Allgemein

Luna’s Protokoll Service: HWFA vom 11.12.2014

Das Protokoll ist noch nicht ganz vollständig. Zum einen wurde extrem schnell durch die Tagesordnung geflogen und zum anderen musste ich mir so oft an den Kopf fassen, das ich nicht gleichzeitig tippen konnte. Ich werde hier also noch Dinge nachtragen und auch ergänzen. Und natürlich wie immer: Das Protokoll erhebt nicht den Anspruch richtig oder vollständig zu sein. Ich gebe hier nur meine subjektive Meinung wieder über die Dinge, so wie ich sie verstehe.

A Öffentlicher Teil

1 Änderung/Erweiterung der Tagesordnung

2 Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 31 iVm. § 19 der GeschO

3 Vorberatungen zum Haushalt 2015

CDU: AW für Anti-Müll-Kampagne Mittel für die Beschriftung von Fahrzeugen, Plakaten etc.. – Sperrvermerk – (Aufhebung BUNA) -2.500 € (abgelehnt)

SPD, Grüne, FDP, Zentrum, UWG: Asylleistungen – soziale und kulturelle Teilhabe – Sprachförderungen, Förderung über den AK Asyl neu – 5.200 € alt 200 € Belastung -5.000 € (15 ja, 1 Enthaltung) (Angenommen)

SPD, Grüne, FDP, Zentrum, UWG: Integrationsrat neu -1 € alt 0 € Belastung: -1 €  (15 ja, 1 dagegen) (Angenommen)

Verwaltung: Kommune Innovativ: Kosten für die Beteiligung an dem Programm “Kommune Innovativ” In der Sitzung des Sozialausschuss am 5.11.14 wurde der Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung der Teilnahme an der Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angenommen. Sperrvermerk (Aufhebung HWFA) neu -50.000 € alt 0 € Belastung: -50.000 € (16 ja) (Angenommen)

SPD, Grüne, FDP, Zentrum, UWG: Aufwendungen für die Wahl eines Seniorenbeirats, Kosten für die Wahl des Beirates sowie einmalige Aufwendungen. neu – 10.000 € alt 0 € Belastung: (9 ja, 7 dagegen) (Angenommen)

E39 SPD fragt: Gibt es ein konkretes Wegekreuz ? Machen das nicht die Bruderschaften ?

CDU antwortet: Die Aufgabe war zunächst im Kulturausschuss, dann im PVA und ging dann zurück zum Kulturausschuss. So richtig hatte sich da keiner drum gekümmert.

E42 Grüne: Wollen Sperrvermerk um erstmal die Planung der Verwaltung zu überprüfen.

Verwaltung antwortet: Es ist eine Selbstverständlichkeit da nicht irgendetwas hinzustellen.

E43 CDU sagt: Das ist Augenwischerei. Die CDU wird sich enthalten, damit SPD, Grüne, FDP, Zentrum, UWG zeigen, wie sie das umsetzen wollen und wie sie zu ihrem Wort stehen. Zudem gab es ein Treffen vom Nordkanalverband. Dort war dies kein Thema.

E44: SPD, Grüne, FDP, Zentrum, UWG: AW für den Taxibus: Wie die letzten Jahre gezeigt haben, liegen die Aufwendungen für den Taxibus jährlich unter 20.000 € neu: -20.000 € alt: -50.000 € Entlastung: 30.000 €

E45: Die Linke: AW für den Taxibus: Die Aufwendungen liegen nach den bisherigen Erfahrungen höchstens bei 20.000 €. Die Differenz zum vorgeschlagenen Ansatz kann aber dennoch sinnvoll für den Kaarster ÖPNV verwendet werden, wenn man mit dieser Summe das Konzept Bürger-Bus unterstützt. neu: -50.000 € alt:-50.000 € Belastung/Entlastung 0 € (

F2: Grüne: Wir wollen die 180.000 € komplett streichen. Erstmal soll ein komplettes Konzept erarbeitet werden.

