Kommunales Protokolle Ratsarbeit

Niederschrift Jugendhilfeausschuss Kaarst 27.10.2015

Niederschrift JHA 27.10.2015

Sitzungsunterlagen: http://pvr.itk-rheinland.de/ratsinfo/kaarst/2/U2l0enVuZ3N1bnRlcmxhZ2VuICBKSEEgSVguNyAtIDI3LjEwLjE1IG9lZmZlbnRsaWNoIC5wZGY=/21/n/58550.pdf

1

Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Karl Prill aus Vorst fragt zur Kurskonzeption zur neuen Jugenfreizeiteinrichtung in Vorst: gilt die Konzeption ausschließlich für die Ortsmitte Vorst oder für alternative Standorte?

Antwort Frau Baum: der JHA hat entschieden, das die Ortsmitte Vorst gesetzt sei. Das Konzept sei aber übertragbar für alle denkbaren Standorte.

2

Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse

Frage der Grünen zum Jugendparlament: Wunsch der Jugendlichen nach Partizipation sei gewachsen. Wie geht die Verwaltung damit um?

Dr. Semmler: Verwaltung besorgt die Studie. Verwaltung wartet auf entsprechende Anträge aus dem JHA.

3

Kurzkonzeption zur neuen Offenen Kinder- und Jugendfrei zeiteinrichtung in Kaarst-Vorst

Das Konzept wird vorgestellt.

Die Öffnungszeiten sind nicht fix, sondern werden dem Bedarf angepasst.

Übermäßige Lärmbelästigung sei durch das Jugendzentrum nicht zu erwarten.

Es gibt massive Kritik an dem Konzept, beispielsweise sei es nicht an Vorst angepasst.

4

Tagespflege – Erstattung Krankenversicherungszusatzbeiträge ab 2016

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Im Rahmen der Tagespflege wird den Tagespflegepersonen ab dem 01.01.2016 der nach § 243 SGB V erhobene ermäßigte Beitragssatz sowie ein nach § 242 SGB V ggf. erhobener Zusatzbeitrag gemäß § 23 Abs. 2 Ziff. 4 zur Hälfte erstattet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

5

Fortzahlung Geldleistung Tagespflege im Urlaubs- und Krankheitsfall

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

In der Kindertagespflege wird die Geldleistung an die Tagespflegeperson für Urlaubs- sowie Krankheitstage von Tagespflegeperson und Kind für maximal zwölf Wochen / Jahr weitergezahlt, we nn der Tagespflegeplatz für das Kind in dieser Zeit frei gehalten wird und eine Rückkehr des Kindes zu der Tagespflegeperson zu erwarten ist. Einzelne Krankheitstage des Kindes werden bei dieser 12 -Wochen-Regelung nicht berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

6

Zahlungen von Geldleistungen an Tagespflegepersonen außerhalb von Kaarst

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Ist ei n Rechtsanspruch auf Förderung i n Kindertagespflege gegeben und eine Vermittlung an eine im Stadtgebiet Kaarst tätige Tagespflegeperson nicht möglich, so sind auf Antrag die nach den Bestimmungen des für die außerhalb von Kaarst tätige Tagespflegeperson örtlich zuständigen Jugendamtes festgesetzten Geldleistungen zu zahlen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

7

Geldleistungen Kindertagespflege – Mietzuschuss

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Tagespflegepersonen, die in eigens hierfür angemieteten Räumlichkeiten Kinder in Tagespflege betreuen, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Mietkosten. Der monatliche Zuschuss beträgt pro öffentlich gefördertem Platz maximal 79,80 . Der Zuschuss darf den Mietpreis (Kaltmiete) der angemieteten Räume nicht überschreiten und ist ggf. entsprechend zu reduzieren. Ein Anspruch auf Mietkostenzuschuss besteht nur, wenn die für die Nutzung der angemieteten Räume erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

8

Rahmenbedingungen Großtagespflege

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Jugendhi lfeausschuss beschließt die Einhaltung der Vorgaben des vorliegenden Rahmenkonzepts für Großtagespflegestellen und Kindertagespflegeverbünde.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

9

Kindertagespflege – Aufgaben und Standards

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Für die Förderung in Kindertagespflege sind die Aufgaben und Standards der Stadt Kaarst in der jeweils aktuellen Fassung verbindlich anzuwenden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

10

Anpassung Satzungen zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kaarst

1. die Artikelsatzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Kaarst

2. Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege i n der Stadt Kaarst in beiliegender Fassung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

11

Aufnahmekriterein der Kindertageseinrichtungen in der Stadt

Kaarst (Kenntnisnahme)

12

Aufnahmekriterein der städtischen Kindertageseinrichtungen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unter Punkt 4 der Begründung aufgeführten Aufnahmekriterien für städtische Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2016/2017.

