Heute haben wir folgende Anfrage an die Stadtverwaltung versandt:
Zu den Vergabeangelegenheiten, welche Gegenstand des HWFA am 31.08.2014
sind, habe ich folgende Fragen:
1. Wurden nach Meinung der Stadtverwaltung die Ausschreibungen
ausreichend dokumentiert und wo liegen diese für die Ratsmitglieder zur
Einsicht?
2. Welche Kriterien waren für die Vergabe maßgeblich? In den
Beschlussvorlagen ist lediglich die Summe des Auftragsgegenstandes
ersichtlich.
3. Wurde bei den Ausschreibungen jeweils § 7 (1) berücksichtigt?
“Bei allen Lieferungen und Leistungen sind entsprechend dem jeweiligen
Erkenntnisstand
umweltfreundliche Produkte oder Verfahren auszuwählen und bei
Ausschreibungen zu berücksichtigen.”
Heute haben wir folgende Anfrage an die Stadtverwaltung versandt:
Zu den Vergabeangelegenheiten, welche Gegenstand des HWFA am 31.08.2014
sind, habe ich folgende Fragen:
1. Wurden nach Meinung der Stadtverwaltung die Ausschreibungen
ausreichend dokumentiert und wo liegen diese für die Ratsmitglieder zur
Einsicht?
2. Welche Kriterien waren für die Vergabe maßgeblich? In den
Beschlussvorlagen ist lediglich die Summe des Auftragsgegenstandes
ersichtlich.
3. Wurde bei den Ausschreibungen jeweils § 7 (1) berücksichtigt?
“Bei allen Lieferungen und Leistungen sind entsprechend dem jeweiligen
Erkenntnisstand
umweltfreundliche Produkte oder Verfahren auszuwählen und bei
Ausschreibungen zu berücksichtigen.”