CDU: Es müssen aber Vorbereitungen getroffen. Ein Aufzug ist ein Kernbereich für Barrierefreiheit. Grüne wollen immer nur Konzepte und gehen nicht mehr ins Handeln.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der HWFA empfiehlt dem Stadtrat die folgende Beschlussfassung: 1. DieHaushaltssatzungnebstHaushaltsplanundAnlagenfürdasHaushaltsjahr 2015 wird gemäß der Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der vorgelegten Veränderungsmitteilungen beschlossen. 2. Der Stellenplan 2015 wird beschlossen. 3. DasInvestitionsprogramm2015–2018wirdbeschlossen. 4. DiemittelfristigeErgebnis-undFinanzplanungfürdenPlanungszeitraum2016 – 2018 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung: Die Verwaltung hat in der Sitzung des Stadtrates vom 02. Oktober 2014 den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes inkl. Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm 2015 – 2018 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2016 – 2018 eingebracht. Über diesen Entwurf hat der HWFA gemäß § 59 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vor zu beraten. Nach der Einbringung in den Stadtrat hatten zunächst die Fraktionen Gelegenheit, sich mit dem Haushaltsentwurf auseinanderzusetzen. Die Vorberatung und die Beschlussempfehlung über den Haushalt im HWFA finden in den Sitzungen 27. November und 11. Dezember 2014 statt. Die Verabschiedung durch den Stadtrat ist für den 18. Dezember 2014 vorgesehen. Der Etatentwurf lag seit der Bekanntmachung am 11. Oktober 2014 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rathaus Kaarst öffentlich aus. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung konnten Einwohner und Abgabepflichtige bis zum 27. Oktober 2014 Einwendungen erheben. Einwendungen hierzu wurden nicht vorgebracht. Eine Änderungsmitteilung wurde nicht aufgestellt. Änderungen zum Haushaltsentwurf werden als Vorschlag der Verwaltung im Rahmen der Änderungsliste in der Sitzung thematisiert. Die Änderungsliste wird als Tischvorlage vorgelegt. Der Haushaltsentwurf wurde der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, der Kreishandwerkerschaft Neuss/Grevenbroich und der Landwirtschaftskammer Rheinland zugeleitet. Stellungnahmen sind hierzu bislang noch nicht eingegangen. Sie werden gegebenenfalls als Tischvorlage nachgereicht.

Abstimmung:

Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP, Zentrum und UWG zur Sitzung des HWFA am 27. November 2014 Haushaltsbegleitbeschluss Sport 1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, ein objektives und nachvollziehbares Sport- hallen- und Sportstättenbelegungsmangement bis zum Herbst 2015 dem Sportaus- schuss vorzulegen und zu dokumentieren, wie die Ausnutzung der Kaarster Sport- hallen und Sportstätten tatsächlich ist. 2. DerStadtratbeauftragtdieVerwaltung,unterEinbeziehungderKaarsterSportver- eine und der Politik eine Sportstättenbedarfsplanung für die nächsten fünf Jahre zu entwickeln, die sich u.a. auch an der demographischen Entwicklung und den ver- änderten Anforderungen der Nutzer/innen orientiert. 3. DieSportförderrichtlinenderStadtKaarstsolleninAbstimmungmitdemStadt- sportverband überarbeitet werden. Haushaltsbegleitbeschluss städtische Investitionsmaßnahmen Die von der Verwaltung am 11.7.2013 im HWFA vorgestellte Planungsabwicklung von städtischen Investitionsmaßnahmen (vgl. Anlage) wird beschlossen. Mit der Einführung eines neuen Planungsprozesses sowie eines Investitions- Controllings sollen die folgenden Schritte berücksichtigt werden:                – Feststellung eines konkreten aktuellen Bedarfs in der Sache – Bei der Planung von Projekten Orientierung an normalen Standards – Bei der Planung Darstellung des Gesamtumfanges eines Projektes Sondierung eventuell Ablehnung von nachträglichen Bedarfen Ausschreibung erst nach Abschluss des Planungsverfahren Angebote einfordern mit Ausschreibungen zu Festpreisen – Durchführung / Einführung eines Investitions-Controllings

Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP, Zentrum und UWG zur Sitzung des HWFA am 27. November 2014 Haushaltsbegleitbeschluss Kaarst finanziell nachhaltig aufstellen Die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP, Zentrum und UWG stellen fest, dass der Haushalt der Stadt Kaarst von einem strukturellen Defizit geprägt ist. Die laufenden Ausgaben über- steigen die laufenden Einnahmen. Die bereits seit einigen Jahren präsente Situation wur- de in den letzten Jahren immer wieder durch positive Jahresüberschüsse (die auf Einmal- effekte zurückzuführen sind) verdeckt. Das heißt, es wurde und wird aktuell „von der Sub- stanz gelebt“, wir brauchen unsere Ressourcen und Rücklagen auf. Noch sind wir in der vergleichsweise komfortablen Situation, dass wir keine radikalen Einsparmaßnahmen oder gar eine Fremdbestimmtheit (Haushaltssicherungskonzept) in unserer Stadt dulden müs- sen. Gleichwohl verdeutlicht die Lage, dass in der Vergangenheit die Grundsätze einer nach- haltig stabilen Finanzwirtschaft zwar gerne postuliert, aber eben nicht gelebt wurden. Wir wollen dies ändern und Kaarst in den nächsten fünf Jahren auf finanziell gesunde Bei- ne stellen, indem wir das strukturelle Defizit abbauen. Wir wissen, dass es zahlreicher In- vestitionen in unserer Stadt bedarf (umfangreiche Sanierungs- und Investitionsmaßnah- men in unseren Schulen, Jugendzentrum Vorst, Feuerwache Büttgen, u.a.). Diese wollen wir verlässlich stemmen, ohne die Maxime der Sparsamkeit aus dem Auge zu verlieren. Wir wollen keinen Kahlschlag bei den freiwilligen Leistungen, keine Schwimmbäder schließen oder Steuern erhöhen. Dennoch müssen wir gemeinsam als Stadtrat und auch von der Bürgerschaft getragen, unser Leistungsangebot kritisch hinterfragen und dauer- hafte Ausgabenposten reduzieren. Wir sind davon überzeugt, dass wir auch in unsere Infrastruktur und insbesondere auch die sozialen Angebote wie Schulen, Kitas, Jugendzentren und Sportstätten investieren müssen, hierzu werden auch nicht unerhebliche Kreditaufnahmen notwendig werden. Al- lerdings muss die Notwendigkeit des „Herumreißens“ des Ruders jetzt eingeleitet und manch lieb gewonnene Gewohnheit kritisch hinterfragt werden. Auf diesem Weg wollen wir insbesondere die Bürgerschaft und die konkret betroffenen gesellschaftlichen Gruppen einbinden. Daher soll der Stadtrat folgende Arbeitsaufträge an die Verwaltung beschließen: • Die Verwaltung wird beauftragt, alle städtischen Immobilien hinsichtlich laufender Kosten und der Notwendigkeit des Erhalts zu überprüfen. Dabei sollen u.a. Auslas- tungs- bzw. Nutzungsgrad, Alter des Gebäudes, sowie der Zustand dessen und an- stehende Investitionen untersucht werden • Eine Aufstellung aller freiwilligen Leistungen ist zu erstellen, mit evtl. Bindungen und Einsparpotentialen • Der Stadtrat beschließt, die Frako zeitlich begrenzt bis zum Oktober 2015 als politi- sches Steuerungsgremium einzusetzen, das den Prozess des Umsteuerns in der Finanzpolitik leitet und dem HWFA zu den Beratungen des Haushaltes 2016 einen Bericht mit Empfehlungen vorlegt • Der Stadtrat stellt fest: die laufenden Ausgaben aus den laufenden Einnahmen fi- nanziert werden müssen und das strukturelle Defizit spätestens zum Haushalt 2020 beseitigt sein soll • In diesen Prozess soll durch Foren die Bürgerschaft eingebunden, für die finanzielle Problemlage sensibilisiert und zu einer Beteiligung zur Bewältigung aufgefordert werden • Die Verwaltung wird beauftragt, einen steuerlichen Querverbund städtischen Ver- mögens mit den Stadtwerken (z.B. im Bereich der Kaarster Schwimmbäder) zu prüfen.

Sitzung: Grüne erklären ihren Antrag. CDU antwortet: Wir haben auch einen Haushaltsbegleitbeschluss zu dem Thema. Wir wollten auch einen gemeinsamen Antrag mit Ihnen, da wir inhaltlich nicht so weit auseinander liegen. Wir sind verwundert das andere Fraktionen sich von der Arbeit in der Vergangenheit sich distanzieren wollen. Der Verwaltung wird Arbeit vor die Füße geschüttet, ohne das konkret gesagt wird, was die Verwaltung überhaupt tuen soll. Damit beschäftigt man nur Verwaltung, die in dieser Zeit andere Dinge machen könnte, z.B. die ganzen Konzepte schreiben die vom 5er-Bündnis erwartet werden. (“Allgemeines gegrinse”) Frako wird als Steuerungsgrenium nicht für sinnvoll gehalten. Einen neuen Ausschuss einzurichten kann nur den Sinn haben, dass dann der Bürgermeister nicht mit abstimmungsberechtigt ist. Es sollte weiter auf den HWFA gesetzt werden und nicht irgendwelche neue Ausschüsse eingerichtet werden. Insgesamt ist unser Antrag zielführender. Schade ist, dass das 5er Bündnis keine Zusammenarbeit wünschte.

Grüne antworten: Freiwillige Leistungen sind gelistet und es sollte diskutiert werden, wie damit umgegangen werden soll. Darüber müssen wir uns unterhalten. Herr Meuser muss seine Mitarbeiter sicher keine 3 Monate ins Kämmerlein sperren, die Daten sind ja da. Das Maßnahmenbündel beinhaltet weitere Fragen nicht. Die Verwaltung wird es sicher hinbekommen in der Maske dahinter ein ja zu setzen. Auch beim AEG gab es Unklarheiten und Wissenslücken die geschlossen werden müssen und darum geht es.

CDU fragt: Der Punkt mit dem Finanzausschuss wurde von den Grünen nicht beantwortet.

Grüne antworten: Finanzausschuss war ein Angebot an die CDU, da sie ein spiegelbildlich besetzten Ausschuss haben wollten.

CDU verneint dies.

Grüne sagen: doch natürlich. So blockieren wir uns nur gegenseitig, aufgrund der Stimmverteilung.