Es gibt keine Fragen der Fraktionen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

13

Anmelde- und Platzvergabeverfahren für Kindertageseinrichtungen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Förderung der Familienbildung durch die in der Stadt Kaarst tätigen anerkannten freien Trägern der Erwachsenen- und Familienbildung erfolgt für Angebote der Familienbildung, die entsprechend dem §16 Abs. 2 Ziff. 1 SGB VIII auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten.

2.

Voraussetzung für die Förderung ist die Anerkennung der Bildungsträger durch die zuständige Bezirksregierung oder das zuständige Landesjugendamt gemäß der Regelung des § 15 Weiterbildungsgesetz (WbG)

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

14

Fördergrundsätze Familienweiterbildung

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

15

Familienhilfeplan 2016

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Familienhilfeplan der Stadt Kaarst wird für das Jahr 2016 beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

16

Entsperrung der Haushaltsmittel “Insel-Lerner”

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.) Die Mittel in Höhe von 8.000,00 € zur Mitfinanzierung des Projektes „Insel-Lerner“ für das Jahr 2015 werden nicht entsperrt.

2.) Zur Finanzierung der i n 2016 entstehenden Miet- und Nebenkosten zu dem Projekt „Insel-Lerner“ werden im Etat 2016 8.000,00 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

17

Haushaltsplan 2016

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der JHA empfiehlt dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, den Entwurf des Teilplans Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der als Anlage beigefügten Änderung des Haushaltsjahres 2016 anzunehmen. Der Verändungsnachweis ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

18

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Kenntnisnahme

19

Entgeltvereinbarung für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Inobhutnahme

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Mit der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH wird für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Inobhutnahme in der eigens hierfür vorübergehend eingerichteten Unterkunft Heerdter Str. 69 a, 41460 Neuss gemäß § 77 SGB VIII ein Entgeltsatz von kalendertäglich 183,42 € vereinbart.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

20

Anfrage der Piratenpartei: Vergabe von Kindergartenplätzen an Flüchtlinge

Link zur Anfrage: https://blog.piratenpartei-nrw.de/kaarst/2015/10/22/antwort-der-verwaltung-auf-unsere-anfrage-zum-thema-kindergartenplaetze-fuer-fluechtlinge/

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die sich in Kaarst aufhaltenden Geflüchteten in geeigneter Weise über ihren Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und das entsprechende Antragsverfahren, ggf. auch über die Bedeutung eines Kindergartenbesuches hinsichtlich Integration und Spracherwerb zu informieren.

Piraten: Wenn ich die Antwort der Verwaltung richtig verstehe, besucht mehr als die Hälfte aller Flüchtlingskinder keinen Kindergarten, haben aber den gleichen Rechtsanspruch und müssen den Kindergartenplatz beantragen. Die Frage ist, haben die Eltern seitens der Verwaltung die entsprechende Information über ihren Rechtsanspruch und das Antragsverfahren und darüber, was ein Kindergartenplatz für die Integration und den Spracherwerb bedeutet. Sollten die Eltern diese Infos nicht haben, halte ich eine entsprechende Aktivität der Verwaltung für sinnvoll.

Durch die Sozialarbeiter fliessen die Informationen.

Der Antrag wurde dementsprechend zurück gezogen.

21

Förderungen 2015

Kenntnisnahme

22

Grillplatz am Vorster Wald

CDU: es sollten Anregungen zum Konzept eingereicht werden.

Dies ist bisher nicht passiert.

Es haben weitere Gespräche zwischen Junger Union und Jungliberalen stattgefunden.

Die CDU beantragt, die Mittel zu entsperren und das Konzept zu beschließen.

SPD/Fünfer Bündnis: hält den Platz für nicht geeignet und beantragt als Standort den Kaarster See.

CDU: wenn das das Verständnis von Jugendpartizipation ist, wo sich zwei Jugendorganisationen viel Mühe mit dem Konzept gegeben haben dann hat das Jugendpartizipation nichts zu tun.

Grüne: Der Standort ist nicht geeignet, da er für eine Flüchtlingsunterkunft benötigt wird.

CDU: will den Antrag abgestimmt haben.

SPD: der Standort ist nicht geeignet wegen der fehlenden sozialen Kontrolle. Die argumente haben die Jugendorganisationen nicht aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: Mittel werden nicht entsperrt. 4 Ja – 7 Nein – 3 Enthaltungen

Antrag des 5er-Bündnisses wurde ohne Gegenrede vertagt.

 

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