, die über den Vorschlag der Piraten hinausgingen. Aus meiner Sicht bewerten sie es also aktuell für nicht so wichtig, wenn Schüler keinen Platz auf der für die geeignetsten Schule bekommen und dann, wegen Überforderung nach 2, 3 oder 4 Jahren die Schule wieder verlassen müssen…