(” Ich glaube es nicht. Es soll also ein Ausschuss gegründet werden, den die Grünen wollen, weil die CDU den möchte, die CDU aber weiß nix davon. Die Erkenntnis, das sich hier gegenseitig blockiert wird ist wirklich tiefsinnig. Die Lösung einen neuen Ausschuss zu gründen finde ich echt kreativ. Man könnte natürlich auch von seinem Parteigeklüngel Egotrip runterkommen und Sachpolitik machen. Ist aber wahrscheinlich zu abstrus”)

Abstimmung:

4 „Bürgerantrag Zebrastreifen Alte Heerstraße“ der Piratenpartei Kaarst vom 16.09.2014 hier: Errichtung eines Zebrastreifens / Alten Heerstraße

Der Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss (PVA) empfiehlt dem Hauptausschuss (HWFA), den Antrag der Piratenpartei Deutschland auf Errichtung eines Zebrastreifens an der Alten Heerstraße abzulehnen.

Begründung: Antragstext des Antrages der Piratenpartei Kaarst vom 16.09.2014, Anlage 1 „Das zuständige Gremium der Stadt Kaarst möge beschließen, einen Zebrastreifen an folgendem Standort errichten zu lassen: Alte Heerstraße / Am Maubishof (Höhe City-Grill und Parkbuchten (siehe Bild)).“ Formale Betrachtung: Der Bürgerantrag zielt auf die Errichtung von Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab, hier die Markierung eines „Zebrastreifens“ oder Fußgängerüberweges (FGÜ) mit Vz 293 StVO sowie zugehörige Beschilderung mit Vz 350 StVO „Fußgängerüberweg“. Die Anordnung von Verkehrszeichen ist nach §§ 44, 45 StVO Aufgabe der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Für die Stadt Kaarst hat der Bürgermeister im Rahmen seiner Organisationshoheit diese Behördenfunktion dem Bereich 32 Ordnungsangelegenheiten und Bürgerbüro zugeordnet. Die Tätigkeiten als Straßenverkehrsbehörde führt die Verwaltung als sogenannte Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung aus. Aufgrund dieser rechtlichen Einordnung ergibt sich die dem Bürgermeister übergeordnete Weisungskompetenz hier nicht für den Rat und seine Ausschüsse, sondern für die übergeordnete staatliche Behörde. Dies ist die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Kreises Neuss in ihrer Eigenschaft als Fachaufsichtsbehörde. Demzufolge sind Planungs- und Verkehrsausschuss oder Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss der Stadt Kaarst nicht die geeigneten Gremien zur abschließenden Entscheidung über einen Antrag auf Anordnung von Verkehrszeichen. Vielmehr ist vom Verordnungsgeber eine inhaltliche Bearbeitung durch die Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Straßenverkehrsbehörde vorgesehen. Hierzu gehört regelmäßig das nach den Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO vorgeschriebene Anhörungsverfahren, in dem Polizei und Straßenbaulastträger zu beteiligen sind. Gleichwo hl hat de r Pla nungs- und Verkehrsa usschuss die Möglic hkeit, die Verwaltung mit der Prüfung einer solchen straßenverkehrsrechtlichen Fragestellung zu beauftragen. Dies aufgrund des zu beratenden Bürgerantrages vorausgeschickt, ergibt sich die folgende fachliche Einschätzung: Inhaltliche Betrachtung Bereits im PVA am 15.03.2011 wurde die Thematik unter dem Tagesordnungspunkt 5 ausführlich behandelt. Der damals von der Fraktion 90/Die Grünen gestellte Antrag „Untersuchungen zur Realisierung einer Querungshilfe auf der Alten Heerstraße im Bereich „Am Neumarkt“ und auf der Maubisstraße im Bereich der Sparkasse“ ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Der damalige Antrag wurde mit 2 Ja und 11 Nein stimmen abgelehnt. Einziger Unterschied zwischen den beiden Anträgen ist die Ermöglichung der Fußgängerquerung einmal mittels einer Querungshilfe und im aktuellen Antrag mit einem Fußgängerüberweg. Da es sich inhaltlich um dieselbe Thematik handelt, wird an dieser Stelle auf die Begründung zum damaligen Antrag der Anlage 2 verwiesen. Neben den aufgeführten Begründungen aus der PVA-Vorlage aus 2011 kommt bei der Anlage eines Fußgängerüberweges hinzu, dass die Radfahrer gezwungen wären, den Fußgängerüberweg schiebend und nicht fahrend zu passieren. Somit müsste dieser in jedem Fall absteigen, was er heute, je nach Verkehrslage, nicht muss . Wie bereits in der damaligen Begründung geschrieben, sollte unter Berücksichtigung des Grundgedankens bei der Gestaltung der Rathausvorfläche und der Alten Heerstraße von der Anlage eines FGÜ Abstand genommen werden, um den Ansatz zur Einrichtung eines „Shared Spaces“ bzw. einer „Begegnungszone“ nicht entgegen zu wirken. Erschwerend ist zu berücksichtigen, dass nach dem vorliegenden Antrag noch ungeklärt wäre, wie eine Verkehrsregelung für Fahrzeuge ausfahrend aus der Straße Am Maubishof erfolgen sollte. Die Verwaltung empfiehlt daher den Bürgerantrag abzulehnen.

Abstimmung: 18 dagegen

5 Bürgerantrag A. Kaulen zum Erhalt des ehemaligen Sportlerheims der Sportfreunde Vorst (SV als Tischvorlage)

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Bürgerantrag vom 01.12.2014 zum Erhalt des ehemaligen Sportlerheims mit Vorplatz der Sportfreunde Vorst im Linning wird abgelehnt.

Auslöser für die Errichtung des neuen Sportparks Vorst war unter anderem der gebäudetechnisch verbrauchte Zustand des alten Vereinsheims. Eine Nutzung des alten Gebäudes zu den im Bürgerantrag genannten Zwecken wäre voraussichtlich nur durch vorherige Investitionen in den Altbestand möglich. Zwangsläufig würden für den Weiterbetrieb des Objektes laufende Unterhaltungskosten anfallen, die die Verwaltung bisher nicht etatisiert hat. Die bisher regelmäßig aufgewandten Finanzmittel sind als Bewirtschaftungskosten für das neue Sportlerheim erforderlich und vorgesehen. Hierbei handelt es sich um jährliche Aufwendungen von ca. 20.000,00 € (darin ca. 5.000,00 Flutlicht). Auch unter Herausrechnung der bisherigen Kosten der Flutlichtbeleuchtung wären für eine Unterhaltung des alten Sportlerheims voraussichtlich laufende Bewirtschaftungskosten von rund 15.000,00 € / Jahr für z.B. Wasser, Abwasser, Heizung, Strom, Reinigung und Gebäudeversicherung zu kalkulieren. Anfallende Reparatur- und Instandhaltungskosten sind hierin nicht enthalten. Eine Gegenfinanzierung, wie im Bürgerantrag dargestellt „durch Anmietung für kleines Geld“, erscheint unter Berücksichtigung der dargestellten angedachten Verwendungen nicht annähernd kostendeckend. Die bauliche Erhaltung und laufende Unterhaltung des angedachten Gemeinschaftsobjektes empfiehlt die Verwaltung nicht. Mit Rücksicht auf die langfristig angelegten Planungen, die nun verwirklicht (sind bzw.) werden, wäre es folgerichtig und plangemäß, das Sportlerheim abzureißen und den Platz für forstwirtschaftliche Zwecke aufzureißen und freizugeben. Eine Abweichung von diesem Plan bedeutet zugleich die teilweise Rücknahme bisheriger kommunalpolitischer Absichten.

Piraten fragen: Wäre es rein rechtlich möglich, dass eine Initiative die Räumlichkeiten für 1 € übernimmt und dafür die Verantwortung für diese Räumlichkeiten trägt ?

Bürgermeister antwortet: rein rechtlich ist das möglich, aber praktisch nicht. Die Unterhaltung der Räumlichkeiten ist zu hoch für Privatleute oder Initiativen. Insgesamt sehe er nicht irgendjemanden der das übernehmen könnte. Der Antrag wurde bereits im PVA umfänglich beraten und so nehme er seinen ganzen Mut zusammen, und empfiehlt den Antrag abzulehnen. Eigentümerhaftung usw. bleibt bei der Stadt und man stehe im Wort das Ding abzureißen.

Abstimmung: 18 dagegen

Antrag im BUNA: Der Sportplatz Linning wird nach dem Umzug des Vereins Sportfreunde Vorst auf die Sportanlage Am Holzbüttger Haus 4 aufgegeben. Nach dem Auszug der Sportfreunde Vorst vom Sportplatz Linning werden der Sport- platz mit den Außenanlagen sowie die Gebäude zeitnah zurückgebaut. Danach wird der zurückgebaute Bereich aufgeforstet. Begründung: Der Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Am Holzbüttger Haus 4 ist zwischenzeitlich abgenommen worden. Die Abnahme des Funktionsgebäudes dort steht kurz bevor und wird voraussichtlich Mitte November 2014 erfolgen. Die Sportfreunde Vorst planen den Umzug von dem von ihnen bisher genutzten Sportplatz Linning an die Sportanlage Am Holzbüttger Haus 4 für den 05.12.2014. Nach dem Auszug der Sportfreunde Vorst vom Sportplatz Linning soll dort zeitnah der Rückbau des Sportplatzes mit den Außenanlagen sowie der Rückbau der Gebäude beginnen. Die erforderlichen Finanzmittel für den Rückbau der Sportanlage mit den Außenanla- gen sind im Haushalt 2014 veranschlagt und der Rückbau des alten Sportlerheims ist im Haushaltsentwurf 2015 etatisiert worden.

6 Schulsozialarbeit an der Städtischen Realschule Kaarst

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Schulausschuss empfiehlt dem HWFA und Stadtrat: Die Schulsozialarbeit an der Städtischen Realschule Kaarst wird im Umfang einer Vollzeitstelle durch die Verwaltung finanziert.

Begründung: An allen weiterführenden Schulen der Stadt Kaarst sind Schulsozialarbeiter beschäftigt. Die Stadt Kaarst finanziert am Albert-Einstein-Gymnasium und am Georg-Büchner- Gymnasium jeweils eine Vollzeitstelle. Am Schulzentrum Büttgen finanziert die Stadt Kaarst eine Vollzeitstelle an der Elisabeth-Selbert-Realschule und hat drei städtische Schulsozialarbeiterinnen an der Städtischen Gemeinschaftshauptschule Kaarst- Büttgen in Teilzeit eingesetzt. Der Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen am Schulzentrum Büttgen erfolgt schulübergreifend. An der Städtischen Realschule Kaarst wird derzeit eine halbe Schulsozial- arbeiterstelle durch die Stadt Kaarst finanziert. Die Kosten hierfür belaufen sich im Haushaltsjahr 2014 auf ca. 27.404 Euro. Eine weitere halbe Schulsozialarbeiterstelle wird auf Kosten einer halben Lehrerstelle realisiert. Die Schullandschaft in Kaarst unterliegt ständigen Veränderungen. Die Elisabeth- Selbert Realschule und die Städtische Gemeinschaftshauptschule Kaarst-Büttgen laufen sukzessive aus und bilden keine Eingangsklassen mehr. Für die Schülerinnen und Schüler, die eine Hauptschulempfehlung haben oder an der Städtischen Gesamtschule Kaarst-Büttgen nicht aufgenommen werden können, besteht in Kaarst ausschließlich die Möglichkeit, an der Städtischen Realschule Kaarst aufgenommen zu werden. Darüber hinaus soll die Städtische Realschule Kaarst zukünftig die Seiteneinsteiger, die bislang an der Elisabeth-Selbert-Realschule unterrichtet wurden, aufnehmen und eine Seiteneinsteigerklasse bilden. Diese Veränderungen in der Schülerschaft der Städtischen Realschule Kaarst erhöhen den Bedarf und die Anforderungen an die dortige Schulsozialarbeit. Die durch die Stadt Kaarst finanzierte Schulsozialarbeiterstelle soll daher ebenfalls auf den Umfang einer Vollzeitstelle aufgestockt werden. Mehrkosten entstehen durch die zusätzliche halbe Stelle in Höhe von 27.404 Euro. Die Gesamtkosten für die Vollzeitstelle an der Städtischen Realschule Kaarst belaufen sich auf insgesamt 54.808 Euro. Der Antrag der Städtischen Realschule Kaarst vom 25.09.2014 sowie eine Aufstellung der Kosten für die Schulsozialarbeit liegen als Anlagen bei.

6a Bauliche Qualifizierung der Städtischen Gesamtschule Kaarst-Büttgen und Mensa (SV als Tischvorlage)

Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beschaffung von Raummodulen zur übergangsweisen Unterbringung des Ganztagsbetriebes (Mensa im EG) sowie zur Unterrichtsversorgung notwendigen Räumlichkeiten (u.a. vier Klassenräumen im OG) vorzubereiten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Beschaffung der unter Ziffer 1 genannten Raummodule zu ermitteln. Die Kosten sind getrennt für die Optionen Kauf, Miete bzw. Mietkauf zu ermitteln und den Gremien kurzfristig zur Beratung und Beschlusslage vorzulegen.

3. Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und dem Stadtrat für das Haushaltsjahr 2015 2 Mio. € zur Weiterentwicklung der baulichen Qualifizierung der Gesamtschule Kaarst-Büttgen zur Verfügung zustellen.

4. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, das zur baulichen Qualifizierung der Gesamtschule erforderliche VOF – Verfahren gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Haak Böke und Partner vorzubereiten.

Abstimmung: 18 dafür

6b Raumkonzept für die Gemeinschaftsgrundschule Vorst (SV als Tischvorlage)

Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Der Schulausschuss nimmt das in seiner Sitzung am 23.09.2014 vorgestellte und gegenüber der Beschlusslage aus der Sitzung vom 01.04.2014 geänderte Raumprogramm der offenen Ganztagsschule (OGS) der GGS Vorst auf Basis der schematischen Darstellung (Anlage 1) und der Aufstellung des Architekturbüros Post (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Schulausschuss nimmt den durch die Verwaltung ermittelten Bedarf an OGS – Betreuungsplätzen am Schulstandort GGS Vorst in Höhe von 90 Betreuungsplätzen für das Schuljahr 2015 / 2016 zustimmend zur Kenntnis. 3. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Beibehaltung der geänderten Gesamtkonzeption, mit der Schulleitung der GGS Vorst und dem Träger der OGS rä umliche Einsparpotenziale (z.B . Doppelnutzung von Klassenräumen) zu erörtern. 4. Der Schulausschuss empfiehlt dem HWFA und dem Stadtrat, die zur Realisierung der geänderten Konzeption erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.691.160,00 Euro in den Finanzplan für den Haushalt 2015 einzustellen. Die Haushaltsposition soll mit einem Sperrvermerk versehen werden, der, nach Festlegung der Nutzungsstandards durch den HWFA aufzuheben ist.

Abstimmung: 18 dafür

7 Social Media für die Stadt Kaarst

Abstimmung: 18 dafür

8 Klage gegen Abundanzumlage – Antrag der CDU-Fraktion vom 17.11.2014 (Die SV wird nachgereicht)

Abstimmung: 18 dafür

9 Beschluss über den Pakt für den Sport

Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- Wirtschafts- und Finanzausschuss und dem Stadtrat zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den im Entwurf vorliegenden „Pakt für den Sport in Kaarst“ zwischen dem StadtSPortVerband Kaarst und der Stadt Kaarst abzuschließen.

Begründung: In der Sitzung des Sportausschusses vom 10.09.2014 (siehe Anlage 2) wurde der TOP “Pakt für den Sport zwischen Stadtsportverband Kaarst und der Stadt Kaarst” einstimmig – aufgrund fraktionsübergreifender Änderungsvorschläge – an die Fraktionen zu Beratung verwiesen (siehe Anlage 2 – Auszug aus der Niederschrift). Die Verwaltung bat darum, die konkreten Änderungswünsche bis zum 30.09.2014 einzureichen. Die Änderungswünsche sind den Punkten 4.2 und 4.3 der Tagesordnung zur heutigen Sitzung des Sportausschusses zu entnehmen. Die eingereichten Änderungswünsche wurden dem Stadtsportverband Kaarst (SSV Kaarst) zu Verfügung gestellt. Mit Schreiben vom 04.11.2014 (siehe Anlage 1) stellt der SSV Kaarst den Antrag, den “Pakt für den Sport” in der angepassten Fassung zu verabschieden. Im Antrag erklärt der SSV Kaarst, dass die Änderungswünsche intern beraten und in Teilbereichen der jetzt vorgelegten, angepassten Fassung eingearbeitet wurden. Das Schreiben des SSV Kaarst vom 04.11.2014 liegt als Anlage 1 bei. Auf die dortige Begründung wird verwiesen. Die Verwaltung trägt die vom SSV Kaarst überarbeitete Fassung mit.

Abstimmung: 18 dafür

10 Neufestsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

Abstimmung: 18 dafür

11 ProBeKa

Grüne bezweilfeln die systematik im Antrag. z.B. Kosten Nahversorgung sind nicht richtig. Die Frage ist, welchen Informationswert hat das ganze. Es scheint eher Datenfriedhof zu sein.

Abstimmung: zur Kentniss genommen

12 Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Kaarst

FDP stellt ihren Antrag vor. Alle geprüften Jagdhunde sollen steuerbefreit werden, wenn sie von einem Jagdberechtigten im Kaarster Stadtgebiet gehalten werden. Dabei soll der Einsatz honoriert werden. Jetzt erklärt die FDP, warum Jagdhunde zum jagen wichtig sind und welche Aufgaben diese Hunde genau haben. Weiter wird der Nutzen für die Allgemeinheit hervorgehoben  z.B. Wildunfälle im Strassenverkehr. Nun geht man auf den Antrag der CDU ein, die wissen wollten, wer namentlich zu den Jägern im Kaarster Stadtgebiet gehört die von dieser Steuererleichterung betroffen sind. FDP habe auch schon Anfragen gestellt, wer die 10 größten Steuerzahler in Kaarst sind und hat darauf nie eine Antwort bekommen.

Verwaltung antwortet: Aus Datenschutzrechtlichen Gründen können keine Namen rausgegeben werden. Es gibt 11 Jagdpächter in 8 Jagdbereichen. Wieviele Jäger dort Jagen kann jedoch nicht gesagt werden, da dies den Jagdpächtern obliegt.

CDU erklärt, dass sie sich gewundert haben, wie die FDP sich für 11 (wie man jetzt gehört haben) Personen so wehiment einsetzen. Auch das die FDP sich jetzt so für Datenschutz einsetzt wird zur Kenntnis genommen. Bei Steuerbefreiungen ist auch immer die Frage der Bedürftigkeit gegeben. Es gibt sicher andere Gruppen die es nötig hätten unterstützt zu werden. Es dürfen nur Hunde sein, die im Kaarster Stadtgebiet genutzt werden und dies kann sicher nicht überprüft werden.

Grüne fragen, ob es das Merkmal der Bedürftigkeit oder eher der Nutzen des Hundes wichtig ist ? CDU spricht dazwischen und Grüne sagen, das sie die Verwaltung fragen und sich die CDU nicht einmischen soll. Die Frage ist, was eine namentliche Auflistung der CDU als Vorteil gebracht hätte.

Verwaltung sagt, dass das Thema Bedürftigkeit bei diesem Thema keine Rolle spielt.

FDP möchte nochmal betonen, dass es bei dieser Steuerbefreiung nicht um die Bedürftigkeit geht, sondern der Einsatz honoriert werden soll. Die Bitte der namentlichen Meldung hat sicher ganz andere Hintergründe. In der FDP gibt es auch einen Jäger mit 2 Jagdhunden, aber jedoch nicht in Kaarst.

(“Allgemeines geraune”)

Bürgermeister erklärt, dass jetzt Vermutungen über Personen beendet werden sollen

CDU sagt, dass kein Verständnis für einen solchen Antrag existiert. In der Stadt leben viele ältere Menschen die einen Hund haben und die ebenso die Hundesteuer bezahlen müssen.

(“Jetzt gibt es ein hin und her bzgl. Wortmeldungen. Jeder darf sich wohl 3 mal zum Thema melden und die Rednerliste wird immer länger. Unglaublich wenn ich erinnere, dass zu Themen bei denen es um viel Geld ging zur Disziplin gerufen wurde, da es dazu 3 Wortmeldungen gab und jetzt wird hier dieses Thema ausgedehnt bis ultimo.”)

Abstimmung: 9 dafür, 9 dagegen Antrag abgelehnt

Hundesteuersatzung:

Abstimmung: 11 dafür 3 dagegen 4 Enthaltungen

13 Änderung der städtischen Vergnügungssteuersatzung

Abstimmung: 18 dafür

14 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Abstimmung: 18 dafür

15 Aufhebung Sperrvermerk Grillplatz Vorster Wald

Grüne wollen einen Grillplatzpaten finden. Die Kosten für die Pflege werden sonst zu hoch werden.

CDU erklärt, dass man sich fragt, was das 5er-Bündnis überhaupt noch für die Jugend macht. Heute abend wurden von ihnen die Sprayerfläche und Skaterfläche abgelehnt.

SPD sagt, dass auch in Düsseldorf solche Grillplätze viel Arbeit machen und ohne Pate ist dies schwierig. Das man nichts für die Jugend mache, weißt man von sich. Die CDU könne sich an den JHA wenden. Die CDU sei in der Vergangenheit über die Empfehlungen des JHA weggegangen, dies werde das 5er-Bündnis nicht machen.

Abstimmung: 18 dagegen

16 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.10.2014; Änderung der Geschäftsordnung

Grüne sagen, dass der Sachverhalt ja klar sei. Der Antrag sei ja immer an der CDU gescheitert. Es macht ja Sinn, das die Einwohner Fragen stellen dürfen, wenn Sie zu den Ausschüssen kommen, auch zu Themen die auf der Tagesordnung stehen.

(“Ich glaube ich habe gerade ein Trauma. Hatten nicht die Piraten genau diesen Antrag  gestellt und dieser wurde in diesem Jahr abgelehnt ? Nein, hier geht es natürlich nur um Inhalte und nicht um parteipolitische Spielchen.”)

CDU erklärt, dass der Antrag Schaumschlägerei sei.

Grüne erklären, dass es doch nur Angst sei. Es gibt sowieso den Punkt Fragen von Einwohnern, begrenzt auf 30 Minuten und höchstens 2 Fragen.

CDU sagen, dass dies nicht durchdacht ist. Wenn zu viele Bürger Sprechrecht haben wollen ist man schnell über 30  Minuten.

(“Wir Piraten melden uns zu diesem Punkt nicht zu Wort, das lohnt sich einfach nicht.Vor allem mischt man sich besser nicht in Ehestreitereien ein. Zwischen CDU und Grünen geht es echt heiß her. Wird es zur Versöhnung kommen, oder befinden wir uns schon im Rosenkrieg ? Ganz nebenbei, es geht hier um Sachthemen und die Beauftragung der Kaarster Bürger an diese gewählten Personen eben diese Sachpolitik sachlich zu diskutieren und umzusetzen.”)

Abstimmung: 13 dafür, 4 dagegen 

17 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.03.2014; Einrichtung eines mobilen Beratungsbüros und erweiterte Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Abstimmung: 10 dafür, 8 dagegen

18 Unterrichtung/Anfragen des Ausschusses gem. § 28 iVm. § 17 der GeschO

Eine Mitteilungsvorlage wird den Grünen ausgehändigt. Grüne werden über Ergebnisse unterrichtet. Grüne bedanken sich ausdrücklich für das Aushändigen der Vorlage und der Bürgermeister sagt ausdrücklich bitte schön.

18.1 Breitbandausbau für Kaarst

B Nichtöffentlicher Teil

19 Ausschreibungsverfahren für einen Gerätewagen der Feuerwehr

20 Vertragsangelegenheiten Schülerspezialverkehrs

21 Unterrichtung/Anfragen des Ausschusses gem. § 28 iVm. § 17 der GeschO

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